Menschenrechtsschutz auf kommunaler Ebene – Die Problematik des Verbots der Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderarbeit am Beispiel Nürnberg

19. August 2013 | Von | Kategorie: Aktuelles, Soziale Menschenrechte

Internationale Menschenrechtsnormen sollten für Alle gelten. Menschenrechtsverträge verpflichten Staaten, deren Bestimmungen auf ihrem Gebiet umzusetzen und ihre Ziele durchzusetzen.

Was einfach klingt, ist im juristischen Alltag oft kompliziert. Die Stadt Nürnberg wollte, entsprechend zwei von Deutschland unterzeichneten Abkommen, einen Beitrag zur Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit leisten. Sie schrieb daher in ihre Friedhofssatzung einen Passus, der nachzuweisen vorschrieb, dass bei der Produktion der auf den städtischen Friedhöfen aufgestellten Grabsteine keine verbotene Kinderarbeit eingeflossen sei. Denn in den letzten Jahren waren immer wieder Berichte über ausbeuterische Kinderarbeit in Steinbrüchen verschiedener Länder bekannt geworden, die auch nach Deutschland lieferten.

Doch die gute Absicht stieß auf Widerstand. Die Stadt Nürnberg wurde verklagt, sie überschreite ihre Kompetenzen. Da die Stadt sich gegen die Klage wehrte, geht der Streit inzwischen durch mehrere Instanzen.

Ralf Gutmann hat diesen Rechtsstreit näher untersucht. Jenseits der verwaltungs- und zivilrechtlichen Fragen, die darin zum Tragen kommen, geht es jedoch um die grundsätzliche Frage, ob Kommunen als staatliche Organe nicht ebenso wie alle übrigen staatlichen Organe gehalten sind, alles zu tun, menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zur Geltung zu verhelfen. Zumindest sollte geltendes Recht sie nicht daran hindern!

Zum Artikel von Ralf Gutmann als PDF-Datei

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