Minerva Bernardino (1907 – 1998) Dominikanische Republik

20. Oktober 2008 | Von | Kategorie: Biographien

von Rainer Huhle

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Minerva Bernardino (1907 – 1998)

Als 1945 in San Francisco die Delegierten zur Feder griffen, um die Charta der eben gegründeten Vereinten Nationen zu unterzeichnen, waren darunter lediglich vier Frauen. Eine davon war die Botschafterin der Dominikanischen Republik, Minerva Bernardino. Sie stammte aus einer Familie der Oberschicht in der Provinz El Seibo, verlor aber schon mit 15 Jahren ihre Eltern. Gezwungen, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten – was damals für eine höhere Tochter in Lateinamerika ziemlich ungewöhnlich war -, entdeckte sie das Thema ihres Lebens: die rechtliche Gleichstellung der Frau. Ende der zwanziger Jahre begann sie sich in der Frauenbewegung ihres Landes zu engagieren. Ein Ergebnis ihrer Arbeit war, dass in die neue Verfassung des Landes 1938 ausdrücklich die Gleichberechtigung der Frau aufgenommen wurde.

Bald wurde sie auch außerhalb ihres kleinen Heimatstaates für die Frauenrechte aktiv, vor allem im Rahmen der 1928 gegründeten Interamerikanischen Frauenkommission. Diese Kommission war ein offizielles Organ der Panamerikanischen Union, also der Vorgängerin der Organisation Amerikanischer Staaten OAS. 1944 wurde Minerva Bernardino zur Präsidentin dieser Kommission gewählt, ein Amt, das sie bis 1949 innehatte.

Zugleich hatte Bernardino Karriere im diplomatischen Dienst ihres Landes gemacht. An der großen panamerikanischen „Konferenz über Probleme von Krieg und Frieden“, die im Februar 1945 in Mexiko stattfand, nahm sie als offizielle Delegierte der Dominikanischen Republik und zugleich als Präsidentin der Frauenkommission teil. Ein wichtiges Ergebnis der Konferenz war, dass die Diskriminierung der Frau ausdrücklich als unvereinbar mit den Zielen der Panamerikanischen Union erklärt wurde. Drei Jahre später, auf der nächsten panamerikanischen Konferenz 1948 in Bogotá, erreichte die Frauenkommission unter Bernardinos Präsidentschaft die Verabschiedung des interamerikanischen Abkommens über die bürgerlichen Rechte der Frau, einem der ersten Menschenrechtsverträge im Rahmen der in Bogotá gegründeten OAS. Damit wurde die zivilrechtliche Gleichstellung der Frau für alle Mitgliedstaaten der OAS festgeschrieben.

Auch auf der wenige Wochen nach der „Konferenz über Probleme von Krieg und Frieden“ im April 1945 in San Francisco beginnenden Gründungskonferenz der UNO war Minerva Bernardino die offizielle Botschafterin der Dominikanischen Republik. Zusammen mit ihren wenigen Kolleginnen setzte sie sich auch hier für die gleichen Rechte der Frau ein. Wenn die UN-Charta u.a. in Art. 1 und Art. 55 das Diskriminierungsverbot festschreibt, so ist es nicht zuletzt Minerva Bernardino zu danken, dass dort ausdrücklich auch die Benachteiligung wegen des Geschlechts geächtet wird. Das gleiche gilt für Art. 8 der Charta, der klar festlegt, dass in denVereinten Nationen Männer und Frauen gleichen Zugang zu allen Ämtern haben.

Zugleich kämpfte Bernardino, zusammen mit anderen Delegierten, für die Errichtung einer Kommission für die Rechte der Frau, nach dem Vorbild der interamerikanischen Frauenkommission. Wie manch anderer weiterführender Vorschlag wurde auch dieser in San Francisco vertagt und in die ab Herbst 1945 beginnende reguläre Arbeit der UNO verwiesen. Auch dort war es nicht einfach, aber dank der Hartnäckigkeit von Bernardino, der dänischen Delegierten Bodil Begtrup und anderen wurde die „Kommission für die Rechtsstellung der Frau“ 1947 schließlich eingerichtet. Minerva Bernardino wurde zur Vizepräsidentin dieser Kommission gewählt.

Schon auf der ersten Sitzung der Generalversammlung hatten 17 weibliche Delegierte, darunter Eleanor Roosevelt und Minerva Bernardino, einen Aufsehen erregenden „Offenen Brief an die Frauen der Welt“ geschrieben und dem Präsidenten der Generalversammlung übergeben. Darin erinnerten sie an die entscheidende Rolle der Frauen im Krieg und beim Sieg über den Faschismus und riefen die Frauen auf, die historische Gelegenheit zu nutzen, sich aktiver anverantwortungsvoller Stelle in den öffentlichen Ämtern ihrer Länder und speziell in der UNO zu engagieren. Die Regierungen forderten sie auf, die Beteiligung der Frauen stärker zu unterstützen.

