Kinderrechte in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte

19. Dezember 2011 | Von | Kategorie: Menschenrechte verstehen

von Sophia Brostean-Kaiser

Kinderrechte sind Menschenrechte und deshalb universelle, unteilbare und unveräußerliche Rechte. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) niedergeschrieben, die 1992 von der Bundesregierung ratifiziert wurde. Jedoch wurden damals fünf Vorbehalte geltend gemacht, die sich teils erheblich auf die Rechte der Kinder ausgewirkt haben. Jene Vorbehalte wurden Anfang des Jahres 2010 zurückgenommen, womit sich theoretisch die Voraussetzungen gerade für Flüchtlingskinder erheblich verbessert haben. Die Meinungen, was genau die Rücknahme der Vorbehalte nun in der Praxis bedeutet, gehen stark auseinander. Während viele Kinderechtsorganisationen Handlungsbedarf sehen, erklärt die Bundesregierung, dass „keine Notwendigkeit für eine Änderung des innerstaatlichen Rechts“ bestehe.

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