Menschenrechtsverletzungen im Israelisch-Palästinensischen Konflikt

22. Oktober 2019 | Von | Kategorie: Asien

Der UN-Report einer Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates zu den “Great March of Return”-Protesten in den Palästinensischen Gebieten 2018

 

Von Sophie Tzschabran

Vorwort

Während des Eurovision Song Contests, der Mitte Mai 2019 in der wohl offensten und modernsten Stadt Israels stattfand, war es dem Staat Israel ein Anliegen, sich von seiner weltoffenen Seite als attraktives Touristenziel zeigen zu können. Dieser Blick auf die israelische Gesellschaft und auf den Nahen Osten war eine vielerorts willkommene Abwechslung von den oft von Krisen und Gewalt durchzogenen Medienberichten. Und dennoch war es nicht möglich, die erneuten Ausschreitungen seit März 2019 und die momentan angespannte Situation zwischen Israelis und Palästinenser*innen außer Acht zu lassen, sodass die Welt einmal mehr auch auf die Krise der israelischen und palästinensischen Bevölkerung blickte.[1] So kam es seit Anfang März 2019 nach vorerst seit Ende des Jahres 2018 bestehender Waffenruhe zu Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen worauf Israel mit Luftangriffen reagierte.[2] Der ausgewählte Zeitraum für die erneuten gewaltsamen Auseinandersetzungen kann sicherlich auch darauf zurückgeführt werden, dass sich die „Great March of Return“ – Proteste (GMR) zum ersten Mal jährten. US-Präsident Trump kündigte Mitte Mai dann sein Vorhaben um einen „Friedensplan“ für Israelis und Palästinenser*innen an, der mittels einer Konferenz im Juni ausgehandelt wurde, zu der zahlreiche arabische Länder sowie eine Vertretung der EU eingeladen waren. Eine diesbezügliche politische Linie der USA ist bislang nicht eindeutig formuliert, klar ist nur, dass man wirtschaftliche Lösungsansätze durch Finanzhilfen wie jene über 28 Milliarden Dollar an Investitionen in die Westbank und den Gazastreifen als Anreiz für Palästinenser*innen zur Verhandlung sieht.[3] Die palästinensische Autonomiebehörde steht vor erheblichen Finanzproblemen, unter anderem, weil Israel Teile der für die Palästinenser*innen erhobenen Steuer- und Zolleinnahmen nicht mehr weitergibt, um die Ablehnung der finanziellen Unterstützung von Angehörigen inhaftierter oder getöteter Palästinenser*innen durch die Autonomiebehörde zu verdeutlichen. Der palästinensische Präsident Mahmud Abbas kritisierte den „Jahrhundertplan“ Trumps für die Betonung wirtschaftlicher Aspekte und die bisher ausgebliebene politische Diskussion, die von zentraler Bedeutung ist.[4] Vermutungen darüber, dass die USA einer Zwei-Staaten-Lösung zunehmend kritisch gegenüberstehen, werden größer. Mittlerweile ist die EU wichtigster Geldgeber der UNRWA – dem Palästinenserhilfswerk der Vereinten Nationen – nachdem Trump die Zahlungen gestrichen hatte. Deutschland beispielsweise erhöhte die Zahlungen im April 2019 um 10 Millionen Euro. Die derzeitige EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hielt zudem ausdrücklich und im Namen der europäischen Mitgliedsstaaten an der Zwei-Staaten-Lösung als einzige Friedensoption für den Konflikt fest. Erst Ende März 2019 wurden die USA und Israel von der EU und der UN für die Anerkennung der 1967 von Syrien eroberten und 1981 annektierten Golanhöhen im Westjordanland als nun israelisches Gebiet stark kritisiert. Diese Annexion geschah besonders unter dem Drängen des potentiellen Koalitionspartners des damals gerade wiedergewählten israelischen Präsidenten Netanjahu.[5]

Innerhalb dieses multidimensionalen Konflikts auf verschiedensten Ebenen kam es bereits durch viele Maßnahmen und Handlungen zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung. Als Mittel zur Untersuchung und als Antwort auf ernstzunehmende Verletzungen oder Zuwiderhandlungen gegen die internationalen Menschenrechte und gegen das Humanitäre Völkerrecht, kann der UN-Menschenrechtsrat unter anderem eine sogenannte “Commissions of Inquiry” einsetzen. Eine solche Untersuchungskommission hat eine größere Tragweite und Aussagekraft als beispielsweise eine von der UN eingesetzte „Fact-Finding Mission“. Wird eine solche Kommission oder Mission von den Mitgliedern des Menschenrechtsrates beschlossen, so werden unabhängige Experten bestimmt, die vom UN-Sekretariatspersonal Unterstützung in administrativen und logistischen Angelegenheiten sowie im Bereich der Sicherheit erhalten. Zentral sind dabei stets die Frage nach der Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit den untersuchten Vorfällen und der Gedanke, Straflosigkeit infolge von Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Insgesamt kam es seit 1992 in der Geschichte des Menschenrechtsrates bereits zu 50 solcher Untersuchungskommissionen und Missionen.[6] Es ist wichtig, dass durch solche Instrumente der Kritik an existierenden Menschenrechtsverletzungen Raum gegeben wird, dabei ist der Anspruch stets, dass diese Kritik objektiv und respektvoll ist und Befunde sowie Empfehlungen nur im Zusammenhanghang mit ihrer Begründung getroffen werden, nicht aber voreingenommen Partei ergriffen wird. Auf diesem Niveau also widmete sich die hier eingehend thematisierte Kommission den Vorfällen, zu denen es während der „Great March of Return“- Proteste der Palästinenser*innen im Jahr 2018 kam.