Eines der Probleme, deren sich Bernardino in der Frauenkommission besonders annahm, war die Frage der Staatsangehörigkeit von verheirateten Frauen. Dass Frauen nach der Heirat mit einem ausländischen Partner ihre eigene Staatsangehörigkeit behalten dürften, hatte die Interamerikanische Frauen­kommission bereits 1933 im Bereich der Panamerikanischen Union durchgesetzt. In der UNO erwies sich das Gleiche hingegen als äußerst schwierig. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sagt zu dieser Frage nichts aus. Auf Initiative u.a. von Bernardino erarbeitete die Frauenkommission daraufhin zunächst eine Studie, doch es dauerte bis 1957, ehe es auf Grund ihrer hartnäckigen Bemühung gelang, eine entsprechende Konvention in der Generalversammlung verabschieden zu lassen.

Am 10. Dezember 1948 ergriff in der Generalversammlung Minerva Bernardino als Vertreterin der Dominikanischen Republik das Wort und erinnerte noch einmal an ihre und ihrer Kolleginnen Bemühungen, die Frauenrechte in der Menschenrechtserklärung stark zu machen und die rechtliche Gleichstellung in allen Bereichen explizit in der Erklärung zu verankern. Auch in den folgenden Jahren setzte sie in der UNO ihren Einsatz für die Frauenrechte fort. 1953 bis 1955 war sie die Präsidentin der „Kommission für die Rechtsstellung der Frau“, später auch Vizepräsidentin des ECOSOC. 1998 starb sie, vielfach geehrt, in ihrem Haus in Santo Domingo. Die Stadt New York, in der sie viele Jahre lebte, hat ihr eine kleine Grünanlage gewidmet.

 

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Foto: Gedenktafel für Minerva Bernardino in einer Grünanlage in Manhattan

All diese Jahre, in denen sie für die Menschenrechte der Frauen eintrat, war Minerva Bernardino zugleich im diplomatischen Dienst ihres Landes tätig, etliche Jahre auch als Botschafterin in den USA. Ihr Land aber war von 1932 bis zu seinem Tod 1961 von einem der blutrünstigsten Diktatoren der lateinamerikanischen Geschichte beherrscht: Rafael Leónida Trujillo, der sich mit dem Titel „der Wohltäter“ schmückte, oder auch kurz „der Chef“. Die Verfassungsreform, in der Minerva Bernardino 1938 die Frauenrechte verankern konnte, war ein Instrument der Legitimierung dieser Diktatur. Die diplomatischen Erfolge seiner Botschafterin bei der Stärkung der internationalen Rechte der Frauen hinderten Trujillo nicht, seine Schreckensherrschaft zu Hause stetig auszubauen. Minerva Bernardino erwähnt in ihren lange nach Trujillos Tod verfassten Erinnerungen mit keinem Wort Differenzen mit ihrer Regierung. Im Gegenteil, sie hebt die „totale Unterstützung“ und „warmherzige Aufmunterung“ hervor, die sie bei ihrer Arbeit für die Menschenrechte in der UNO von Joaquí­n Balaguer, der rechten Hand des Diktators und seinem späteren Nachfolger, empfangen habe.

Angehörige der Opposition gegen die Diktatur sehen ihre Rolle daher äußerst kri­tisch. Sie sei eine wichtige Figur im Spitzelnetz gewesen, das der Diktator in den Vereinigten Staaten gegen die ins Exil getriebenen Oppositionellen unterhalten habe. Minervas Bruder Felix war ein berüchtigter Scherge des Regimes, mit dem Spitzna­men „der Gangster“, der u.a. an der Entführung und Ermordung des spanischen Exil­politikers Jesús de Galí­ndez 1956 beteiligt war, die seinerzeit weltweites Aufsehen erregte. Galí­ndez wurde in einem Privatflugzeug in die Dominikanische Republik ge­bracht und dort zu Tode gefoltert, weil er eine kritische Dissertation über die Diktatur geschrieben hatte. Das FBI führte in seinem Untersuchungsbericht über die an der Entführung Beteiligten nicht nur Felix Bernardino, sondern auch die Botschafterin Mi­nerva Bernardino auf. Sie soll den ersten Hinweis auf die gefährliche Doktorarbeit gegeben haben, die posthum als Buch erschien. Ein Kapitel darin ist auch der femi­nistischen Bewegung der Dominikanischen Republik gewidmet, die Galí­ndez ohne Umschweife als willfähriges Werkzeug von Trujillos Herrschaft schildert. Was auch immer im Einzelnen die Aktivitäten Minerva Bernardinos als Funktionärin der Trujillo-Diktatur gewesen sein mögen, die Antwort auf die Frage, wie sie diese Rolle mit ih­ren ja durchaus ernsthaften und erfolgreichen Bemühungen um die Rechte der Frau­en im Kontext der Menschenrechtsentwicklung vereinbaren konnte, hat sie wohl mit ins Grab genommen.

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