Wahrheit – ein Menschenrecht!

Vor zehn Jahren, im März 2011, hat die Generalversammlung der UNO den 24. März zum „Internationalen Tag für das Recht auf Wahrheit“ erklärt. Ein Recht auf Wahrheit? Nun, so schön das wäre, so wenig würde es wohl helfen. Gemeint ist natürlich nicht, dass wir ein Recht hätten, immer über alles die Wahrheit zu kennen. Woran der 24. März erinnern soll, ist wesentlich präziser, aber immer noch ein gewaltiger und oft genug uneingelöster Anspruch: das „Recht auf Wahrheit über schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Würde der Opfer“, so die genaue Bezeichnung dieses Tages. Und warum wird an dieses Recht gerade am 24. März erinnert? Es kommt nicht oft vor, dass im Rahmen von UN-Resolutionen bestimmte Menschen gewürdigt werden. Genau das aber tut die Resolution von 2011.

Als Grund für die Wahl dieses Gedenktags wird dort angegeben, er sei beschlossen

„insbesondere in Würdigung der wichtigen und wertvollen Arbeit von Erzbischof Oscar Arnulfo Romero aus El Salvador, der aktiv für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in seinem Land eintrat und dessen Arbeit internationale Beachtung fand, weil er in seinen Botschaften Verletzungen der Menschenrechte der schwächsten Bevölkerungsgruppen anprangerte.“

Bild von Erzbischof Oscar Arnulfo Romero n der Kathedrale in El Salvador

Bischof Romero wurde am 24. März 1980 in einer Kirche von einem Killerkommando der Armee El Salvadors erschossen, ein Ereignis, das im katholisch geprägten Lateinamerika als ein makabrer Höhepunkt staatsterroristischer Gewalt bis heute im Gedächtnis präsent ist. In ihrem Anfang 1993 veröffentlichten Bericht widmete die Wahrheitskommission für El Salvador den Todesschwadronen der Armee ein eigenes Kapitel, in dem sie den Mord an Bischof Romero als exemplarisch untersuchte. Diese Wahrheitskommission war eine von sehr wenigen, die von der UNO selbst eingesetzt wurde, was vielleicht erklärt, warum der Tag des Rechts auf Wahrheit in besonderer Weise mit dem Tod Bischof Romeros verknüpft ist.

Doch natürlich bezieht sich dieses „Recht auf Wahrheit über schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Würde der Opfer“ auf alle Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen. Es ist ein Recht, das man in so ausdrücklicher Form weder in der Universellen Menschenrechtserklärung von 1948 noch z.B. im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 findet. Aber auch ohne explizite Niederschrift in einem der großen Menschenrechtsabkommen war dieses Recht schon immer präsent. Vor allem die Familien der vielen Tausend „Verschwundenen“ in zahlreichen Ländern forderten vor allem seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts immer lauter, die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren. Diese Forderung war die logische Antwort darauf, dass die Diktaturen in Ländern wie Argentinien und Chile, aber eben auch Guatemala und El Salvador systematisch Lügen über das Schicksal der von ihnen verschleppten Opfer verbreiteten und bewusst diese Ungewissheit als perfide Technik der Repression einsetzten. In der UNO, aber ebenso im lateinamerikanischen Menschenrechtsschutzsystem erkannte man die Notwendigkeit, dieses Recht auf Wahrheit über die schweren Menschenrechtsverbrechen auch förmlich zu verankern, ein langer und spannender Prozess der Rechtsentwicklung, der 2013 schließlich zur Verabschiedung einer Resolution (A/RES/68/165) der Generalversammlung der UNO mit dem schlichten Titel „Das Recht auf Wahrheit“ führte. Seit 2011 gibt es auch bereits das Mandat eines Sonderberichterstatters der UNO über die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien gegen die Wiederholung der Verbrechen. Die weitere Ausgestaltung des Rechts auf Wahrheit ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit dieses Sonderberichterstatters.

