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	<title>Nürnberger Menschenrechtszentrum</title>
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		<title>Ringvorlesung &#8220;Wege zu einer solidarischen Gesellschaft – Der Beitrag der Menschenrechte&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 08:40:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.menschenrechte.org/?p=5867</guid>
		<description><![CDATA[<em>22. Mai 2012</em>
<strong>"Selbstverständlich Dabeisein": Anspruch und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention</strong>
Dinah Radtke (Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter, Erlangen)

<strong>Flyer:</strong> <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/03/RVL-2012-Flyer.pdf">Ringvorlesung.flyer</a>
<strong>Plakat:</strong> <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/03/RVL-2012-Plakat.pdf">Ringvorlesung.plakat</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Ringvorlesung &#8220;Wege zu einer solidarischen Gesellschaft – Der Beitrag der Menschenrechte&#8221;</h4>
<p><a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/03/Ringvorlesung-2012s.jpg"><img style="border: 0px solid white; margin: 0px 20px 40px 0px;" title="Ringvorlesung" src="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/03/Ringvorlesung-2012s.jpg" alt="Ringvorlesung" width="304" height="226" align="LEFT" /></a>Was heißt eigentlich Solidarität? Ist es überhaupt sinnvoll, eine Gesellschaft als ganze an diesem Anspruch zu messen? Wenn ja, was folgt daraus für den Umgang mit Flüchtlingen, Hartz-IV-Familien oder Menschen mit Behinderungen? Was können die Menschenrechte konkret beitragen? Diskutiert werden zugleich auch Grenzfragen, die in der Öffentlichkeit eher tabuisiert werden, etwa die Frage nach praktischer Solidarität mit Sterbenden. Was können wir für Folteropfer tun? Wie kann die Forderung nach Solidarität im internationalen Raum Konturen erhalten, beispielsweise in der globalisierten Wirtschaft? Dies sind nur einige der Fragen, die wir in der Ringvorlesung hinsichtlich ganz unterschiedlicher Lebens- und Gesellschaftsbereiche miteinander diskutieren wollen.</p>
<p>Die Ringvorlesung wendet sich nicht nur an ein akademisches Auditorium, sondern an alle interessierten Menschen.</p>
<p><strong>Zeit: Sommersemester 2012, jeweils Dienstag, 18.15 – 19.45 Uhr</strong><br />
<strong> Ort: Raum 1.011 (Senatssaal) im Kollegienhaus, Universitätsstraße 15, Erlangen</strong></p>
<h2>Programm:</h2>
<p><em>17. April 2012</em><br />
<strong>Menschenrechte schaffen Solidarität</strong><br />
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (FAU; UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit)<br />
Dr. Rainer Huhle (NMRZ; Ausschuss zur UN-Konvention gegen Verschwindenlassen)</p>
<p><em>24. April 2012</em><br />
<strong>Wer integriert wen?<br />
Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft</strong><br />
Sera Choi (Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin)</p>
<p><em>8. Mai 2012</em><br />
<strong>Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession</strong><br />
Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi (Zentrum für Postgraduale Studien Sozialer Arbeit, Berlin)</p>
<p><em>15. Mai 2012</em><br />
<strong>Solidarität mit Sterbenden:</strong><br />
<strong> Wie ist das möglich?</strong><br />
Podiumsdiskussion mit:<br />
Prof. Dr. Andreas Frewer (FAU)<br />
Prof. Dr. Clemens Kauffmann (FAU)<br />
Prof. Dr. Christoph Ostgathe (FAU)</p>
<p><em>22. Mai 2012</em><br />
<strong>„Selbstverständlich Dabeisein“:</strong><br />
<strong> Anspruch und Umsetzung der</strong><br />
<strong> UN-Behindertenrechtskonvention</strong><br />
Dinah Radtke (Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter, Erlangen)</p>
<p><em>5. Juni 2012</em><br />
<strong>Kein Weg nach Europa?</strong><br />
<strong> Europäische Grenzkontrollen</strong><br />
<strong> und Flüchtlingsschutz</strong><br />
Dr. Tillmann Löhr (Referent SPD-Bundestagsfraktion)<br />
Moderation: PD Dr. Petra Bendel (FAU)</p>
<p><em>12. Juni 2012</em><br />
<strong>Recht auf Arbeit in</strong><br />
<strong> der globalisierten Wirtschaft:</strong><br />
<strong> Utopie oder Option?</strong><br />
Prof. Dr. Markus Krajewski (FAU)</p>
<p><em>19. Juni 2012</em><br />
<strong>Die Sicherung des Existenzminimums –</strong><br />
<strong> Leistungbezieher/innen nach</strong><br />
<strong> dem Asylbewerberleistungsgesetz</strong><br />
Dr. Claudia Mahler (Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin)</p>
<p><em>26. Juni 2012</em><br />
<strong>Solidarität mit Folteropfern</strong><br />
Prof. Dr. med. Thomas Wenzel (Medizinische Universität Wien; EU-Projekt ART-IP)<br />
In Kooperation mit dem<br />
„Forum Medizin und Menschenrechte“</p>
<p><em>3. Juli 2012</em><br />
<strong>Transnationale Gerechtigkeit</strong><br />
<strong> und Neue Soziale Bewegungen</strong><br />
Podiumsdiskussion mit:<br />
Dr. Brigitte Hamm (Universität Duisburg-Essen)<br />
Prof. Dr. Regina Kreide (Universität Gießen)<br />
Imke Leicht (FAU)</p>
<p><em>10. Juli 2012</em><br />
<strong>„Ein Füllhorn köstlicher Gaben?“</strong><br />
<strong> Soziale Menschenrechte in einer</strong><br />
<strong> Welt sozialer Missstände</strong><br />
Dr. Michael Krennerich (FAU; NMRZ)</p>
<p><em>17. Juli 2012</em><br />
<strong>Globale Solidarität für Gesundheit –</strong><br />
<strong> Über das vielschichtige Ringen um</strong><br />
<strong> die Verwirklichung eines Menschenrechts</strong><br />
Thomas Gebauer (medico international, Frankfurt a. M.)</p>
<h2>Downloads:</h2>
<p><strong>Flyer:</strong> <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/03/RVL-2012-Flyer.pdf">Ringvorlesung.flyer</a><br />
<strong>Plakat:</strong> <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/03/RVL-2012-Plakat.pdf">Ringvorlesung.plakat</a></p>
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		<item>
		<title>Vortrag und Podiumsdiskussion</title>
		<link>http://www.menschenrechte.org/lang/en/aktuelles/konferenz_verschwindenlassen</link>
		<comments>http://www.menschenrechte.org/lang/en/aktuelles/konferenz_verschwindenlassen#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 10:31:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[<strong>"Verschwindenlassen als Verstoß gegen die Menschenrechte - (K)ein Problem für Deutschland?"</strong>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/04/Verschwindenlassen.jpg"><img style="border: 0px solid white; margin: 0px 20px 40px 0px;" title="Verschwindenlassen" src="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/04/Verschwindenlassen.jpg" alt="Verschwindenlassen" width="662" height="331" align="LEFT" /></a></p>
<h3><big>&#8220;Verschwindenlassen als Verstoß gegen die Menschenrechte &#8211; (K)ein Problem für Deutschland?&#8221;</big></h3>
