Sexuelle Identität – Rein damit ins Grundgesetz!

Die Diskussion um die Streichung des Begriffs “Rasse” aus dem Grundgesetz wird derzeit engagiert geführt. Seit vielen Jahren fordern verschiedene Organisationen, den Begriff im Grundgesetz zu ändern, da es Menschenrassen einfach nicht gibt. Genauer hat dies Rainer Huhle in zwei kürzlich erschienenen Blogartikeln (Teil 1 und Teil 2) erklärt. Doch der Begriff “Rasse” ist nicht das einzige Relikt, das den Artikel 3 des Grundgesetzes verstaubt und überholt erscheinen lässt. So heißt es: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Fehlt hier nicht etwas?

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Im September 2019 haben die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, der derzeit im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Der Entwurf sieht vor, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen. Es würde dann heißen: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Auch wenn sich die Rechte von LGBTQIA+ (Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer, Inter, Asexual) in Deutschland in den letzten Jahren verbessert haben, ist Diskriminierung – sowohl rechtlich auf dem Papier als auch im zwischenmenschlichen Miteinander – leider Alltag. Gegenwind bekommt der Vorschlag zudem von Teilen der Union, die ihre Ablehnung damit begründen, das Grundgesetz nicht unnötig aufblähen zu wollen. Aufblähen um 26 Zeichen und ein Komma?!

Das Grundgesetz der Lebenswirklichkeit in Deutschland anzupassen, ist längst überfällig. Es müsste überflüssig sein, im Jahr 2020 darüber zu diskutieren, ob die sexuelle Identität in das Diskriminierungsverbot integriert wird. Ist es aber offensichtlich nicht. 1949 ist das Grundgesetz als Antwort auf die Verbrechen des Nationalsozialismus entstanden. Ziel war es, ein Zeichen gegen Rassismus und den Rassenwahn der Nationalsozialisten zu setzen und dies daher explizit zu benennen. Seitdem gilt unser Grundgesetz als juristischer und moralischer Leuchtturm, der der Politik den Weg weist. So ist es mehr als fraglich, warum sexuelle Orientierung oder auch Behinderung nicht schon vor 71 Jahren explizit in Artikel 3 (3) erwähnt wurden – oder warum man damals der Überzeugung war, “Rasse” sei eine passende Formulierung. Wie mit Homosexuellen und Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus umgegangen wurde, muss an dieser Stelle wohl nicht näher erklärt werden. Immerhin wurde 1994 ergänzt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das war ein wichtiger Schritt. Doch nun gilt es, das Grundgesetz als lebenden Gesellschaftsvertrag zu verstehen und entsprechend zu reformieren.

Error 404: Queer rights not found

Natürlich sind Rassismus und Homo-/Transphobie zwei paar Stiefel. Hier müssen unterschiedliche Diskurse geführt, andere Argumentationen angebracht und verschiedene Menschen überzeugt werden. Doch eines haben sie gemeinsam: Die Ausgrenzung und Diskriminierung von Personen aufgrund eines bestimmten Merkmals. Ein Merkmal, dass sich diese Menschen nicht ausgesucht haben. Nein, man sucht es sich nicht aus, ob man als Mann auf Männer steht, als Frau auf Frauen oder sich dem anderen/ keinem  Geschlecht zugehörig fühlt. Es ist einfach so und das ist gut so! 

Unsere Gesetzgebung hinkt da jedoch noch etwas hinterher. Zwar dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit 1. Oktober 2017 heiraten, doch ist seitdem nicht mehr viel passiert. Nach wie vor existieren etliche Gesetzeslücken, die queere Menschen im Alltag diskriminieren: die Verschärfung des Adoptionshilfe-Gesetzes (welche am 03.07.2020 vorerst vom Bundesrat abgelehnt wurde) , die Blutspende-Regeln für Schwule oder das unzureichend reformierte Transsexuellenrecht zum Beispiel. Eines sollten wir dabei nicht vergessen: Hinter all diesen technokratischen Formulierungen stehen Menschen. Menschen aus der Nachbarschaft, aus dem Arbeitsleben, aus dem Freundeskreis, aus der Familie. Menschen, die unser Grundgesetz also angeblich unnötig aufblähen.

Upgrade für Artikel 3 GG verfügbar

In Zeiten von Hassrede, Rechtspopulismus und damit verbundener homo-/ transphobie – also schlichtweg Menschenfeindlichkeit – sollten wir als Gesellschaft ein Zeichen setzen und deutlich machen, dass die Diskriminierung von Mitmenschen aufgrund ihrer sexuellen Identität hier keinen Platz hat. Es reicht eben nicht aus, wenn wir uns im Fernsehen begeistert schillernde Figuren der LGBTQIA+-Szene anschauen. Es reicht auch nicht aus, zu sagen, man sei nicht Homo- oder Transphob und finde “Schwule” ja so lieb und nett. Solange schwule oder lesbische Paare, die händchenhaltend durch die Stadt laufen, angestarrt werden wie ein fliegendes Zebra; solange sich queere Menschen nach ihrem Outing den Satz anhören müssen “Erzähl das nicht den Großeltern, die verstehen das nicht”; oder solange Trans*menschen vorgestellt werden mit den Worten “…war früher mal ein Mann”  – solange ist es noch nicht genug.

Bis es soweit ist, dass queere Menschen vollends in allen Bereichen anerkannt, respektiert und wertgeschätzt werden, ist es ein langer Weg. Doch wir können jetzt den ersten Schritt gehen und unser Grundgesetz, unseren Gesellschaftsvertrag, an die Lebenswirklichkeit des 21. Jahrhunderts anpassen – indem wir Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Vielleicht weist das Grundgesetz dann erneut als Leuchtturm der Politik den Weg für die weitere, längst überfällige Stärkung queerer Rechte in Deutschland.

2 thoughts on “Sexuelle Identität – Rein damit ins Grundgesetz!

  1. Der Liebe Willen, warum muss man immer noch angepasst sein, wenn man sich entschließt, einen Lebensbund einzugehen? Es gäbe doch mehr Frieden im Land, wenn sich jeder, egal von welchem Geschlecht trauen darf, zumal gleichgeschlechtliche Paare mehrmals trauen dürfen, was aber demokratisch vollkommen ok ist. Was sagt dazu unsere Demokratie der Moral?

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