< Rainer Huhle
Rainer Huhle wurde in New York am 31. Mai 2011 bei der Konferenz der Vertragsstaaten zur UN-Konvention gegen Verschwindenlassen in den Ausschuss gewählt.
Rainer Huhle ist Mitglied des Vorstands des Nürnberger Menschenrechtszentrums. Er war an verschiedenen internationalen Menschenrechtsprojekten in Lateinamerika beteiligt und hat das Nürnberger Menschenrechtsbildungsprogramm mitentwickelt.
Das „Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ ist seit dem 23. Dezember 2010 völkerrechtlich und innerstaatlich in Kraft. Deutschland gehört zu den ersten Unterzeichnern der Konvention.
Der Begriff des Verschwindenlassens beschreibt die rechtswidrige Festnahme einer Person durch Angehörige staatlicher Dienststellen wie Polizei, Militär und Geheimdienste, die gleichwohl bestreiten, die Person in Gewahrsam zu haben. Das Verschwindenlassen von Personen dient in vielen Ländern als Mittel staatlicher Repression. Verschwindenlassen verletzt die Menschenrechte auf persönliche Freiheit und Sicherheit der Person, auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit und das Recht, nicht der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden.
Zentrale Aufgabe des zehnköpfigen Ausschusses ist die Umsetzung der UN-Konvention auf internationaler Ebene zu fördern und zu überwachen. Deutschland muss dem Gremium im Dezember 2012 seinen Bericht über die Umsetzung vorlegen. Der Ausschuss ist auch befugt, Beschwerden gegen Verletzungen der Konvention entgegen zu nehmen.