Wandbild der Madres de Plaza de Mayo

Wie jedes Menschenrecht, muss das Recht auf Wahrheit, auch wenn es jetzt als offizielles Menschenrecht anerkannt ist, immer wieder neu erkämpft werden. Dramatische Beispiele dafür, wie schwierig und auch schmerzhaft das sein kann, liefert derzeit Kolumbien. Das dort nach Jahrzehnten von bewaffneten Kämpfen 2016 geschlossene Friedensabkommen hat drei neue Institutionen geschaffen, die auch das Recht auf Wahrheit bezüglich der Verbrechen während dieses internen Konflikts garantieren sollen:

  • Eine Sonderjustiz für die Verfolgung nicht amnestierbarer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (JEP in der spanischen Abkürzung). Dieses Gericht arbeitet die großen Komplexe von massenhaften Verbrechen auf, die die normale Justiz nicht oder unzureichend untersucht hat. Erstmals dokumentiert eines dieser Verfahren jetzt auch die Wahrheit über die systematische Ermordung von Tausenden (die JEP hat bisher 6402 gezählt) Zivilisten durch Armeeangehörige, die sie als im Kampf gefallene Guerilleros präsentierten, um damit ihre „Erfolgsbilanz“ aufbessern wollten. Obwohl dieses Verbrechen schon länger aufgedeckt wurde und auch einige niedrigrangige Militärs verurteilt wurden, hat das von der JEP nun bekanntgegebene Ausmaß des Verbrechens – in den fraglichen Jahren war ungefähr jeder zweite „im Kampf getötete Guerillero“ in Wirklich ein unbeteiligter Zivilist – das Land erschüttert.
  • Eine Behörde zur Suche nach den „Verschwundenen“ (UBPD in der spanischen Abkürzung), die erstmals systematisch den Spuren von insgesamt auf 70.000 bis 120.000 geschätzten verschwundenen Menschen nachgehen soll. Die Arbeit stößt auf riesige Schwierigkeiten, aber jeder gefundene Leichnam bedeutet für die Angehörigen, dass sie der Wahrheit ein Stück näher gekommen sind.
  • Eine eigentliche Wahrheits- und Versöhnungskommission (CVR in der spanischen Abkürzung), deren Mandat bereits Ende 2021 abläuft und die einen umfassenden Bericht über die großen Zusammenhänge und Hintergründe der jahrzehntelangen Kämpfe vorlegen wird. Auch in Deutschland war diese Wahrheitskommission schon tätig, denn auch die Vertreibung ins Exil hat sie als eine der großen Menschenrechtsverletzungen in den Blick genommen. Die CVR kann niemand anklagen, sie konzentriert sich auf Recherche und vor allem aufs Zuhören. Sie hat bereits eine große Zahl von Aussagen von Opfern gesammelt, aber auch mit den Tätern sucht sie das Gespräch. Für den 21. April ist eine öffentliche Anhörung mit zwei der bekanntesten Protagonisten des Krieges angekündigt: dem ehemaligen Chef der FARC-Guerilla, Rodrigo Londoño („Timochenko“) und dem mächtigen ehemaligen Anführer der Paramilitärs, Salvatore Mancuso, der kurz vor dem Ende seiner 15-jährigen Haftstrafe in den USA wegen Drogenhandels steht. Wie viel Wahrheit beide vor der CVR zu enthüllen bereit sind, wird sich zeigen.

Zusammen sind diese drei durch das Friedensabkommen geschaffenen Institution auch im internationalen Vergleich zweifellos ein besonders breit angelegter Versuch, dem Recht auf Wahrheit Geltung zu verschaffen. Aber längst nicht alle Verbrechen können von ihnen erfasst werden. Zudem werden alle drei Institutionen auch immer wieder von der Regierung und den sie tragenden Parteien der Rechten angegriffen.

