10 Dinge, die wir über die Menschenrechte wissen sollten

9. November 2008 | Von | Kategorie: Menschenrechte verstehen

von Rainer Huhle

1. Die Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten für alle Menschen gleichermaßen.

2. Die Menschenrechte sind oberstes Recht. Niemand kann sie Dir wegnehmen. Tut es eine Regierung doch, verletzt sie Deine Rechte und ist im Unrecht.

3. Die Menschenrechte sind nicht für Sonntagsreden, sondern für den Ernstfall. Gerade wenn es zu kritischen Situationen kommt, ist ihre Einhaltung besonders wichtig.

4. Die Gesetze der einzelnen Staaten müssen den Menschenrechten entsprechen. Viele Staaten, auch Deutschland, haben dies durch internationale Verträge ausdrücklich anerkannt. Die Menschenrechte sind also einklagbar.

5. Die wichtigste Niederschrift der Menschenrechte ist die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte”, die von der UNO-Vollversammlung 1948 verabschiedet wurde. Aber schon vorher gab es zahlreiche Bemühungen, die allgemeinen Rechte der Menschen, unabhängig von den jeweils herrschenden Gesetzen, festzuhalten. Und danach hat es eine Reihe wichtiger Verträge gegeben, die viele der in der “Allgemeinen Erklärung” festgehaltenen Rechte genauer gefasst haben. Außerdem enthalten alle modernen Verfassungen wie etwa das deutsche Grundgesetz “Grundrechte” genannte Menschenrechte.

6. Es gibt mehrere Arten von Menschenrechten: Freiheitsrechte (oder “Bürgerrechte”), soziale Rechte (“Anspruchsrechte”) und Teilhaberechte (“Mitbestimmung”). Außerdem wissen wir heute, dass die Rechte der Menschen nicht ohne Respekt für die Rechte der Natur verwirklicht werden können.

7. In der Geschichte Europas hat vor allem der Kampf um die Freiheitsrechte eine lange Tradition. Es hat Jahrhunderte gedauert, bis anerkannt wurde, dass alle Menschen gegenüber dem Fürsten (oder dem Staat) Freiheitsrechte haben, die ihnen nicht rechtens genommen werden können (Menschenrechte als “natürliche Rechte”). Auf dieser Idee beruhten z.B. die amerikanische Unabhängigkeitserklärung, die Französische Revolution, und auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiheitsrechte sind an sich sehr einfach zu erfüllen: Die Regierung unterlässt es, sie zu beschneiden. Die Rechtsordnung muss aber auch vorsehen und konkret ermöglichen, dass sie von jeder/m Bürger/in eingeklagt werden können. Insofern sind sie zugleich Anspruchsrechte.

8. Schwieriger ist es bei den wirtschaftlichen und sozialen Rechten, z.B. dem Recht auf Arbeit. Hier kann es sein, dass es gar nicht die unmittelbare Möglichkeit gibt, alle Ansprüche zu erfüllen. Die Politik der Staaten muss insgesamt darauf ausgerichtet sein, die sozialen Menschenrechte zu gewährleisten. Es geht nicht zuletzt darum, allen Menschen die gleichen Chancen zu geben, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen. Insofern sind sie zugleich Freiheitsrechte.

9. Alle Menschenrechte müssen vom Staat also selbst respektiert, gegen Angriffe geschützt und nach besten Kräften erfüllt werden. Die Teilhaberechte sind ein logische Folge der anderen Menschenrechte: Unsere Rechte sind am besten zu garantieren, wenn wir selbst – durch Wahlen und Abstimmungen oder andere Formen der Mitgestaltung – dafür sorgen können, dass niemand Macht über und gegen uns gewinnt.

10. Menschenrechte bedeuten, wie alle Rechte, auch Pflichten. So wie wir auf unseren Rechten bestehen, müssen wir auch die der anderen respektieren. Indem wir uns für die Menschenrechte aller Menschen einsetzen, wahren wir unsere eigenen Menschenrechte. Eine Regierung, die die Menschenrechte von einigen verletzt, verletzt letztlich die aller Menschen. Wenn wir es also zulassen, dass die Rechte anderer – z.B. von Flüchtlingen – verletzt werden, gefährden wir auch unsere eigenen Menschenrechte. Auch das ist gemeint mit der Unteilbarkeit der Menschenrechte.

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