Von Ronja Hess
Am 26. Februar 2015 wurde in Nürnberg der weltweit zweite Prozess eröffnet, in dem eine intersexuelle Person gegen eine Klinik klagt, weil diese sie ohne Aufklärung über ihre Intersexualität und ohne freie und informierte Einwilligung behandelt hatte. Damit wurde endgültig deutlich gemacht, dass LSBTI-Rechte kein Schattendasein mehr fristen werden. Doch obwohl der Diskurs inzwischen öffentlich geführt wird, bleibt das Thema immer noch denjenigen verschlossen, denen die prägenden Grundbegriffe unklar sind. ie zwar gängige, aber z.T. immer noch Verwirrung stiftende Abkürzung „LSBTI“ (bzw. „LGBTI“) und der aus dem Englischen stammende Begriff „queer“ beweisen das. Diese Begriffe sollen hier erklärt und in einen menschenrechtlichen Kontext eingeordnet werden.
Menschenrechte von L bis I: Ein queeres Alphabet