Gewaltsames Verschwindenlassen – mehr als ein Verbrechen

30. August 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles, Menschenrechte verstehen, Verschwindenlassen

Gewaltsames Verschwindenlassen – mehr als ein Verbrechen

Gemeinsame Erklärung der UN-Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen und des UN-Ausschusses über gewaltsames Verschwindenlassen aus Anlass des 2. Internationalen Tags der Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens am 30. August 2012

Ich suche auch meinen Enkel, der geboren wurde, nachdem seine Mutter gewaltsam verschwunden wurde. Ein kleiner Junge, der heute 33 Jahre alt sein sollte. Aber ich weiß nicht, wo er ist. Diese Suche macht mich zum Teil des weltweiten Kampfs gegen das gewaltsaem Verschwindenlassen von Menschen.

(Großmutter eines Verschwundenen)

GENF (30. August 2012) – „Gewaltsames Verschwindenlassen ist mehr als ein Verbrechen“, das erklärten heute zwei Fachgremien der Vereinten Nationen, die sich mit dem gewaltsamen Verschwindenlassen beschäftigen, aus Anlass des zweiten Internationalen Tags der Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens. „Es ist ein Handeln, das den Kern menschlichen Verhaltens negiert und unvereinbar ist mit den tiefsten Werten jeder menschlichen Gesellschaft.“

“Dieses Vorgehen kann und darf nicht toleriert oder gerechtfertigt werden, egal ob das Ziel der Kampf gegen den Terrorismus oder organisiertes Verbrechen ist, oder ob es darum geht, legitime Forderungen nach Demokratie, Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit zu unterdrücken“, erklärten die Experten.

Im zwanzigsten Jahr der Erklärung über den Schutz aller Personen vor gewaltsamem Verschwindenlassen mahnte die Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen die Staaten, weiter an der vollen Umsetzung sowohl dieser Erklärung als auch des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu arbeiten, welches im Dezember 2010 in Kraft trat.

“Zwanzig Jahre sind seit der Annahme der UN-Erklärung vergangen. Und dennoch ist das gewaltsame Verschwindenlassen in etlichen Ländern noch immer gängige Praxis bei der Unterdrückung und Einschüchterung von Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen wollen“, erklärte die Arbeitsgruppe. „In anderen Staaten hat man die Fälle aus der Vergangenheit nicht hinreichend aufgearbeitet. Allen Angehörigen von Verschwundenen, auch das Verschwindenlassen schon Jahrzehnte zurückliegt, steht das Recht auf Wahrheit, das Recht auf Gerechtigkeit und das Recht auf Wiedergutmachung zu.“

„Wir haben jetzt ein neues Abkommen, das zu respektieren und umzusetzen ist. Ein Abkommen, das mit Leben zu erfüllen ist, im Gedenken an die Verschwundenen, die noch immer gegenwärtig sind, und es ist auch ein Abkommen, mit dem wir Leben retten können“, sagten die Mitglieder des Ausschusses in Erinnerung an die Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens und ihrer Angehörigen an diesem Tag des leidvollen Gedenkens aber auch neuer Hoffnung.

„Tausende von Fällen gewaltsamen Verschwindenlassens sind bis heute nicht aufgeklärt. Hinter jedem Fall steckt ein persönliches Drama. Wir dürfen nie vergessen, dass auf der ganzen Welt Mütter und Väter, Ehefrauen und Ehemänner, Töchter und Söhne und Freunde noch immer auf die Wahrheit über das Schicksal ihrer verschwundenen Lieben warten.

Dieser besondere Tag ist allen Opfern gewaltsamen Verschwindenlassens gewidmet, sowie all denjenigen, die sie in ihrem Kampf für Wahrheit Gerechtigkeit unterstützen. Wir bekräftigen heute unseren gemeinsamen entschlossenen Willen, diese abscheuliche Praxis aus der Welt zu schaffen und den Angehörigen bei der Suche nach der Wahrheit beizustehen. Wir appellieren an alle Staaten, sich diesen Zielen mit aller Entschlossenheit zu widmen, das gewaltsame Verschwindenlassen abzuschaffen und das Abkommen gegen das Verschwindenlassen zu ratifizieren und so das Recht, nicht gewaltsam „verschwunden zu werden“ Wirklichkeit werden zu lassen.

 

Anmerkungen:

Die Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen wurde von der UN-Menschenrechtskommission 1980 eingerichtet, um den Betroffenen dabei zu helfen, das Schicksal und den Aufenthalt ihrer verschwundenen Angehörigen zu klären. Für die Arbeitsgruppe gilt ein Fall erst dann als aufgeklärt, wenn das Schicksal eines Verschwundenen aufgeklärt sind.

Die Arbeitsgruppe besteht aus fünf unabhängigen Experten aus den verschiedenen Weltregionen. Der Vorsitzende ist zur Zeit Olivier de Frouville (Frankreich). Die weiteren Mitglieder sind Ariel Dulitzky (Argentinien), Jasminka Dzumhur (Bosnien/Herzegowina), Jeremy Sarkin (Südafrika)  und Osman El-Hajjé (Libanon).

Mehr Information über die Arbeitsgruppe auf http://www.ohchr.org/english/issues/disappear/index.htm 
Der englische Text der Erklärung über den Schutz aller Personen vor gewaltsamem Verschwindenlassen auf: http://www2.ohchr.org/english/law/disappearance.htm

Der Ausschuss über gewaltsames Verschwindenlassen wurde im Mai 2011 errichtet, nachdem das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen in Kraft getreten war. Der Ausschuss kann mit dem Ziel dringlich angerufen werden, eine verschwundene Person zu suchen. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Land dem Abkommen beigetreten ist. Er kann außerdem Beschwerden von Einzelpersonen über jegliche Verletzung der Konvention entgegennehmen, sofern der Staat eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben hat.

Der Ausschuss besteht aus zehn unabhängigen Experten aus allen Teilen der Welt. Sein Vorsitzender ist Emmanuel Decaux (Frankreich), die weiteren Mitglieder sind Mohammed Al-Obaidi (Irak), Mamadou Badio Camara (Senegal), Alvaro Garcé García Y Santos (Uruguay), Luciano Hazan (Argentinien), Rainer Huhle (Deutschland), Suela Janina (Albanien), Juan Josè López Ortega (Spanien), Enoch Mulembe (Zambia) und Kimio Yakushiji (Japan).

Der englische Text des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen auf: http://www2.ohchr.org/english/law/disappearance-convention.htm

Mehr Information über den Ausschuss auf http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CED/Pages/CEDIndex.aspx

 

 

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