<p>Im Dezember 2010 trat nach drei Jahrzehnten Verhandlung das jüngste Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen in Kraft, die UN-Konvention gegen das gewaltsame Verschwindenlassen. Diese soll den Schutz gegen das Verschwindenlassen stärken, das in vielen Ländern immer noch systematisch praktiziert wird. Die Entdeckung neuer Massengräber, wie beispielsweise in Libyen, oder das unbekannte Schicksal zahlreicher Menschen in Syrien zeigen, wie aktuell und bedeutend dieses Thema ist. Dennoch haben bisher lediglich 91 Staaten die Konvention unterzeichnet und erst 31 haben sie ratifiziert. Deutschland hat die Konvention unterstützt und am 24. September 2009 ratifiziert, bislang jedoch noch keine Erklärung zur Anerkennung der vollständigen Kompetenzen des Ausschusses nach Art. 31 – Behandlung von Individualbeschwerden – der Konvention abgegeben.</p>
<p>Was muss getan werden, um die Konvention zu einem möglichst wirkungsvollen Instrument gegen das Verbrechen des gewaltsamen Verschwindenlassens zu machen? Diese und anderen Fragen werden in Vortrag und Diskussion erörtert.</p>
<p><big><strong>Am gleichen Tag und Ort findet tagsüber – ausschließlich in Englisch &#8211; auch eine Fachkonferenz zur Konvention gegen das Verschwindenlassen statt. Das Programm der Fachkonferenz und das Anmeldeformular finden Sie <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/04/Programme-Conference.pdf">hier</a>.</strong></big></p>
<h3>Programm der Abendveranstaltung:</h3>
<p><em>19:00 – 19:30 Uhr</em><br />
<strong>Vortrag</strong><br />
Die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen: Herausforderungen für Recht und Politik &#8211; auch in Deutschland<br />
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin</p>
<p><em>19:30 – 20:30 Uhr</em><br />
<strong>Diskussion</strong></p>
<ul>
<li>Prof. Emmanuel Decaux, Vorsitzender des Ausschusses zur UN-Konvention gegen Verschwindenlassen, Paris</li>
<li>Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin</li>
<li>Alirio Uribe Muñoz, Rechtsanwalt, José Alvear Restrepo Lawyers&#8217; Collective (CCAJAR), Bogotá Kolumbien</li>
<li>Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin</li>
<li>Dr. Almut Wittling-Vogel, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, Bundesministerium der Justiz, Berlin</li>
<li>Moderation:<br />
Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin</li>
</ul>
<p><em>20:30 Uhr</em><br />
<strong>Empfang mit Wein und Brezeln</strong></p>
<h3>Ort:</h3>
<p><strong>Bremer Landesvertretung<br />
Hiroshimastraße 24<br />
10785 Berlin</strong></p>
<h3>Downloads:</h3>
<p><strong>Flyer:</strong> <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/04/Konferenz-Flyer.pdf">&#8220;Verschwindenlassen als Verstoß gegen die Menschenrechte &#8211; (K)ein Problem für Deutschland?&#8221;</a></p>
<h3>Anmeldung</h3>
<p><a href="http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/de/aktuell/veranstaltungen/anm-verschwindenlassen-vortrag.html">Bitte nutzen Sie das Online-Anmeldeformular des Deutschen Instituts für Menschenrechte</a></p>
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		<item>
		<title>So teuer wie ein Büro in Spitzenlage: menschenunwürdige 2qm in Hongkong</title>
		<link>http://www.menschenrechte.org/lang/en/wsk-rechte/spitzenlage-menschenunwurdige-2qm-in-hongkong</link>
		<comments>http://www.menschenrechte.org/lang/en/wsk-rechte/spitzenlage-menschenunwurdige-2qm-in-hongkong#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 16:22:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Social Rights]]></category>

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		<description><![CDATA[<strong>von Eva Posch</strong><br /><br />
Am 27. Februar 2012 hielt Frau Lai Chan Sze, Sozialarbeiterin bei der Society for Community Organization (SoCO) Hongkong, in den Räumen der Katholischen Stadtkirche „Fenster zur Welt“ einen Vortrag über die so genannten „Käfigmenschen“. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><big><strong>Ein Vortragsabend mit Lai Chan Sze (SoCO)</strong></big></p>
<p><strong>von Eva Posch</strong></p>
<p><a href="http://www.menschenrechte.org/wp-content/uploads/2010/11/cage-klein-e1329301382675.jpg"><img style="border: 0px solid white; margin: 2px 20px 10px 2px;" title="cage-klein" src="http://www.menschenrechte.org/wp-content/uploads/2010/11/cage-klein-e1329301382675.jpg" alt="cage-klein" width="100" height="190" align="LEFT" /></a>Am 27. Februar 2012 hielt Frau Lai Chan Sze, Sozialarbeiterin bei der Society for Community Organization (SoCO) Hongkong, in den Räumen der Katholischen Stadtkirche „Fenster zur Welt“ einen Vortrag über die so genannten „Käfigmenschen“. Dieser Vortrag bildete den Abschluss der viel besuchten Ausstellung „Daheim auf 2 qm – Vom Leben im Käfig“. Die Veranstaltung des Kooperationsprojektes zwischen dem Referat Weltkirche Eichstätt und Bamberg, dem Caritas-Prickheimer-Haus und dem NMRZ erreichte erneut eine Vielzahl an Interessenten.</p>
<p>Um ermessen zu können, was das Leben im Käfig bedeutet, stellen Sie sich bitte Folgendes vor: Sie treten in einen Raum ohne Tür, können einen Ausfallschritt nach rechts oder links machen und maximal zwei Schritte nach vorn. Das ist Ihr Zuhause &#8211; Schlaf- und Wohnzimmer, Flur, Keller &#8211; und, je nach Größe des Raumes, auch das Zuhause von weiteren Menschen und unzähligen Flöhen. Die Küche ist eine Herdplatte, wenn überhaupt vorhanden, und ihr „Bad“ teilen Sie sich zu Zehnt oder mehr. Hongkong steht auf dem Spitzenplatz des Pro-Kopf-Bruttoinlandsproduktes der Regionen der Volksrepublik China, ist einer der wichtigsten Welthandelsplätze und damit die chinesische Vorzeigestadt schlechthin. Dass schätzungsweise 100.000 Menschen, davon 20.000 Kinder, der etwas über sieben Millionen Einwohner in den oben beschriebenen Verhältnissen leben müssen, berichtete Frau Lai Chan Sze im Rahmen des Vortrags. Mit einem Video leitete sie ihren Vortragsabend ein und zeigte Szenen aus dem Leben der „Käfigmenschen“, die durch ihre Aktualität das Elend der Menschen unterstrichen.</p>
<p>Bis in die 1980er Jahre hinein durften auf dem Stadtterritorium der Sonderverwaltungszone Hongkong Hütten als Wohnraum gebaut werden. Das Verbot dieser Hütten lenkte den wachsenden Zustrom, vor allem von zumeist ärmeren Landbewohnern, Studenten und Immigranten in Hochhäuser und Industriebrachen verschiedener Stadtbezirke &#8211; Kowloon Peninsula ist nur einer, aber der bekannteste davon. Damit verschwanden sie aus dem Blickfeld dieser prosperierenden Stadt und gerieten in die Arme von Vermietern, die in einer Stadt mit nach oben nahezu offenen Mietspiegeln selbst die kleinste und elendigste Behausung leicht und teuer vermieten können. Zwar bietet die Hongkong in begrenztem Umfang Sozialwohnungen an, aber um die langen Wartezeiten und unzähligen Verwaltungsregeln zu überbrücken, bleibt den neu Hinzugezogenen die Station der beengten Wohnräume kaum erspart. Dazu müssen sie in diesen Unterkünften Mieten zahlen, welche gut und gerne auf dem Niveau eines Büros in bester Lage liegen. Ein Quadratmeter in einer dieser Käfige kostet umgerechnet circa 83,75 Euro im Monat. Bei 126 Euro sozialer Unterstützung und sehr niedrig bezahlten Jobs bleibt am Ende nicht mehr viel übrig. Die schlechten und zumeist unhygienischen Lebensumstände, mangelnde Belüftung und Privatsphäre, sowie die Flöhe führen zudem zu einer überhöhten Anzahl von Tuberkulosefällen und mentalen Krankheiten unter den Bewohnern.</p>
