Monitor Menschenhandel in Deutschland: Erster Periodischer Bericht
Manuela Baiker, Helga Gläser, Sina Kahlmeier, Bettina Krestel, Maya Krystosek, Stefanie Naumann, Prof. Dr. Beate Rudolf, Dr. Miriam Schroer-Hippel, Teona Tschaidse
Deutschland
Deutsches Institut für Menschenrechte
2024
Deutsch
Berlin
Seit November 2022 ist die Berichterstattungsstelle mit der kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel betraut. Der erste periodische Bericht "Monitor Menschenhandel in Deutschland" beschriebt umfassend, wie sich das Phänomen Menschenhandel in Deutschland seit dem 1 Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen.
Die Darstellung der Entwicklungen des Phänomens Menschenhandel und der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen beruht auf einer umfangreichen Datenerhebung, an der sich Bundesministerien, nachgeordnete Behörden, Landesministerien und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt haben. Die Datenerhebung deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 ab und geht an ausgwählten Stellen auf aktuelle Entwicklungen ein. Für die Auswertung von Gesetzbung und Rechtsprechung wurden Entwicklungen bis zum 31. Juli 2024 einbezogen. Zudem wurden öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder herangezogen. Zusätzlich werden Erkenntnisse zu den Arbeits-schwerpunkten der Berichterstattungsstelle für die Jahre 2023 zum "Nationalen Verweisungsmenchanismus" und 2024 zu "Arbeitsausbeutung" dargestellt.
Der Bericht gibt umfangreiche Empfehlungen zu gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel in Deutschland und zum Schutz der Betroffenen ab.