von Michael Krennerich
Der Europarat mit Sitz in Straßburg wurde 1949 als erste europäische Staatenorganisation nach dem II. Weltkrieg gegründet. Seine Mitgliederzahl hat sich von ursprünglich zehn auf inzwischen 47 Länder erhöht. Der Europarat umfasst mit Ausnahme Weißrusslands inzwischen alle Staaten Europas, einschließlich der Türkei und der Länder des Kaukasus’. Zu den vornehmlichen Zielen des Europarates gehört der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaates.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den allgemeinen und speziellen Institutionen des Europarates und ihrer Bedeutung für den Menschenrechtsschutz.