Ökozid – das Gesetz ändern, die Erde schützen?

18. Oktober 2021 | Von | Kategorie: Aktuelles, Strafgerichtsbarkeit

von Eva Seidnitzer

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Emission von Treibhausgasen und die Zerstörung von Ökosystemen existenzbedrohende Folgen für unsere gemeinsame Umwelt haben. Nationale und internationale Gesetze sollen dazu beitragen, die natürlichen Systeme zu schützen, von denen unser Wohlergehen abhängt. Allerdings ist Klimaschutz schwer um- und durchzusetzen. Wenn es niemanden gibt, der Verstöße bestraft, sind selbst die ehrgeizigsten globalen Verträge wirkungslos.

Irreversibles Leid und Zerstörung sollen nicht unbestraft bleiben, um abzuschrecken und so zukünftige Taten verhindern. Vor diesem Hintergrund wurde ökologische Zerstörung nun als neuer Straftatbestand definiert, der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag als »Ökozid« anerkannt werden soll.

Ist Ökozid entsprechend zu einem internationalen Verbrechen zu machen? Ist hierfür das Römische Statut zu ergänzen, um Ökozid als Verbrechen aufzunehmen? Diese Fragen bedürfen einer Antwort, der sich dieser Beitrag widmet.

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