von Rechtsanwalt Gerrit Glupe
Die Bundesländer sind bei der Erhebung von Studiengebühren dazu verpflichtet, auch einkommensschwachen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Studium zu ermöglichen. Der Beitrag macht auf die problematische Lage finanzschwacher ausländischer Studentinnen und Studenten aus Nicht-EU-Staaten aufmerksam, die in Nürnberg und Erlangen weder von der Studienbeitragspflicht befreit werden noch Studienbeitragsdarlehen erhalten.