Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der die progressive Umsetzung des UN-Sozialpakts überwacht, veröffentlichte am 23. Juni 2017 einen „Allgemeinen Kommentar“ (General Comment) zu den „Staatenpflichten nach dem ICESCR im Kontext wirtschaftlicher Aktivitäten“.
Mit diesem werden staatliche Verpflichtungen aus dem Sozialpakt konkretisiert, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmensaktivitäten zu verhindern.
Der General Comment No. 24 ist hier auf englischer Sprache verfügbar.