Europa im Ausnahmezustand? Zur Lage an der polnisch-belarussischen Grenze

by Jelena Ilic –

Auch wenn im Zuge der Coronapandemie andere Themen in den Vordergrund rücken, gibt es nach wie vor zahlreiche Konflikte auf der Welt, die Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat bewegen. Dem UNHCR zufolge waren Ende des Jahres 2020 etwa 82,4 Millionen Menschen weltweit aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder ernsthafter Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf der Flucht. Zum Vergleich: Etwa so viele Menschen leben in Deutschland, die meisten davon in vergleichsweise sicheren und stabilen Verhältnissen.

Pushbacks an EU-Außengrenzen: Nichts Neues

Auf der Suche nach einem sicheren Zufluchtsort begeben sich viele Menschen in an die EU angrenzende Länder, um in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Wenn sie es dann bis an die EU-Außengrenze geschafft haben, können sie sich jedoch keinesfalls in Sicherheit wähnen. Pushbacks und menschenunwürdige Bedingungen gehören für viele Flüchtende zum Alltag, so auch für diejenigen, die derweil an der polnisch-belarussischen Grenze ausharren.

Gewaltsame Abweisungen von Menschen sind kein neues Phänomen. Das ECCHR (European Centre for Constitutional and Human Rights) definiert solche Pushbacks als

“… staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen oder deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Push-Backs verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.“

Das Prinzip des Non-Refoulement lässt sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem New Yorker Protokoll von 1967 und anderen Menschenrechtsnormen ableiten. Es besagt, dass Personen nicht in Staaten abgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Gewaltsame Zurückweisungen sind demnach nicht nur rechtswidrig, sondern auch moralisch höchst problematisch. Erst recht gilt dies – um auf die gegenwärtige Situation an der Grenze zu Polen zurückzukommen – wenn der belarussische Machthaber Lukaschenko der vorsätzlichen Schleusung, einem Tatbestand, welcher teils auch dem Menschenhandel zugeordnet werden kann, bezichtigt wird. Die Beweislage ist erdrückend und Lukaschenko selbst betonte schon im Juli, dass „niemals jemand [an der Grenze] aufgehalten“ werde.

Stockender Informationsfluss

Erschwerend kommt der eingeschränkte Informationsfluss aus den Grenzgebieten hinzu: Nachdem dieses nach dem von Polen und Staaten des Baltikums verhängten „Ausnahmezustand“ nicht mehr durch Hilfsorganisationen und Journalist*innen betreten werden durften, erhärtete sich der Verdacht, dass Flüchtende kollektiv und gewaltsam zurückgewiesen würden. Im Dezember konnte der polnische Innenminister Kaminski den Ausnahmezustand nicht weiter verlängern, sodass mittlerweile Journalist*innen nach umfangreicher Prüfung ihrer Person an eintägigen, vom Grenzschutz geführten Touren teilnehmen können. Inwiefern die Pressevertreter*innen unter solchen Umständen über die tatsächlichen Vorkommnisse an der Grenze berichten können, ist fraglich. Hilfsorganisationen hingegen bleibt der Zutritt nun per neu verabschiedetem Gesetz voraussichtlich bis zum 1. März 2022 verwehrt. All das weist darauf hin, dass die Regierungen beider Anrainer ein Interesse an möglichst unkritischer Berichterstattung aus der Grenzzone haben, welche sie mithilfe strengster Zugangsbeschränkungen in die Gebiete zu erwirken versuchen.

Ähnliche Szenen ließen sich bereits an der kroatischen EU-Außengrenze feststellen: Kürzlich veröffentlichte das Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) einen Bericht über gewaltsame Pushbacks von Schutzsuchenden aus Kroatien zurück nach Bosnien-Herzegowina. Die kroatische Regierung hatte zuvor monatelang versucht, die Veröffentlichung dieses belastenden Dokuments zu verhindern und die dort angeführten Belege über massivste Menschenrechtsverletzungen herunterzuspielen. In regelmäßigen Abständen veröffentlichen Menschenrechtsorganisationen Berichte, die offenlegen, dass Schutzsuchenden nicht nur verwehrt wird, einen Asylantrag zu stellen. Sie werden gar gewaltsam zurückgedrängt oder umgekehrt – was auch im Falle belarussischer Streitkräfte zu vermuten ist – dazu gedrängt, die nächste Grenze zu übertreten, konkret in diesem Falle den die Grenze bildenden Fluss zu durchqueren. Auf diese Weise wird Verantwortung weggeschoben, Menschen werden für politische Zwecke instrumentalisiert und die Europäische Union ist, wie so oft, aufgrund divergierender Partikularinteressen uneinig im weiteren Handeln.