Wie wenig die kolumbianische Regierung von Präsident Duque bereit ist, zur Aufklärung der Wahrheit beizutragen, hat sie Mitte März auch in einem Verfahren vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof auf skandalöse Weise deutlich gemacht. Verhandelt wird dort die Entführung, Folterung und Vergewaltigung der renommierten Journalistin Jineth Bedoya, ein Verbrechen, das im Mai 2000 vor den Toren des berüchtigten Bogotaer Gefängnisses „La Modelo“ und unter den Augen zahlreicher Sicherheitskräfte stattfand, um die Journalistin einzuschüchtern. In den zwanzig Jahren seither musste das Opfer zwölf mal vor verschiedenen Staatsanwälten ihre schmerzende Aussage zu Protokoll geben, doch die Behörden haben lediglich drei der unmittelbaren Täter ermittelt, die Hintermänner bleiben bis heute unbehelligt. Jineth Bedoya hat sich nicht zum Schweigen zwingen lassen und ist trotz der entsetzlichen Gewalt, die sie erlitten hat, ihrem Beruf weiter nachgegangen. Aber ihre Aussage am 15. März 2021 vor dem Interamerikanischen Gerichtshof in Costa Rica (das ganze Verfahren wird wegen Corona virtuell verhandelt und aufgezeichnet) hat auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie sehr auch nach zwanzig Jahren das Ausbleiben der Wahrheit, die fortbestehende Straflosigkeit des Verbrechens und die Gleichgültigkeit oder Obstruktion der Behörden das Trauma dieser Erfahrung immer wieder neu beleben. Die Richter haben dafür Gespür bewiesen und ihre Befragung von Frau Bedoya rücksichtsvoll und anteilnehmend durchgeführt, so wie es von einem Menschenrechtsgerichtshof erwartet werden muss.

Screenshot von Jineth Bedoya während der Verhandlung am 15.03.2021

Und der Staat, gegen den die Verhandlung geführt wird, weil er nicht selbst für Wahrheit, Gerechtigkeit, Schutz und Wiedergutmachung gesorgt hat? Er erklärte die Richter für befangen und verlangte den Ausschluss aller Richter vom Verfahren bis auf zwei, und zugleich, dass das Verfahren für ungültig erklärt werde. Die souverän streng nach den Verfahrensregeln die Verhandlung leitende Vorsitzende des Gerichts, Elizabeth Odio, ließ sich davon nicht beeindrucken und beschloss, die Verhandlung nach der Mittagspause fortzuführen. Die Vertretung des kolumbianischen Staats verließ daraufhin unter Protest „den Saal“. Bei Videokonferenzen lässt sich das nicht ganz so eindrucksvoll inszenieren, aber es reichte für einen Skandal, den es so in der Geschichte des Gerichts noch nicht gegeben hatte. Die Verhandlung wurde trotzdem fortgesetzt und am nächsten Verhandlungstag nahmen, angesichts einer Welle auch internationaler Empörung, die Vertreter des Staates auch wieder teil. Das Urteil wird im Lauf des Jahres 2021 erwartet.

“Jeden Tag, an dem sie dir nicht glauben […] , wenn man deiner Aussage misstraut, wenn du an hunderten von Anhörungen teilnehmen sollst und nichts passiert, geht die Vergewaltigung weiter“

Jineth Bedoya gegenüber dem Interamerikanischen Gerichtshof in Costa Rica.

One thought on “Wahrheit – ein Menschenrecht!

  1. das recht auf wahrheit vor wahlen: zB landtagswahl hessen 2023, wo wähler*innen nicht über die wahre haushaltslage informiert wurden. diese lage war schon länger bekannt und der bundeshaushalt hat auch auswirkungen auf cofinanzierte projekte der länder etc. dieses recht auf wahrheit mache ich in einem wahlprüfungsverfahren geltend, das gerade beginnt. sie sind / du bist herzlich eingeladen zu kooperieren: rechtliche kooperation, medienberichte dazu, finanzierung verfahren etc: carl maria schulte YOUTUBE – bei texten dort auch mailadresse…

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