Bodil Begtrup (1903 – 1987) Dänemark

28. Juli 2008 | Von | Kategorie: Biographien

von Rainer Huhle

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Bodil Begtrup (1903 – 1987)

Auch in Dänemark war es Anfang des 20. Jahrhunderts noch nicht normal, dass eine junge Frau Politikwissenschaft studierte. Bodil Begtrup tat nicht nur dies an der Kopenhagener Universität. Sie machte bereits 1926 ihre ersten Erfahrungen auf dem Genfer Parkett als Vertreterin des Internationalen Studentenbunds beim Völkerbund. Dort, beim Völkerbund entdeckte sie auch schon früh das leidenschaftliche Interesse für die Rechte der Frauen, das sie dann nach dem Krieg zu einer der prominenten Vorkämpferinnen für diese Rechte im Rahmen der UNO machte.

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Bodil Begtrup (Mitte) auf einer UN-Sitzung (vermutlich 1947, zusammen mit der australischen Frauenrechtlerin Jessie Street)

Zunächst aber engagierte sich Bodil Begtrup in ihrem Heimatland. Schon mit 26 Jahren wurde sie 1929 in den Vorstand des Dänischen Nationalen Frauenrats gewählt, dem sie dann auch während ihrer Zeit bei den Vereinten Nationen von 1946 bis 1949 als Präsidentin vorstand.

Seit 1938 war sie ständiges Mitglied der dänischen Delegation beim Völkerbund, eine Position, die sie dann auch in dessen Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen übernahm. Sie war stellvertretendes Mitglied der dänischen Delegation auf der ersten UNO-Generalversammlung. Von Beginn an war sie Mitglied der Menschenrechtskommission und zugleich auch der „Unterkommission für die Rechtsstellung der Frau“, die innerhalb der Menschenrechtskommission die Frauenrechte vertreten sollte. Begtrup gehörte innerhalb dieser Unterkommission zu den Frauen, die sich schon bald für die Aufwertung -und damit Verselbständigung -dieser Unterkommission zu einer eigenen Kommission beim Wirtschafts-und Sozialrat stark machten. Wie Begtrup erklärte, wollten die Frauen kein Anhängsel einer anderen Kommission sein. Dies wurde so auch vom Rat beschlossen, und ab Februar 1947 begann – unter dem Vorsitz von Bodil Begtrup -die „Kommission für die Rechtsstellung der Frau“ (Commission on the Status of Women -CSW) ihre Arbeit, also nahezu gleichzeitig mit dem Beginn der Arbeit der Menschenrechtskommission an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Im folgenden Jahr gehörte Dänemark nicht mehr der Menschenrechtskommission an. Bodil Begtrup war jedoch weiterhin Mitglied der dänischen Delegation in der Generalversammlung. Als Mitglied der Frauenrechtskommission -den Vorsitz hatte sie 1948 abgegeben -hatte sie das Recht, in der Menschenrechtskommission zu allen die Rechte der Frau betreffenden Fragen angehört zu werden. Mindestens in zwei umstrittenen Themen machte sie davon wirkungsvoll Gebrauch. Die umfangreichen Debatten um die Formulierung des „Rechts auf Leben“ in der Allgemeinen Erklärung führten schließlich zu der schlichten Formulierung des Art. 3: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ In der Kommission war eine Reihe wichtiger damit verbundener Fragen so kontrovers diskutiert worden, dass keine Einigung erzielt werden konnte und man es schließlich bei der knappen Formel beließ. Neben dem -nicht konsensfähigen -Verbot der Todesstrafe gehörte auch das Abtreibungsverbot zu den Themen, bei denen es keine Einigung in der Kommission gab. Bodil Begtrups und der Frauenrechtskommission entschiedene Ablehnung, ein solches Verbot im Kontext der Formulierung des Rechts auf Leben festzuschreiben, war dabei von großem Gewicht. Umgekehrt war es nicht zuletzt ihr zu verdanken, dass in Satz 2 des Art. 25 der Erklärung so explizit die Rechte von Müttern und Kindern formuliert ist.

1948 wurde Bodil Begtrup in eine Position gewählt, die ihr auch direkten großen Einfluss auf die Formulierungen der Allgemeinen Erklärung eröffnete. Sie wurde Vizepräsidentin des „Dritten Ausschusses“ der Generalversammlung, der für die Behandlung des Entwurfs der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zuständig war, den die Menschenrechtskommission ausgearbeitet hatte. Viele und gewichtige Formulierungen der Allgemeinen Erklärung wurden erst nach langen Debatten in den insgesamt 85 Sitzungen dieses Ausschusses zwischen September und Dezember 1948 beschlossen.

In der historischen Sitzung der Generalversammlung der UNO am 10. Dezember 1948 sprach Begtrup für die dänische Delegation und ergriff die Gelegenheit, noch einmal die Bedeutung der Rechte der Frauen als Menschenrechte, den langen Kampf für diese Rechte im allgemeinen, und die wichtige Rolle der „Kommission für die Rechtsstellung der Frau“ hervorzuheben. Der Wirtschafts-und Sozialrat der UNO, erklärte Begtrup, habe verstanden, dass Menschenrechtsexperten nicht notwendigerweise Frauenrechtsexperten seien und deshalb eine eigene Frauenrechtskommission eingerichtet. Dass dies nicht ganz von allein, sondern erst auf Druck von ihr selbst und den anderen wenigen Frauen in der damaligen UNO geschah, überging sie dabei höflich.

Auch nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung ließ Bodil Begtrup in ihrem Einsatz für die Frauen-und Menschenrechte nicht nach, sei es im diplomatischen Dienst ihres Landes oder in der dänischen Frauenbewegung. Sie hatte aktiven Anteil an der Vorbereitung der Weltfrauenkonferenzen 1975, 1980 und zuletzt 1985.

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