Woher beziehen Hilfsorganisationen ihre Informationen, auf die sie ihre Aktionen stützen und welche Möglichkeiten haben sie zur Verifizierung dieser?

Grundsätzlich gehen Organisationen so vor, dass sie Berichte von Augenzeugen dokumentieren – das sind zumeist Anwohner*innen, Helfende und die Geflüchteten selbst. Bei der Dokumentation von physischen wie psychischen Verletzungen werden Gutachten von Ärzt*innen hinzugezogen, die die Flüchtenden medizinisch versorgen. Auch tauschen Organisationen wichtige Informationen untereinander aus, verifizieren gesammelte Belege und koordinieren ihr Vorgehen, um Missstände öffentlichkeitswirksam anzuprangern sowie die Wiederholung von Menschenrechtsverletzungen künftig möglichst zu verhindern. Dem Netzwerk Border Violence Monitoring angehörige Organisationen haben jahrelang Informationen über Pushbacks auf der sogenannten Balkanroute gesammelt und in einem umfangreichen Datensatz zusammengetragen. Bemerkenswert ist hierbei die Nutzung von Photogrammmetrie und Spatial-Modeling-Techniken durch Amnesty International. Dadurch können Zeugenaussagen anhand von Bildern und Satellitenaufnahmen abgeglichen und die mutmaßlichen Pushbacks nicht nur rekonstruiert, sondern auch überprüft werden.

Trotz der umfassenden Beweislage gestaltet sich die Arbeit von Hilfsorganisationen schwierig und mühsam, denn nicht nur in Belarus sehen sich Berichterstattende mit zahlreichen Repressionen von staatlicher Seite konfrontiert. In Polen beispielsweise, wo jüngst Demonstrationen gegen ein neues Gesetz zur Restriktion ausländischer Medien stattfanden, können im journalistischen Bereich tätige Personen aufgrund dieses neuen Gesetzes im Grenzgebiet nicht uneingeschränkt berichten.

Dadurch, dass die Medien nicht frei über die aktuellen Geschehnisse vor Ort berichten können und auf die Zulassung durch staatliche Institutionen angewiesen sind, besteht die Gefahr der Zensur. Vor allem die Unterbindung regierungskritischer Medienberichterstattung ist sehr wahrscheinlich.

Instrumentalisierung verhindern

Während politische Entscheidungsträger auf nationaler und EU-Ebene weiterhin über „hybride Kriegsführung“ und Erpressung von belarussischer Seite diskutieren, spielen sich vor dieser und weiteren Außengrenzen der Europäischen Union dramatische, höchst unmenschliche Szenen ab. Die andauernde Uneinigkeit der Staaten und eine Kultur der unsolidarischen Abschottungspolitik verschlimmern die Situation vor Ort.

Zahlreiche Hilfsorganisationen versuchen, die Menschen vor Ort mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und unter den erschwerten Umständen so gut es geht zu unterstützen. Sie werden aktiv an ihrer Arbeit gehindert, obwohl weite Teile der Bevölkerung – so auch in Polen und Belarus – Schutzsuchenden helfen möchten.

Damit diese Hilfen effektiver wirken können oder gar überflüssig werden, braucht es eine europäische Lösung und ein gemeinsames, koordiniertes Handeln. Menschen – unabhängig davon, ob diese durch Lukaschenkos Handlanger nach Europa „geschleust“ wurden oder nicht – nehmen eine lebensgefährliche Flucht auf sich. Vor den Grenzen angekommen stellen sie jedoch fest, dass ihnen falsche Versprechungen gemacht wurden und weitaus schlimmer: Sie können nicht einmal Asyl beantragen, werden tätlich angegriffen sowie gewaltsam zurückgedrängt.

Während in der Politik – hierzulande und EU-weit – das Mantra „Wir dürfen uns jetzt nicht erpressen lassen“ gepflegt und Verantwortung abgeschoben wird, übernehmen Nichtregierungsorganisationen und einzelne, engagierte Personen diese Verantwortung und gehen mit besserem Beispiel voran. Dabei arbeiten sie aufgrund der verhängten Ausnahmezustände auch außerhalb Polens unter erschwerten Bedingungen. All das verlangt dringend Änderungen. Angesichts der derzeitigen Politik und Rhetorik der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Umgang mit den Migrant*innen und Geflüchteten erweist sich die Arbeit an solchen Änderungen als große Herausforderung.


Jelena Ilic ist ehemalige Praktikantin des Nürnberger Menschenrechtszentrums und Absolventin des Bachelors der Sozialwissenschaften in Braunschweig. Sie befasst sich vor allem mit den Internationalen Beziehungen und interessiert sich für zahlreiche politikwissenschaftliche Thematiken.

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