Vortrag und Podiumsdiskussion

18. April 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles

Verschwindenlassen

“Verschwindenlassen als Verstoß gegen die Menschenrechte – (K)ein Problem für Deutschland?”

Im Dezember 2010 trat nach drei Jahrzehnten Verhandlung das jüngste Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen in Kraft, die UN-Konvention gegen das gewaltsame Verschwindenlassen. Diese soll den Schutz gegen das Verschwindenlassen stärken, das in vielen Ländern immer noch systematisch praktiziert wird. Die Entdeckung neuer Massengräber, wie beispielsweise in Libyen, oder das unbekannte Schicksal zahlreicher Menschen in Syrien zeigen, wie aktuell und bedeutend dieses Thema ist. Dennoch haben bisher lediglich 91 Staaten die Konvention unterzeichnet und erst 31 haben sie ratifiziert. Deutschland hat die Konvention unterstützt und am 24. September 2009 ratifiziert, bislang jedoch noch keine Erklärung zur Anerkennung der vollständigen Kompetenzen des Ausschusses nach Art. 31 – Behandlung von Individualbeschwerden – der Konvention abgegeben.

Was muss getan werden, um die Konvention zu einem möglichst wirkungsvollen Instrument gegen das Verbrechen des gewaltsamen Verschwindenlassens zu machen? Diese und anderen Fragen werden in Vortrag und Diskussion erörtert.

Am gleichen Tag und Ort findet tagsüber – ausschließlich in Englisch – auch eine Fachkonferenz zur Konvention gegen das Verschwindenlassen statt. Das Programm der Fachkonferenz und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Programm der Abendveranstaltung:

19:00 – 19:30 Uhr
Vortrag
Die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen: Herausforderungen für Recht und Politik – auch in Deutschland
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin

19:30 – 20:30 Uhr
Diskussion

  • Prof. Emmanuel Decaux, Vorsitzender des Ausschusses zur UN-Konvention gegen Verschwindenlassen, Paris
  • Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin
  • Alirio Uribe Muñoz, Rechtsanwalt, José Alvear Restrepo Lawyers’ Collective (CCAJAR), Bogotá Kolumbien
  • Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin
  • Dr. Almut Wittling-Vogel, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, Bundesministerium der Justiz, Berlin
  • Moderation:
    Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin

20:30 Uhr
Empfang mit Wein und Brezeln

Ort:

Bremer Landesvertretung
Hiroshimastraße 24
10785 Berlin

Downloads:

Flyer: “Verschwindenlassen als Verstoß gegen die Menschenrechte – (K)ein Problem für Deutschland?”

Anmeldung

Bitte nutzen Sie das Online-Anmeldeformular des Deutschen Instituts für Menschenrechte

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