<p>Seit 1995 setzt sich Frau Lai Chan Sze mit der 1972 gegründeten Society for Community Organization (SoCO) für alle Menschen in Hongkong ein, die in den 2qm großen Käfigen, aber auch kleinen, in Industriebrachen gelegenen und zumeist heruntergekommenen Wohnungen, leben. Die Organisation vertritt dabei die Interessen der Bewohner und betreibt nationale wie internationale Aufklärungsarbeit, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Die individuelle Betreuung steht dabei genauso im Vordergrund wie die Betreuung ganzer Gruppen. Ferner werden die Bewohner solcher Quartiere darin bestärkt, ihre (Menschen-)Rechte durch Petitionen und Demonstrationen gegenüber dem Chief Executive &#8211; dem Bürgermeister der Stadt Hongkongs &#8211; und der chinesischen Regierung zu artikulieren. 1.500 Ehrenamtliche und 15 Festangestellte arbeiten vor Ort, im Gemeinschaftzentrum der Organisation oder beteiligen sich an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit. Dazu zählen sowohl LehrerInnen, die Hausaufgaben- und Nachhilfeaufgaben übernehmen sowie Juristen, die sich pro bono um rechtliche Schritte zur Verbesserung der Situation einsetzen. Dank der Arbeit der Organisation können seit 1986 Alleinstehende und seit 1999 Immigranten eine Sozialwohnung beantragen – dies war vorher undenkbar. Jedoch betonte Frau Lai Chan Sze auch, dass die Arbeit noch lange nicht angeschlossen sei. Viele der privilegierten Einwohner Hongkongs wissen nicht um die Existenz der „Cage People“ und die Regierung zeigt kaum Interesse an rechtlichen Verbesserungen.</p>
<p>Society for Community Organization/ Hongkong (Chinesisch, Englisch): <a href="http://www.soco.org.hk/">Link</a><br />
Informationen zur Projektpartnerschaft von Misereor – SoCO: <a href="http://www.misereor.de/projekte/projektpartnerschaften/kaefigmenschen.html">Link</a></p>
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		<item>
		<title>Überleben in der Colonia Dignidad</title>
		<link>http://www.menschenrechte.org/lang/en/rezensionen/uberleben-in-der-colonia-dignidad</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 09:27:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Book Reviews]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann es in einer Sekte wie der Colonia Dignidad in Chile, die befriedigende Sexualität nur für ganz wenige Mitglieder der Führung zuließ, Liebe geben? Ulla Fröhlings Titel Unser geraubtes Leben - die wahre Geschichte von Liebe und Hoffnung in einer grausamen Sekte sollte so gelesen werden, dass Menschen sich auch in dieser extremen, jahrzehntelang von der Außenwelt abgeschlossenen Foltersiedlung ein Mindestmaß an Solidarität und gegenseitiger Zuneigung bewahren konnten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ulla Fröhling: Unser geraubtes Leben : die wahre Geschichte von Liebe und Hoffnung in einer grausamen Sekte. Köln : Bastei Lübbe, 2012. 313 S.</p>
<p>Kann es in einer Sekte wie der Colonia Dignidad in Chile, die befriedigende Sexualität nur für ganz wenige Mitglieder der Führung zuließ, Liebe geben? Ulla Fröhlings Titel <em>Unser geraubtes Leben &#8211; die wahre Geschichte von Liebe und Hoffnung in einer grausamen Sekte</em> sollte so gelesen werden, dass Menschen sich auch in dieser extremen, jahrzehntelang von der Außenwelt abgeschlossenen Foltersiedlung ein Mindestmaß an Solidarität und gegenseitiger Zuneigung bewahren konnten. Es geht um eine alte Jugendliebe zwischen Gudrun und Wolfgang, die auf den Zeltlagerfreizeiten der Sekte in Deutschland in den fünfziger Jahren begann und nach der Auswanderung nach Chile mit strengsten Mitteln wie Geschlechtertrennung, Sprechverbot, Schlägen, Elektroschocks und zwangsweiser Medikamentierung unterdrückt werden sollte, damit die Sektenführung die volle Gewalt über Körper und Seele der Anhänger hatte. Sektenführer Paul Schäfer hatte diesen „Weg der Härte“ eingeführt, weil ein paar Kinder hinter den Büschen die Hosen runter und die Röcke hoch gezogen hatten. Trotzdem schafften es Gudrun und Wolfgang über Jahrzehnte, Blicke und kurze Zärtlichkeiten auszutauschen.<br />
Fröhling fügt in die Erzählung von Gudrun und Wolfgang die Geschichte der Colonia Dignidad ein. Sie hat die Aufbauphase in Deutschland gründlich recherchiert und schildert sie einfühlsam. Das getrennte Paar bekommt mit, wie nach dem Militärputsch 1973 der Geheimdienst Pinochets auf dem Siedlungsgelände ein Lager zur Folter politischer Gefangener einrichtet. Die Colonia Dignidad ist seit langem gut dokumentiert, aber das Schicksal der Frauen in der Sekte wird erst bei Fröhling gründlich dargestellt. Weibliche Sexualität war Teufelswerk, und deshalb unterdrückte das medizinische Personal die Pubertät (auch die der Jungen) mit Mitteln, die bis zur grausamen Zwangssterilisierung der Mädchen reichten. Die LeserInnen werden dankbar sein, dass Fröhling ihnen nicht alles zumutet, was damals dort geschah. Das Buch ist schmerzhaft, aber erträglich. Einige Episoden bleiben notgedrungen unklar, da der systematische Sadismus der Colonia Dignidad nicht immer analysierbar ist.<br />
Nach dem Ende der Diktatur konnte Schäfer sich noch ein paar Jahre in der Siedlung halten, musste dann aber nach Argentinien abtauchen. Die Liebenden kamen sich nun langsam näher, obwohl Schäfers Schatten lag immer noch über der Siedlung lag. Die Führungsclique führte weiter ein scharfes Regiment, wenn auch die schlimmsten Misshandlungen aufgehört hatten. Der Medikamentenmissbrauch hielt an, und unter dem Einfluss starker Psychopharmaka stürzte Wolfgang von einem Dach und brach sich den Fuß. Die Einlieferung in ein Unfallkrankenhaus hätte ihn beinahe das Leben gekostet. Die Ärzte der Siedlung, von denen einer, Hartmut Hopp, 2011 vor der chilenischen Justiz nach Deutschland geflohen ist, machten sich nicht die Mühe, das Unfallkrankenhaus von den Überdosen, die sie dem Mann aufgezwungen hatten, zu unterrichten, oder sie wollten ihre Methoden vertuschen, was einen kalten Entzug bewirkte.<br />
