Beiträge zur Beschneidungsdebatte

4. Februar 2014 | Von | Kategorie: Menschenrechte verstehen

Im Dezember 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur „Beschneidung des männlichen Kindes“, das Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst, der elterlichen Zustimmung und unter hinreichender Berücksichtigung des Kindeswohls rechtlich erlaubt. Doch bleiben noch viele rechtliche Fragen offen und die öffentliche Debatte um religiös motivierte Beschneidungen von Jungen hält an.

In den nachfolgenden Texten, die teils vor, teils nach dem Gesetz entstanden, beteiligen sich Heiner Bielefeldt, Otto Böhm und Pia Rüttgers an der Diskussion. Die Artikel finden Sie jeweils als pdf-Datei unter den folgenden Links:

Zum Artikel von Heiner Bielefeldt

Zum Artikel von Otto Böhm

Zum Artikel von Pia Rüttgers

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