Der Menschenrechtsausschuss des deutschen Bundestages

11. Juli 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles

Ein Diskussionsabend mit MdB Marina Schuster

von Kilian Klinger

Fachgespräch_Marina SchusterAm 2. Juli 2012 begrüßte das Nürnberger Menschenrechtszentrum Marina Schuster, Abgeordnete des deutschen Bundestages für die Fraktion der FDP, zu einer Diskussion in den Räumlichkeiten des NMRZ. Marina Schuster ist seit 1997 Mitglied der FDP, seit 2010 Vorsitzende der liberalen Frauen in Bayern und seit 2005 über die Landesliste Bayern Mitglied des Deutschen Bundestages. In ihrer Funktion als Fraktionssprecherin der FDP für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie als Mitglied im gleichnamigen Ausschuss und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages stellte sich Frau Schuster in einer eineinhalbstündigen Diskussionsrunde den Fragen des Plenums und gewährte einen tieferen Einblick in die Arbeit des Menschenrechtsausschusses im deutschen Bundestag.

Neben den Arbeitsschwerpunkten und Aufgabenfelder des Menschenrechtsausschusses wurden Fragen zum Einflusspotential des Menschenrechtsausschusses auf die deutsche Gesetzgebung sowie Schwierigkeiten wegen mangelnden Zuständigkeiten und Kompetenzen des Ausschusses problematisiert. So sei die Rolle des Menschenrechtsausschusses im Gesetzgebungsverfahren im Vergleich zu anderen Ausschüssen relativ beschränkt und bei Gesetzesentwürfen kaum federführend, da es sich bei menschenrechtsrelevanten Gesetzesvorhaben stets um eine Querschnittsmaterie handle. Dennoch sieht Frau Schuster die Arbeit des Menschenrechtsausschusses als essentiell, da hierbei Gesetzgebungsvorhaben unter einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet und behandelt werden können. Sie wies darauf hin, dass die Arbeit im Menschenrechtsausschuss durch ein vergleichsweise geringes Maß an parteipolitischem Kalkül geprägt sei, wohingegen sich die interfraktionelle Zusammenarbeit im parlamentarischen Alltag bei anderen Ausschüssen oftmals als deutlich schwieriger erweise. Daher ließe sich in vielen Bereichen ein breiter politischer Konsens unter allen im Menschenrechtsausschuss vertretenen Fraktionen feststellen.

Zur Diskussion standen ferner spannende Fragen bezüglich der Haltung der FDP zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten mit besonderem Blick auf das Thema „Privatisierung der Wasserversorgung“. Frau Schuster sieht diesbezüglich aus menschenrechtlicher Perspektive allerdings nicht per se ein Problem und verwies darauf, dass Privatisierung immer an ihrer konkreten vertraglichen Ausgestaltung gemessen werden müsse. Nach Frau Schuster sei die FDP demnach nicht für Privatisierung der Privatisierung wegen, sondern Privatisierung müsse „gut gemacht sein“.

Insgesamt war dieses Fachgespräch mit der menschenrechtlich engagierten Parlamentarierin aufschlussreich und produktiv. Eine Fortsetzung auch mit VertreterInnen anderer Parteien ist angestrebt.

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