2001 durften die beiden heiraten, aber dennoch nicht zusammenleben. 2005 brachen sie mit der Sekte und gingen nach Deutschland. Dort leben mittlerweile etwa hundert frühere Sektenmitglieder. Fast alle schweigen über die Vergangenheit. Fröhling schildert parallel zur Geschichte von Wolfgang und Gudrun die Leiden eines weiteren Paares, das dieses Schweigen gebrochen hat. Ihre Berichte erlauben eine neue Sicht auf die Binnenstruktur der Colonia Dignidad.<br />
Man sollte die wohl der PR-Strategie des Verlags geschuldete Aufmachung des Buches als <em>real fiction</em> nicht akzeptieren, um ihm etwas abzugewinnen. Wer ein paar Passagen ignoriert, liest solide gearbeitete Zeitzeugenberichte. Es gehört zu den Besonderheiten der Colonia Dignidad, dass über sie seit 1977 eine stattliche Reihe deutscher und spanischer Publikationen (Biografien und Sachbücher) geschrieben wurden. Fröhling fügt dem ein authentisches Zeugnis von Leiden und Durchhalten und einem mühsamen Leben danach an. Tatsächlich, Glaube, Hoffnung und Liebe überdauerten die Brutalität der Colonia Dignidad. Dennoch ist die Bilanz der Colonia Dignidad, die als Villa Baviera bis heute besteht, deprimierend: kranke, gebrochene Menschen, die von alten Ängsten geplagt werden.</p>
<p>Dieter Maier</p>
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		<title>Von Nürnberg nach Den Haag &#8211; Der lange Weg zum Internationalen Strafgerichtshof</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 09:03:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[<big><strong>Neue Publikation des NMRZ</strong></big><br />Die Entwicklung der internationalen Strafge- richtsbarkeit ist seit vielen Jahren eines der zentralen Arbeitsfelder des NMRZ. <a href="http://www.menschenrechte.org/lang/de/verstehen/verbrechen-gegen-die-menschheit">Forschungen</a> und <a href="http://www.menschenrechte.org/lang/de/projekte/bildung-projekte/studientage/studientage">Bildungsarbeit</a> gehen dabei Hand in Hand. Eine Ausstellung des NMRZ zum Thema wanderte durch die halbe Welt. Die neueste Publikation <strong>„Von Nürnberg nach Den Haag - Der lange Weg zum Internationalen Strafgerichtshof“</strong> stellt auf 92 illustrierten Seiten auf Deutsch und Englisch die wesent- lichen Stationen dieser langen Geschichte in kompakter und präziser Form dar. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.nmrz.de/wp-content/uploads/2011/10/ICC.jpg"><img style="border: 0px solid white; margin: 0px 20px 10px 0px;" title="ICC" src="http://www.nmrz.de/wp-content/uploads/2011/10/ICC.jpg" alt="ICC" width="297" height="207" align="left" /></a><big><strong>Neue Publikation des NMRZ</strong></big></p>
<p>Die Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit von den Nürnberger Prozessen bis zu den internationalen Strafgerichtshöfen ab den neunziger Jahren ist seit vielen Jahren eines der zentralen Arbeitsfelder des Nürnberger Menschenrechtszentrums. <a href="http://www.menschenrechte.org/lang/de/verstehen/verbrechen-gegen-die-menschheit">Forschungen</a> und <a href="http://www.menschenrechte.org/lang/de/projekte/bildung-projekte/studientage/studientage">Bildungsarbeit</a> gehen dabei Hand in Hand. Eine Ausstellung des NMRZ zum Thema wanderte durch die halbe Welt. Die neueste Publikation <strong>„Von Nürnberg nach Den Haag &#8211; Der lange Weg zum Internationalen Strafgerichtshof / From Nuremberg to The Hague &#8211; The Road to the International Criminal Court“</strong> stellt auf 92 illustrierten Seiten auf Deutsch und Englisch die wesentlichen Stationen dieser langen Geschichte in kompakter und präziser Form dar. Das schmale Buch ist vor allem für die Bildungsarbeit gedacht, bietet aber auch für Alle am Thema Interessierten eine solide gut verständliche Einführung in ein komplexes Thema. Es kann im Nürnberger Menschenrechtszentrum bezogen werden und ist auch im <a href="http://www.memorium-nuernberg.de/">Memorium Nürnberger Prozesse</a> und im <a href="http://www.museen.nuernberg.de/dokuzentrum/">Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände</a> erhältlich.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>New Challenges for the UN Human Rights Machinery. What Future for the UN Treaty Body System and the Human Rights Council Procedures?</title>
		<link>http://www.menschenrechte.org/lang/en/rezensionen/cherif-bassiouni-william-schabas</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 10:16:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Book Reviews]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei ebenso profilierte wie kritische Völkerrechtler haben den Versuch unternommen, in einer Reihe von Beiträgen den Stand des internationalen menschenrechtlichen Schutzsystems im Rahmen der Vereinten Nationen zu vermessen und auf verschiedenen Gebieten Perspektiven für seine Verbesserung und künftige Entwicklung zu präsentieren. Herausgekommen ist ein außergewöhnlich dichtes Werk voller kritischer Einsichten und bedenkenswerter Reformvorschläge.  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><big><strong>von Cherif Bassiouni / William Schabas (eds.)</strong>, Antwerpen (Intersentia) 2011, 480 Seiten</big></p>
<p>Angeregt durch die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Navanethem Pillay, haben zwei ebenso profilierte wie kritische Völkerrechtler den Versuch unternommen, in einer Reihe von Beiträgen den Stand der „UN Human Rights Machinery“, also des internationalen menschenrechtlichen Schutzsystems im Rahmen der Vereinten Nationen zu vermessen und auf verschiedenen Gebieten Perspektiven für seine Verbesserung und künftige Entwicklung zu präsentieren. Herausgekommen ist außergewöhnlich dichtes Werk voller kritischer Einsichten und bedenkenswerter Reformvorschläge, das ohne Zweifel in den Diskussionen in der UNO selbst und in der menschenrechtlichen Diskussion eine erhebliche Rolle spielen wird. Nahezu alle Autorinnen und Autoren verbinden intime Kenntnis der „Machinery“, großenteils aus eigener Erfahrung als unabhängige Experten eben dieser Maschinerie, mit der nötigen Distanz, um die einzelnen Elemente des ganzen Systems in ihrer historischen Bedingtheit, ihren Erfolgen und Unzulänglichkeiten und ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu analysieren. </p>
