Unser Bildungsangebot

22. Juli 2021 | Von | Kategorie: Menschenrechtsbildung

Bildungsveranstaltungen im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände

„Diskriminierung trifft uns alle!“

Das Programm erläutert zunächst die „Nürnberger Gesetze“ von 1935 und deren Ausführungsverordnungen. Sie bildeten eine scheinbar rechtliche Grundlage für die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung. Dabei werden grundsätzliche Merkmale und Mechanismen von Diskriminierung herausgearbeitet. Obwohl das Diskriminierungsverbot jetzt gesetzlich verankert ist, machen Menschen in der heutigen Gesellschaft täglich diskriminierende Erfahrungen. Deshalb stehen folgende Fragestellungen im Zentrum des Programms: Was ist Diskriminierung? Wie entsteht sie? Wie äußert sie sich? Wie reagieren Menschen, die diskriminiert werden?  Was kann ich tun, wenn ich Opfer von Diskriminierung werde? Im 3-stündigen Programm werden unterschiedliche erfahrungsorientierte Übungen durchgeführt.  Die Auswertung von Zeitungsartikeln und Fallbeispielen zum Thema Diskriminierung sowie die Entwicklung von Handlungsstrategien gegen Diskriminierung ergänzen das 6-stündige Programm.

Dauer 2/3/6 Stunden Zielgruppen Jugendliche, 8.–12. Klasse, Auszubildende, Fremdsprachen:  Englisch, Spanisch

 

Gegen den Nationalsozialismus:  Die Menschenrechte

Weltweit lösten die Verbrechen des Nationalsozialismus Entsetzen aus. Die Vereinten Nationen reagierten darauf schon 1948 mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Darin wurden neue moralische, politische und rechtliche Grundlagen für staatliches Handeln formuliert. Die nachfolgenden Menschenrechtspakte schrieben erstmals in der Geschichte auch für einzelne Menschen weltweit anerkannte Rechte fest. Im Anschluss an ein Nachgespräch zur Ausstellung werden in Gruppenarbeit und Diskussionen die 30 Menschenrechtsartikel und ihre Verwirklichung in Deutschland und anderen Ländern thematisiert sowie der Frage nachgegangen, inwiefern sich die Hoffnungen von 1948 erfüllt und welche Bedeutung die Menschenrechte für die Politik heute haben. Beim 6-stündigen Programm wird das Phänomen Antisemitismus mit seinen vielschichtigen Ausprägungen in den Mittelpunkt gestellt.

Dauer 3/6 Stunden Zielgruppen Jugendliche, 8.–12. Klasse Auszubildende Studierende Bundeswehr, Fremdsprachen:  Englisch, Spanisch

 

Menschenrechte und Polizeiarbeit

„Die Polizei ist […] die größte Menschenrechtsorganisation!“ – dieser Anspruch, den Gerhard-Heinrich Müller, der ehemalige Leiter der Landespolizeischule Hamburg, im Jahr 2005 formuliert hat, steht im Zentrum des Programms. Ausgehend vom nationalsozialistischen Unrechtsregime und der Rolle der damaligen Polizei schlägt das 6-stündige Programm vor dem Hintergrund der Menschenrechte die Brücke zur Polizei der Gegenwart. Dabei wird die hohe Verantwortung, die der Polizeiberuf mit sich bringt, deutlich. Der begleitete Ausstellungsbesuch sowie die Kurzvorträge und Gruppengespräche geben zunächst einen Überblick über den Themenkomplex. Anschließend werden verschiedene Fallbeispiele aus der polizeilichen Praxis bearbeitet.  An Aufgaben wie beispielsweise der Strafverfolgung oder  der Gefahrenabwehr zeigt sich die praktische Relevanz  menschenrechtlicher Normen im Polizeialltag.

Dauer 6 Stunden Zielgruppe: Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten

Anmeldung für obenstehende Seminare unter: www.dokumentationszentrum-nuernberg.de, Tel.: +49(0)911 231-7538

 

Bildungsveranstaltungen im Memorium Nürnberger Prozesse

Vom Nürnberger Prozess zum Internationalen Strafgerichtshof –
Völkerstrafrecht in der Praxis

Der Nürnberger “Hauptkriegsverbrecherprozess” schuf neue Richtlinien für eine internationale Strafgerichtsbarkeit. Dennoch dauerte es mehr als ein halbes Jahrhundert, ehe am 1. Juli 2002 tatsächlich ein permanenter Internationaler Strafgerichtshof für Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen in Den Haag geschaffen wurde. In der Dauerausstellung werden die juristischen, politischen und moralischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Nürnberger Prozesses und des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag herausgearbeitet.

