Der 30. August ist seit 2010 der offizielle Gedenktag der Vereinten Nationen für die Opfer des „Verschwindenlassens“. Das Nürnberger Menschenrechtszentrum begleitet seit langem die unermüdliche Suche der Angehörigen von „Verschwundenen“ und den mutigen Einsatz unzähliger Menschen, diesem Verbrechen ein Ende zu setzen. Im Juni 2015 wurde das Vorstandsmitglied des NMRZ Rainer Huhle für weitere vier Jahre in den UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen gewählt, der das internationale Abkommen gegen dieses Verbrechen überwacht (siehe. den aktuellen Beitrag von Rainer Huhle über das Abkommen und die Arbeit des Ausschusses).
Das NMRZ war auch an der Entwicklung einer neuen Webseite beteiligt, die speziell dem Kampf gegen das „Verschwindenlassen“ gewidmet ist und aus Anlass des 30. Augusts online geht. Die Webseite ist auch über das Fenster in der rechten Spalte unserer Startseite erreichbar.
Ebenfalls zum 30. August veröffentlichen das Deutsche Institut für Menschenrechte und das NMRZ die Dokumentation einer gemeinsamen internationalen Tagung, auf der von Opferorganisationen, Menschenrechtsverteidigern und UN-Experten diskutiert wurde, wie der Zugang von Opfern des Verschwindenlassens an die Schutzorgane der UNO verbessert und effektiver gemacht werden kann. Das Dokument The Meaning and Implementation of Victim Orientation in the Treaty Bodies of the United Nations mit Empfehlungen an alle Beteiligten wird auch Grundlage eines öffentlichen Gesprächs bei Hochkommissariat für Menschenrechte der UNO am 16. September in Genf sein.