<p>Das System der mittlerweile 10 „Treaty Bodies“, also der Ausschüsse von unabhängigen Experten, die Menschenrechtsabkommen der UNO überwachen sollen, ist seit einigen Jahren Gegenstand einer intensiven Reformdiskussion im Menschenrechtshochkommissariat. Diese Diskussion mit neuen Impulsen voranzubringen, war auch ein wesentlicher Anstoß für die Entstehung des vorliegenden Bandes. So ist es nur logisch, dass der Analyse und der Zukunft dieses wesentlichen Standbeins des UN-Menschenrechtsschutzes der erste Teil des Buches gewidmet ist. Die insgesamt 10 Beiträge dieses Teils bringen eine Fülle von spannenden, teils kontroversen und auch überraschenden Zugängen und Einsichten zur Funktionsweise dieser Ausschüsse. Überraschend ist zweifellos, dass am Beginn ein Aufsatz über ein noch gar nicht existierendes Organ steht, nämlich den „Welt-Menschenrechtsgerichtshof“ (nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof). Der ehemalige Sonderberichterstatter zu Folter und langjährige UN-Experte in vielen menschenrechtlichen Fragen Manfred Nowak hat sich in den letzten Jahren zum prominentesten Fürsprecher eines solchen Menschenrechtsgerichtshofs gemacht, der die bestehenden regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe in Europa, Amerika und Afrika ergänzen soll. Was diese allmählich Gestalt annehmende Idee mit den Treaty Bodies zu tun hat, wird aus Nowaks Beitrag rasch einsichtig. Ein solcher Menschenrechtsgerichtshof würde ja, genau wie das die regionalen Gerichtshöfe tun, wesentliche Funktionen der Treaty Bodies übernehmen:  Die verbindliche Interpretation der einzelnen Menschenrechtsabkommen, aber vor allem die Entscheidung von individuellen Beschwerden über eine Verletzung der entsprechenden Menschenrechte, die heute, oft erst nachträglich, den Vertragsausschüssen (Treaty Bodies) übertragen ist. Nach dem seit einigen Jahren vorliegenden Modellstatut dieses Menschenrechtsgerichtshofs würden Staaten, die das neue Gericht anerkennen, ihm die Entscheidungsgewalt für solche Einzelbeschwerden übertragen und sie damit automatisch den Vertragsausschüssen  entziehen. Damit greift die Idee des Menschenrechtsgerichtshofs gleich an zwei virulenten Stellen in die Reformdiskussion der Treaty Bodies ein: Zum einen würden diese von einem erheblichen Teil ihrer Aufgaben entlastet und könnten somit effektiver werden. Zum andern wäre für mehr Einheitlichkeit in der Auslegung der Verträge und in der Wahrung der Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen gesorgt. </p>
<p>Ein weiterer über die eigentliche Diskussion der Vertragsorgane hinausgehender Beitrag ist gut unter den spezifischen Fachbeiträgen versteckt. Herausgeber William Schabas räumt in einem kurzen aber prägnanten Essay mit der klassischen Unterscheidung (die ganze Struktur etwa der Website des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte beruht darauf) zwischen rechtsverbindlichen und nicht verbindlichen Menschenrechtsdokumenten (letztere oft mit dem paradoxen Begriff „soft law“ bezeichnet) auf. Überzeugend zeigt er auf, dass dies schon bei der an sich als bloßer Resolution der Generalversammlung unverbindlichen Allgemeinen Erklärung von 1948 nicht (mehr) aufgeht, da diese längst auch in zahlreichen Verträgen als Rechtsquelle aufgenommen wurde. Demgegenüber erweisen sich die juristisch gesehen so viel verbindlicheren Menschenrechtsverträge als reichlich unverbindlich, wenn es um ihre Umsetzung und Durchsetzung geht, was, wie Schabas zu Recht anmerkt, ja gerade den verbindlichen Charakter von Recht ausmacht. Schabas schlägt vor, dieses Zwei-Klassen-Schema durch ein Verständnis der graduellen Rechtswirksamkeit von international gebilligten Menschenrechtsdokumenten zu ersetzen, bei dem es darum geht, die Verbindlichkeit und eben insbesondere die realen Durchsetzungsmöglichkeiten aller dieser Instrumente zu verbessern.</p>
<p>Die spezifischer auf die Verträge gerichteten Beiträge diskutieren mit unterschiedlichen Ansätzen alle deren wesentliche Funktionen: Das Staatenberichtssystem, das in nahezu allen diesen Verträgen einen Eckpunkt der Ausschussarbeit ausmacht, einschließlich der Empfehlungen der Ausschüsse an die Staaten und der – besonders schwach ausgeprägten &#8211; Kontrolle dieser Empfehlungen; die Rolle der „General Comments“, also der autoritativen Kommentare, die die Ausschüsse zur Interpretation des jeweiligen Vertrags geben; die in den meisten Ausschüssen zumindest durch entsprechende Zusatzprotokolle gegebene Möglichkeit, dass sich auch einzelne Opfer mit individuellen Beschwerden an sie wenden, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten konkreten Opferschutzes; und schließlich die generelle Frage der Beteiligung der Betroffenen an der Arbeit der ganzen „machinery“. Einige Autoren gehen dabei stark exemplarisch vor. Chris Maina Peter etwa gerät seine Analyse des Instruments der Einzelfallbeschwerde am Beispiel des Anti-Rassismus-Ausschusses (CERD) eher zu einer Überblicksdarstellung über das CERD an sich, dem der Autor lange angehört hat. Aslan Abashidze hingegen stellt am Beispiel  des WSK-Ausschusses die Bedeutung der General Comments als wichtigem Werkzeug für die Gesamtarbeit der Ausschüsse dar. Einen Mittelweg geht Rachael Lorna Johnstone bei der Analyse der Wirksamkeit des Staatenberichtswesens dar. Als zentrales Beispiel dient ihm der gerade erst geschaffene Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen, doch die daran entwickelten Vorschläge sind strikt genereller und teilweise sehr origineller Natur. Sie zielen vor allem auf zwei Dinge: Eine größere Vereinheitlichung der Prozedur der Staatenberichte, deren hohe Arbeitslast und teilweise Überschneidung ein zentraler Kritikpunkt bei der ganzen Reformdiskussion seitens der Staaten ist, und, wesentlich weniger geläufig, ein starkes Plädoyer für eine Dezentralisierung der Ausschussarbeit, insbesondere eine stärkere Präsenz in den Regionen. Klassisch analytisch schließlich ist der weitere Essay zum gleichen Thema aus der Feder von Michael O’Flaherty (stv. Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses) und Pei-Lun Tsai. Ein oft benannter wunder Punkt des menschenrechtlichen Vertragssystems ist die Kontrolle der von den Ausschüssen gemachten „Empfehlungen“, die ja eigentlich mehr sind als Empfehlungen, sondern klare Ansagen, was der betreffende Staat tun solle. Hier macht Felice Gaer, die Direktorin des Jacob-Blaustein-Instituts für Menschenrechte des American Jewish Committee und stv. Vorsitzende des UN-Folter-Ausschusses, eine Reihe von sehr präzisen Vorschlägen zur Verbesserung. </p>
<p>Das Highlight unter den Beiträgen zur Arbeit der Vertragsorgane aber scheinen mir die Analyse und die Verbesserungsvorschläge zur Behandlung der Einzelfallbeschwerden durch die Vertragsausschüsse zu sein, die drei Mitglieder der argentinischen Menschenrechtsorganisation CELS erarbeitet haben. Ausgehend von der nicht nur im UN-System zu konstatierenden Ungleichheit der Waffen zwischen den Opfern und den betreffenden Regierungen formulieren Gabriela Kletzel, Camila Barretto und Mónica Zwaig auf der Basis genauer Kenntnis der Arbeit aller Ausschüsse, einschlägiger Entscheidungen regionaler Menschenrechtsgerichtshöfe und auch der von UN-Hochkommissariat seit 2006 organisierten Diskussion um anstehende Reformen einen Katalog von detaillierten Verbesserungsvorschlägen sowohl für die Arbeit der Ausschüsse selbst als auch für ihre Interaktion untereinander und mit den Opfern und deren Vertretungen.  Zentrale Forderung ist, die Rolle der Opfer in allen Phasen der Verfahren zu stärken und zum Mittelpunkt jeder Reformüberlegung zu machen. Eine solche Perspektive führt sie jedoch nicht zu einer Verengung auf die individuelle Opferperspektive, im Gegenteil entwickeln sie gerade daraus eine Reihe von Forderungen nach einem effektiven Opferschutz, der tatsächlich die Prinzipien von integraler Wiedergutmachung, Verhinderung von Straflosigkeit und Garantie gegen erneute Menschenrechtsverletzungen den Ausschüssen nahelegt, in ihren „Empfehlungen“ an die betreffenden Staaten Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen, die ausgehend vom konkreten Fall auf die strukturellen Wurzeln der jeweiligen Menschenrechtsverletzung zielen und somit auch für andere potentiell oder tatsächlich Betroffen eine reale Verbesserung darstellen. </p>