Im gemeinsamen Gespräch wird der Bogen vom Nürnberger “Jahrhundertprozess” bis heute gespannt und diskutiert, warum der Internationale Strafgerichtshof notwendig ist, was er leisten kann und was nicht von ihm erwartet werden darf. Im dreistündigen Programm werden die Ad-Hoc-Gerichtshöfe (Jugoslawien und Ruanda) und die Hybrid-Gerichte (Kambodscha u.a.) behandelt. In der vierstündigen Version beschäftigt sich die Gruppe vertieft mit aktuellen Fragen zu Kriegsverbrechen und Völkermord.

Dauer: 2/3 und 4 Stunden Zielgruppen: Schulklassen ab der 9. Klasse, Jugendliche Auszubildende, Studierende, Erwachsene, Bundeswehr und Polizei.

 

Die Menschenrechte – Eine völkerrechtliche Antwort auf den Nationalsozialismus?

Die Verbrechen des Nationalsozialismus lösten weltweit Entsetzen aus. Im gemeinsamen Gang durch die Ausstellung erforscht die Gruppe unter fachkundiger Anleitung, welche Menschenrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg begangen wurden und inwiefern führende Nationalsozialisten dafür vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. Mit der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” wurden 1948 erstmals neue moralische, politische und rechtliche Grundlagen für staatliches Handeln formuliert. Regierungen sollten fortan ihre Bürger nicht mehr mit Willkür behandeln.

Im Anschluss an den Ausstellungsbesuch wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Hoffnungen von damals erfüllt wurden und welche Bedeutung die Menschenrechte für die Politik heute haben. Bei dreistündigen Programmen können die Artikel der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” in der Straße der Menschenrechte in der Nürnberger Innenstadt diskutiert werden. Alternativ geschieht dies in der Gruppenarbeit im Seminarraum.

Dabei werden auch die Instrumente des heutigen universellen Menschenschutzes besprochen. Im vierstündigen Angebot wird die Relevanz der Menschenrechte auch für die Lebenswelt der Gruppenmitglieder diskutiert.

Dauer: 2/3 und 4 Stunden Zielgruppen: Schulklassen ab der 9. Jahrgangsstufe, Jugendliche, Erwachsene

 

NS-Prozesse vor deutschen Gerichten –
Der Auschwitzprozess und die Aufarbeitung von NS-Verbrechen vor Gericht

Die Nürnberger Prozesse werden zunächst in einer Führung durch die Ausstellung vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Im Anschluss daran wird die Verfolgung von NS-Verbrechen seitens der bundesdeutschen Justiz der Bundesrepublik genauer betrachtet. Nur zögerlich nahm die Justiz die Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Angriff. Eine Wende brachte der sogenannte Auschwitz-Prozess, 1963–65 in Frankfurt: Hier wurden Angehörige des Lagerpersonals in Auschwitz von einem deutschen Gericht zur Verantwortung gezogen und rechtskräftig verurteilt.

Im gemeinsamen Gespräch oder alternativ in der Gruppenarbeit werden die Vorgeschichte, der Ablauf und die gesellschaftliche Bedeutung des großen Prozesses in Frankfurt/Main eingehend analysiert. Im dreistündigen Programm wird zusätzlich die Arbeit des hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer dargestellt. Im vierstündigen Gespräch wird darüber hinaus auch der Majdanek-Prozess (1975–1981 in Düsseldorf) behandelt.

Dauer 2/3 und 4 Stunden. Zielgruppen: Schulkassen ab der 9. Klasse, Jugendliche, Auszubildende, Studierende, Erwachsene

 

Die deutschen Eliten vor GerichtDie Nürnberger Nachfolgeprozesse

Von 1946–49 führten die Vereinigten Staaten die sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse durch. Anklagepunkte waren wie im “Hauptkriegsverbrecherprozess” das Führen eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verfahren zeigen, in welchem Ausmaß die NS-Gewaltherrschaft von den deutschen Führungsschichten getragen wurde. Angeklagt waren Generäle, Ärzte, Diplomaten, Juristen und Industrielle, Regierungsfunktionäre sowie SS- und Polizeiführer. So unterschiedlich die Urteile auch ausfielen – 1958 wurde der letzte Inhaftierte aus dem Gefängnis entlassen.

In der Dauerausstellung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Nachfolgeprozesse untereinander sowie im Vergleich zum “Hauptkriegsverbrecherprozess” herausgearbeitet. In der dreistündigen Version werden vertieft die Verbrechen der Wehrmacht behandelt. Im vierstündigen Programm beschäftigt sich die Gruppe zusätzlich mit dem Einsatzgruppen-Prozess. Es können auch andere Schwerpunkte wie beispielsweise zu den Industriellen-Prozessen vereinbart werden.

