Vom schwierigen Umgang mit “Verbrechen gegen die Menschheit” in Nürnberg und danach

17. Februar 2009 | Von | Kategorie: Menschenrechte verstehen, Strafgerichtsbarkeit

von Rainer Huhle

„Verbrechen gegen die Menschheit” war 1945 der Anklagepunkt im Internationalen Militärtribunal von Nürnberg, der die größte Neuerung darstellte. Von den in Nürnberg international angeklagten Verbrechen sind die „Verbrechen gegen die Menschheit“ diejenigen, die am stärksten die Fortschritte des Völkerstrafrechts bestimmt haben. Wie ein Staat seine eigenen Bürger behandelt, ist seither nicht mehr ausschließlich seine eigene Angelegenheit. Doch in Nürnberg war dieses Prinzip höchst umstritten, es wurde noch gar nicht wirklich angewendet. Welche rechtlichen und politischen Probleme sich hinter diesem Anklagepunkt verbargen, und wie es schließlich gelang, die „Verbrechen gegen die Menschheit“ doch als eigenständiges Verbrechen auch außerhalb von Kriegen zu begreifen und international mit Strafe zu belegen, zeichnet diese Studie nach.

Crimes_against_humanity_nuernberg (PDF)

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