<p>Der zweite Teil des Buches ist im Wesentlichen der Arbeit des Menschenrechtsrats (dem Nachfolger der alten Menschenrechtskommission) gewidmet. Eingeleitet wird er von einem sehr kritischen Blick von Olivier de Frouville, dem stv. Vorsitzenden der Working Group on Enforced and Involuntary Disappearances (WGEID) auf das gesamte Menschenrechtsschutzsystem der UNO und auf den Menschenrechtsrat in Besonderen. Die Staaten, so Frouville, hätten zwar anerkannt, dass der Menschenrechtsschutz nicht allein den Regierungen überlassen werden könne, sondern auch den Sachverstand und vor allem die politische Unabhängigkeit von Experten brauche. Es gebe aber keine organische Verbindung zwischen der Welt der Staaten und der Sphäre der Experten im UN-System, so dass die Meinung der Experten (und hier sind in erster Linie eben die Vertragsausschüsse zu nennen) oft ins Leere läuft. Frouville scheut sich ebenso wenig wie am Beginn des ersten Abschnitts Manfred Nowak, auch radikal neue Ideen in die Debatte zu werfen. Das System der Treaty Bodies sieht er an sein Limit gekommen und findet wie Nowak in einem internationalen Menschenrechtsgerichtshof eine mögliche neue Form, dieses System zu reformieren und effektiver zu machen. Mindestens ebenso kritisch sieht Frouville die Arbeit des Menschenrechtsrats mit seinem UPR. Letzteres, also die wechselseitige Kontrolle der Staaten selbst über ihr menschenrechtliches Verhalten, sollte aus seiner Sicht die eigentliche Aufgabe des Rats als genuin politischem Organ sein. Weitere Funktionen, die derzeit der Menschenrechtsrat wahrnimmt wie die spezielle Beobachtung bestimmter menschenrechtlicher Themen (durch die Sonderberichterstatter) oder die Weiterentwicklung der menschenrechtlichen Normen und einige andere eher konzeptionell ausgerichtete Funktionen will Frouville hingegen einem ganz neuen Organ, einer „Welt-Menschenrechtskommission“ übertragen, die vielleicht an die allerersten Anfänge der alten Menschenrechtskommission von 1946 erinnert, aber nichts mehr mit der späteren Menschenrechtskommission oder dem Rat zu tun hätte. Sie wäre nämlich keine Staaten, sondern ein Expertenorgan, das direkt von der UN-Generalversammlung einzusetzen wäre. Wie realistisch oder auch zielführend solche Überlegungen sein mögen, dass sie heute von innerhalb des UN-Systems an prominenter Stelle tätigen Personen formuliert werden können, zeigt die Notwendigkeit, aus der Sackgasse politischer Blockaden, die dieses System durchziehen zumindest herauszudenken.</p>
<p>Einen frischen Blick quer durch die so festgefahrenen Kompetenzansprüche der Hauptorgane der UNO wirft auch Lyal Sunga vom Raoul-Wallenberg-Institut in Lund. Wenn es wieder einmal zu schwersten Menschenrechtsverletzungen oder zu Kriegsverbrechen in einem Mitgliedstaat der UNO kommt, stellt sich die Frage, welcher Teil des UN-Systems eigentlich für die Untersuchung der Lage, für Abhilfemaßnahmen und schließlich auch zuständig dafür ist, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Das im Prinzip stärkste Organ, der Sicherheitsrat, der auf z.B. auf die jüngsten Krisen in Libyen und Syrien so unterschiedlich und unberechenbar reagiert hat, ist im UN-System ja für Frieden und kollektive Sicherheit zuständig. Bis in die neunziger Jahre, darauf weist Sunga zu Recht hin, hat der Sicherheitsrat das Wort „Menschenrechte“ oder gar „Völkerstrafrecht“ wie der Teufel das Weihwasser vermieden. Umso abrupter dann  die Wendung, die der Sicherheitsrat mit der Schaffung der Strafgerichtshöfe zu Jugoslawien und Ruanda als friedenserhaltende Maßnahmen. Vorangegangen waren Untersuchungskommissionen, die der Generalsekretär ins Leben gerufen hatte. Solche Untersuchungskommissionen hat es seither zu anderen menschenrechtlichen Krisensituationen vom Generalsekretär, vom Sicherheitsrat, und von der Menschenrechtskommission bzw. dem Menschenrechtsrat gegeben. Dazu kommen mittlerweile eventuell Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs, teilweise auf Bitten wiederum des Sicherheitsrats. Damit ist nicht nur die Gefahr von parallelen Vorgehensweisen mit letztlich dem gleichen Ziel, dem Schutz der Menschenrechte (und zusätzlich beim Sicherheitsrat der  Herstellung des Friedens) gegeben – ein Beispiel wäre die vom Menschenrechtsrat initiierte Internationale Untersuchungskommission für Libyen, über deren Beziehungen zu den Entscheidungen des Sicherheitsrats der Leiter dieser Kommission, Philippe Kirsch, in seinem  im Band vertretenen Bericht leider kaum etwas sagt. Es kann auch zu Überschneidungen mit kontraproduktiver Wirkung kommen, etwa durch die unterschiedliche Logik einer Untersuchung durch eine Kommission des Menschenrechtsrats, die in erster Linie auf die Analyse von Ereignissen und Verletzungen menschenrechtlicher Normen gerichtet ist, und einer Vorermittlung des IStGH, der nach individuellen Verantwortlichen sucht. Ob z.B. die Ergebnisse von Missionen des Menschenrechtsrats Beweiskraft vor dem IStGH haben können und sollen, ist nicht klar. Sunga sieht auf jeden Fall den Menschenrechtsrat stärker gefordert, vor allem da, wo der Sicherheitsrat nicht fähig ist einzugreifen.</p>
<p>Das zentrale Instrument des Menschenrechtsrats, das periodische Berichtsverfahren (Universal Periodic Review – UPR) haben Constance de la Vega und Tamara Lewis unter die Lupe genommen. In der Idee des von anderen internationalen Organisationen wie der OECD und der EU übernommen „peer review“ sehen sie ein im Prinzip hervorragendes Instrument, um in einem politischen Organ wie dem Menschenrechtsrat Verbesserungen zu erreichen. Auch im Detail ist ihre Analyse des UPR ungewöhnlich positiv. So fallen ihre Verbesserungsvorschläge recht bescheiden im Hinblick auf hauptsächlich technisch Vorgehensweisen aus, deren Befolgung zweifellos das Verfahren erheblich rationalisieren würde. </p>