Dauer: 2/3 oder 4 Stunden, Zielgruppen:, Schulklassen ab der 9. Klasse, Jugendliche Auszubildende, Studierende, Erwachsene, Bundeswehr.

 

Schuldig oder nicht schuldig? – Angehörige der Wehrmacht vor Gericht

Während des Zweiten Weltkrieges verübte die Wehrmacht zahlreiche Verbrechen. Neben dem Führen eines Angriffskrieges beging sie Kriegsverbrechen und beteiligte sich am Holocaust. So leistete die Wehrmacht zum einen logistische Unterstützung und verantwortete Befehle für Kriegsverbrechen, zum andern waren Soldaten auch direkt an Massenerschießungen beteiligt.

Das speziell für die Bundeswehr entwickelte Programm beschäftigt sich mit der Aufarbeitung der Verbrechen der Wehrmacht in den Nürnberger Prozessen. Ausgehend von der Frage “Schuldig oder nicht schuldig?” steht am Anfang des moderierten Programms eine Ausstellungsführung und der Besuch des Saals 600. Neben einem Überblick über die Nürnberger Prozesse wird besonders die Rolle der Wehrmacht und der angeklagten Angehörigen betrachtet. Wie wurde die Führung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) bewertet? Welche Verteidigungsstrategien wurden genutzt? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Angeklagten verurteilt?

Nach der Ausstellungsführung folgt ein Seminarteil mit Kleingruppenarbeit zu verschiedenen Themen. Dabei werden insbesondere gegenwartsbezogene Fragestellungen diskutiert: Wo beginnt die Verantwortung des Einzelnen? Welche Bedeutung hat die Geschichte der Wehrmacht für die Bundeswehr heute? Welches neue Selbstverständnis ist heute für die Arbeit von Soldatinnen und Soldaten relevant? In der vierstündigen Variante wird auf Basis von Filmausschnitten diskutiert, warum im Zweiten Weltkrieg so viele Menschen durch ihr Handeln massiv gegen – eigene – moralische Grundsätze verstoßen haben.

Wir empfehlen die vierstündige Variante zu buchen.

Wir würden gerne vor dem Termin mit den Verantwortlichen sprechen, um die genauen Inhalte und Schwerpunkte gemeinsam festzulegen.

Dauer: 4 Stunden Zielgruppe: Aus- und Weiterbildung für Angehörige der Bundeswehr

 

Polizeiverbrechen im Nationalsozialismus – Ihre Ahndung in den Nürnberger Prozessen

Die Polizei war ein zentrales Herrschaftsinstrument des NS-Regimes. Nicht nur die Gestapo, sondern auch die Kriminalpolizei und die uniformierte Schutzpolizei waren am Terror gegen die politischen und weltanschaulichen Gegner des NS-Staats beteiligt, zunächst im Innern des Deutschen Reichs und seit Kriegsbeginn 1939 schließlich in allen von der Wehrmacht eroberten Gebieten. Besonders in Osteuropa beging die deutsche Polizei massenhaft Verbrechen an der Zivilbevölkerung.

Das für die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickelte Programm beschäftigt sich mit der Rolle der Polizei im NS-Staat und dem Umgang mit ihren Verbrechen in den Nürnberger Prozessen. Welche Taten der Polizei kamen dabei zur Sprache und welche nicht? Wie bewerteten Ankläger und Richter das Handeln der verschiedenen Polizeisparten? Welche Bedeutung hatten die Urteile für die Rückkehr der Polizisten in ihren Beruf? Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum der Führung durch die Ausstellung und den Gerichtssaal. Danach werden grund- und menschenrechtliche Konsequenzen für die heutige Polizeiarbeit thematisiert.

Im drei- und vierstündigen Programm schließt an die Ausstellungsführung eine Seminareinheit an, in der Kleingruppen selbstständig mit Quellen arbeiten. Aus dieser historischen Perspektive wird die heutige polizeiliche Praxis betrachtet. Organisationsstrukturen, menschenrechtliche Fragen aktueller Polizeiarbeit werden besprochen.

Dauer: 4 Stunden Zielgruppe: Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten

Anmeldung für obenstehende Seminare unter: www.memorium-nuernberg.de, Tel.: +49(0)911 32179372

 

 

Das Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. und das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg haben seit 1993 eine Reihe von Projekten und sonstigen Angeboten und Materialien entwickelt. Sie stehen Schulen und Bildungsstätten verschiedener Altersstufen sowie auch freien Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir individuelle Beratung für Lehrkräfte und MultiplikatorInnen an, die das Thema Menschenrechte aufgreifen wollen.

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