Die Stadt Nürnberg will, wie einige andere Kommunen, internationale Menschenrechtsstandards auch auf kommunaler Ebene zur Geltung bringen. Mit ihrer Friedhofssatzung, die Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit von städtischen Friedhöfen fernzuhalten sucht, ist die Stadt nach etlichen Instanzen nun beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert (zur Vorgeschichte s. den Beitrag von Ralf Gutmann)
Das Urteil des BVerwG erkennt aber ausdrücklich an, dass auch Kommunen Menschenrechte schützen dürfen. Was aus dem Urteil folgt und welche Wege zum Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit es öffnet, zeigt Prof. Markus Krajewski von der Universität Erlangen auf. Eine weitere Analyse des Urteils hat das Berliner European Center for Constitutional and Human Rights erstellt.Das Urteil ist also kein Schlusspunkt, sondern eine Aufforderung, neue Wege zur Durchsetzung der Menschenrechte in den Kommunen zu suchen.