<p>Aber auch das andere zentrale Schutzinstrument des Rats, die Sonderverfahren (Special Procedures) wird in zwei Beiträgen ausführlich durchleuchtet. Ingrid Nifosi-Sutton gibt einen historisch-kritischen Überblick über die Entwicklung der Sonderverfahren von der ersten Expertenarbeitsgruppe zur Situation in Südafrika 1967 bis zur Fülle der heute insgesamt 44 Sonderberichterstattern und thematischen Arbeitsgruppen. Tania Baldwin-Pask und Patrizia Scannella, beide von Amnesty International, steigen tief in die seit dem Übergang von der Kommission zum Menschenrechtsrat verstärkt vorangetriebene Diskussion um eine Reformierung dieses „Systems“ der Sonderberichterstatter, das eben kein System ist sondern das Ergebnis immer neuer Einzelreaktionen des Rats auf sichtbar gewordene Probleme. Zusätzlich unübersichtlich wird die Lage dadurch, dass auch der Generalsekretär „Sonderbeauftragte“ für bestimmte Menschenrechtsfragen ernennt. Alle drei Autorinnen sind sich aber einig, dass die Unabhängigkeit der Experten in den Sonderverfahren ein hohes Gut ist, das es gegen zunehmende Versuche, es z.B. durch zweifelhafte „Codes of Conduct“ zu beschneiden, verteidigt werden muss. In unterschiedlicher Gewichtung wird in beiden Aufsätzen auch das Verhältnis der Sonderberichterstatter zu den anderen wesentlichen Säulen des Menschenrechtsrats, dem UPR und den Treaty Bodies angesprochen. Insbesondere das UPR hat bereits erheblich von den Berichten der Sonderverfahren wie auch der Treaty Bodies profitiert, die ja auch ganz offiziell Bestandteil der „Review“ in diesem Verfahren sind. </p>
<p>Neue Herausforderungen für das UN-Menschenrechtsschutzsystem wollte der vorliegende Band zusammentragen. Das ist ihm in außerordentlicher Weise gelungen. Nicht weil hier eine Road Map für die nächsten Jahre vorläge – im Gegenteil, es sind viele, teils kongruente, teils implizit oder ganz offensichtlich widersprüchliche Vorschläge versammelt, die allerdings eines gemeinsam haben: Die Erhaltung und der Ausbau des internationalen Schutzsystems steht bei allen Überlegungen im Vordergrund. Und ein wesentliches Instrument dabei muss eine stärkere Rationalisierung und eine bessere Abstimmung der einzelnen Komponenten dieses Systems sein.</p>
<p>Rainer Huhle </p>
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		<title>Von Armenien zur einer internationalen Menschenrechtserklärung</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 09:31:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Human Rights have History ]]></category>

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		<description><![CDATA[<strong> von Rainer Huhle</strong>

In Frankreich streitet man sich wieder einmal, wie man den Völkermord an den Armeniern in der Türkei vor hundert Jahren bezeichnen darf oder muss. Wie man mit diesen schrecklichen Verbrechen umgehen, welche Konsequenzen man daraus ziehen sollte, damit haben sich auch schon die Zeitgenossen beschäftigt. Einen heute fast Vergessenen wollen wir hier in Erinnerung rufen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><big>André Mandelstam<br /> und die Entwicklung menschenrechtlichen Völkerrechts</big></h3>
<p><strong> von Rainer Huhle</strong></p>
<p>In Frankreich streitet man sich wieder einmal, wie man den Völkermord an den Armeniern in der Türkei vor hundert Jahren bezeichnen darf oder muss. Wie man mit diesen schrecklichen Verbrechen umgehen, welche Konsequenzen man daraus ziehen sollte, damit haben sich auch schon die Zeitgenossen beschäftigt. Einen heute fast Vergessenen wollen wir hier in Erinnerung rufen. Der russische Diplomat, Orientalist und Rechtsgelehrte André Nikolajewitsch Mandelstam gehörte zu den genauesten Beobachtern der Politik und der Rechtsverhältnisse im Osmanischen Reich. Über das „Armenienproblem“ hat er einige der wichtigsten zeitgenössischen Schriften vorgelegt. Zugleich schlug Mandelstams intellektueller Lebensweg eine Brücke vom völkerrechtlichen Konsens des Europa vor dem Ersten Weltkrieg zu Formulierungen eines universellen Menschenrechts.</p>
<p>Zum Artikel: <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/02/Rainer-Text.pdf">Von Armenien zur einer internationalen Menschenrechtserklärung</a></p>
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		<title>Lisa Ott: Enforced Disappearance in International Law</title>
		<link>http://www.menschenrechte.org/lang/en/rezensionen/lisa-ott-enforced-disappearance-in-international-law</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Book Reviews]]></category>

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		<description><![CDATA[Lisa Ott befasst sich in der von ihr vorgelegten Dissertation mit dem internationalen Rechtssystem zum Schutze und zur Verhinderung des Verschwindenlassens. Das erzwungene Verschwindenlassen von Personen, insbesondere von mutmaßlichen Regimegegnern, welches sich aus Freiheitsentziehung, Folter und oftmals der Ermordung der Gefangenen zusammensetzt, spielt bis heute eine erhebliche Rolle. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lisa Ott: <em>Enforced Disappearance in International Law</em>, Cambridge, Antwerpen, Portland (Intersentia) 2011</p>
<p>Lisa Ott befasst sich in der von ihr vorgelegten Dissertation mit dem internationalen Rechtssystem zum Schutze und zur Verhinderung des Verschwindenlassens. Das erzwungene Verschwindenlassen von Personen, insbesondere von mutmaßlichen Regimegegnern, welches sich aus Freiheitsentziehung, Folter und oftmals der Ermordung der Gefangenen zusammensetzt, spielt bis heute eine erhebliche Rolle. Bekannt geworden durch die Militärdiktaturen in Lateinamerika, handelt es sich jedoch um ein weltweites Phänomen, dem jährlich tausende Menschen zum Opfer fallen.</p>
<p>Das Buch „Enforced Disappearance in International Law“ zählt zu den wenigen juristischen Büchern die sich ausschließlich mit dem erzwungenen Verschwindenlassen von Personen beschäftigen und dadurch dieses immer noch verhältnismäßig unbekannte Verbrechen in den Mittelpunkt rücken. Auf rund 300 Seiten stellt die Autorin die existierenden Regelwerke unter Einbeziehung des internationalen Menschenrechtsschutzes, des humanitärem Völkerrechts und des internationalen Strafrechts detailliert dar, um darauf aufbauend die Bestimmungen des 2010 in Kraft getretenen Internationalen Übereinkommens zum Schutze aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu untersuchen.</p>
<p>Im ersten Kapitel stellt die Autorin die historischen Hintergründe des Verschwindenlassens und der internationalen Instrumente zur Verhinderung vor. Anschließend nähert sie sich dem Phänomen in einer ausführlichen Analyse der Definitionen in den verschiedenen internationalen und regionalen Konventionen und Deklarationen. Politische und soziale Zusammenhänge werden hingegen nur marginal behandelt, wodurch der spezielle Unrechtsgehalt des Verschwindenlassens, seine Zielrichtung und seine Auswirkungen für Opfer und Angehörige nur unzureichend dargestellt werden.</p>
<p>Im darauf folgenden Kapitel werden die Rechtsprechung des UN-Menschenrechtskommitees, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Inter-Amerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina und der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker analysiert und einander gegenübergestellt. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen den Rechten der Verschwundengelassenen, deren Angehörigen und verschwundenen Kindern und kategorisiert die Urteile nach jeweils verletzten Rechten wie beispielsweise dem Recht auf Leben oder dem Folterverbot. Dies ermöglicht, die einzelnen Rechte in einer besonderen Tiefe auf ihre Anwendbarkeit auf das Verschwindenlassen hin zu untersuchen. Allerdings lässt die Autorin prozessrechtliche Fragen sowie die Befolgung und Umsetzung der Urteile unberücksichtigt. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf, dass der Inter-Amerikanische und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bis heute die effektivsten Organe für Opfer dieses Verbrechens darstellen, bedauerlich.</p>
<p>Das dritte und vierte Kapitel widmet sich dem Verschwindenlassen im humanitären Völkerrecht und im internationalen Strafrecht. Die Untersuchung des humanitären Völkerrechts auf seine Verletzung durch das Verschwindenlassen und die damit verbundene Darstellung präventiver Reglungen stellt eine sehr selten gewählte Perspektive auf dieses Verbrechen dar. Diese detaillierte Analyse in einem bisher unterbelichteten Bereich in der Auseinandersetzung mit diesem Phänomen bietet womöglich den größten Erkenntnisgewinn dieser Arbeit. Die Untersuchung im Bereich des internationalen Strafrechts beschränkt sich hingegen im Wesentlichen auf die Beschreibung der konstituierenden objektiven und subjektiven Elemente des Verbrechens gegen die Menschlichkeit des Art. 7 des Rom-Statuts unter besonderer Berücksichtigung des Verschwindenlassens.</p>
<p>Das Kernstück der Arbeit stellt Kapitel fünf dar, in dem auf rund 100 Seiten die einzelnen Vorschriften der Internationalen Konvention gegen das Verschwindenlasssen vorgestellt werden. Die Konvention ist das erste universell geltende Rechtsinstrument gegen das Verschwindenlassen. Die Bestimmungen des ersten Abschnittes der Konvention, welcher materiell-rechtliche Regelungen enthält, werden wie bei einem juristischen Kommentar dargestellt: Nach dem Abdruck des jeweiligen Artikels wird dessen Entstehungsgeschichte nachgezeichnet und die jeweilige Norm interpretiert und evaluiert. Für den Leser besteht so die Möglichkeit, sich gezielt mit einem Artikel der Konvention auseinander zu setzen oder auch die Konvention im Ganzen zu erfassen. Bedauerlich ist, dass der Abschnitt über die Aufgaben des Ausschusses zur Konvention gegen das Verschwindenlassen knapp gehalten wurde. Auch wenn der Ausschuss zum Erscheinungstermin der Publikation noch nicht konstituiert war, erscheint es gerade im Hinblick darauf, dass er eine der ersten Anlaufstellen für Opfer des Verschwindenlassen darstellt, wichtig, dessen Aufgaben und Zuständigkeiten genauer aufzuzeigen.</p>
<p>Die Autorin hat alle verschiedenen Bereiche des Verschwindenlassens im internationalen Recht mit großer Detailtreue zusammengestellt und so ein umfangreiches Werk zum Verschwindenlassen vorgelegt. Auch für juristische oder völkerrechtliche Laien ist die Arbeit durch ausführliche Darstellungen der Grundlagen des Völkerrechts gut verständlich. Es ist sehr erfreulich, dass die Thematik des Verschwindenlassens in einem Buch so umfangreich behandelt wird, auch wenn es aufgrund der thematischen Breite an einigen Stellen an wissenschaftlicher Tiefe mangelt.</p>
<p>Nina Schniederjahn</p>
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		<title>Wissenswertes über Menschenrechtsbildung</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:58:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Understanding Human Rights]]></category>

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		<description><![CDATA[<strong>von Michael Krennerich</strong>

Warum ist Menschenrechtsbildung wichtig? Im Rahmen des lokalen Aktionsplans des Bundesprogramms "Toleranz fördern, Kompetenzen stärken" bot das Nürnberger Menschenrechtszentrum drei kostenlose Workshops an. Eine kurze Einführung zur Menschenrechtsbildung, angelegt als ein Katalog häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions), finden sie hier. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>von Michael Krennerich</strong></p>
<p>Warum ist Menschenrechtsbildung wichtig? Was ist das Besondere an Menschenrechtsbildung? Soll die Menschenrechtsbildung zu Werten erziehen? Im Rahmen des lokalen Aktionsplans des Bundesprogramms &#8220;Toleranz fördern, Kompetenzen stärken&#8221; bot das Nürnberger Menschenrechtszentrum drei kostenlose Workshops an. Antworten auf solche und weitere grundlegende Fragen wurden dort erörtert. Eine kurze Einführung zur Menschenrechtsbildung, angelegt als ein Katalog häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions), finden sie hier: <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/01/Wissenswertes-%C3%BCber-Menschenrechtsbildung.pdf">Wissenswertes über Menschenrechtsbildung</a></p>
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		<title>Wissenswertes über Menschenrechte</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:53:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Autor</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<strong>von Michael Krennerich</strong>

Was sind Menschenrechte? Gelten sie auch für andere Kulturen? Oder sind Menschenrechte ohnehin nur ein Papiertiger? Im Rahmen des lokalen Aktionsplans des Bundesprogramms "Toleranz fördern, Kompetenzen stärken" bot das Nürnberger Menschenrechtszentrum drei kostenlose Workshops an. Eine kurze Einführung zu Menschenrechten, angelegt als ein Katalog häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions), finden sie hier. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>von Michael Krennerich</strong></p>
<p>Was sind Menschenrechte? Wo sind sie niedergelegt und wen verpflichten sie auf welche Weise? Gelten sie auch für andere Kulturen? Oder sind Menschenrechte ohnehin nur ein Papiertiger? Im Rahmen des lokalen Aktionsplans des Bundesprogramms &#8220;Toleranz fördern, Kompetenzen stärken&#8221; bot das Nürnberger Menschenrechtszentrum drei kostenlose Workshops an. Antworten auf solche und weitere grundlegende Fragen wurden dort erörtert. Eine kurze Einführung zu Menschenrechten, angelegt als ein Katalog häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions), finden sie hier: <a href="http://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2012/01/Wissenswertes-%C3%BCber-Menschenrechte.pdf">Wissenswertes über Menschenrechte</a></p>
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