1.      Ausgangslage der Untersuchungskommission

1.1.   Antragsteller und Befürworter der Untersuchungskommission

Am 15. Mai 2018 erhielt der Präsident des UN-Menschenrechtsrates den Antrag auf eine Sondersitzung am 18. Mai 2018 zu der sich verschlechternden Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalem,[7] der von dem Vertreter der Vereinigten Arabischen Emirate vor allem im Namen etlicher arabischer Staaten gestellt wurde, darunter Qatar, Saudi-Arabien, Ägypten, Tunesien und der Irak aber auch weitere elf damalige Mitglieder des Menschenrechtsrates anderer Weltregionen. Auch neun der Staaten mit Beobachterstatus wie die Türkei, Kuwait und der Oman schlossen sich diesem Antrag an.

Bei der Abstimmung über den Einsatz einer „Commission of Inquiry“ stimmten schließlich folgende 29 Staaten für diesen: Afghanistan, Angola, Belgien, Brasilien, Burundi, Chile, China, Elfenbeinküste, Kuba, Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Ägypten, Irak, Kirgistan, Mexiko, Nepal, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Qatar, Saudi-Arabien, Senegal, Slowenien, Südafrika, Spanien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Venezuela (Bolivianische Republik).

Australien und die Vereinigten Staaten von Amerika stimmten gegen die Untersuchung durch eine Untersuchungskommission, wohingegen sich vierzehn der damaligen Mitgliedstaaten des OHCHR enthielten.

1.2. Mandat der Untersuchungskommission

Die „Commission of Inquiry” erhielt im Zuge dieser Abstimmung das Mandat, alle angeblichen Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen das internationale Menschenrechtsgesetz, die in den, wie es heißt, besetzten palästinensischen Gebieten inklusive Ost-Jerusalem und mit Fokus auf den besetzten Gazastreifen im Rahmen der militärischen Angriffe auf die zivilen „Great March of Return“-Proteste 2018 begangen wurden.[8] Aus Gründen der Kapazität und des zeitlichen Umfangs konzentrierte sich die Kommission bei ihrer Untersuchung nach eigenen Angaben mehr auf die Anwendung tödlicher Gewalt – im Sinne scharfer Munition – als auf die Verwendung weniger tödlicher Mittel, wie Tränengas und Gummigeschosse.[9] Dabei interpretierte die „Commission of Inquiry“ ihr Mandat so, dass es auch Vorfälle im Gazastreifen und im Westjordanland umfasst, welche außerhalb des Zeitrahmens der GMR-Proteste stattfanden, die aber im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen zu sehen sind. Der Anspruch des Berichts ist, die Fakten und Umstände der möglichen Verletzungen und Missbräuche, einschließlich solcher, die Kriegsverbrechen gleichkommen können, mit Unterstützung einschlägiger Experten festzustellen und die Verantwortlichen zu ermitteln. Anschließend werden Empfehlungen, insbesondere zu Rechenschaftsmaßnahmen abgegeben, um Straflosigkeit zu vermeiden und zu beenden und um die rechtliche Verantwortlichkeit für solche Verstöße zu gewährleisten und Zivilpersonen vor weiteren Angriffen zu schützen.[10]

Die Kommission hat durchaus die Absicht, künftige Rechenschaftsmechanismen mit ihrem Bericht zu unterstützen, um der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den GMR-Protesten in den besetzten palästinensischen Gebieten und Israel ein Ende zu setzen.[11]

1.3. Zusammensetzung der Untersuchungskommission

Die Kommission setzte sich aus drei unabhängigen Expert*innen zusammen. Nachdem David Michael Crane aus persönlichen Gründen als Vorsitzender der Untersuchungskommission im August 2018 zurücktrat, nahm der Argentinier – und momentane Sekretär für Menschenrechte in Buenos Aires – Santiago Canton den Vorsitz wahr. Sein Expertenwissen umfasst insbesondere Völkerrecht, er war unter Anderem ehemaliger Direktor am „Robert F. Kennedy Center for Justice and Human Rights“ und zuvor Geschäftsführer der „Inter-American Commission on Human Rights“ für die Dauer von elf Jahren. An seiner Seite arbeitete nun Sara Hossain, die am Obersten Gerichtshof Bangladeschs tätig ist und 2016 bereits im Rahmen einer Sonderberichterstattung über die Demokratische Volksrepublik Korea von der UN als Expertin berufen wurde. Die dritte unabhängige Expertin der Kommission war Kaari Betty Murungi aus Kenia. Sie brachte insbesondere Expertise in internationalen Menschenrechten im Kontext gewaltsamer Konflikte, in Völkerstrafrecht und in Mechanismen der Rechenschaftspflicht mit. Frau Murungi hatte beispielsweise bereits den Vize-Vorsitz der „Kenya Truth, Justice and Reconciliation Commission“ inne und arbeitete im Kontrollgremium des Treuhandfonds für Opfer am Internationalen Strafgerichtshof für die Dauer von drei Jahren.[12]

1.4. Methodisches Vorgehen und Datengrundlage der Untersuchungskommission

Die „Commissions of Inquiry“ arbeiten bei ihren Untersuchungen und Berichterstattungen mit einem Standard, der den Anspruch auf hinreichende Gründe für ihre Annahmen erhebt, jedoch keinem gerichtlichen Verfahren mit anschließender Verurteilung gleichgesetzt werden kann. Der Bericht der Kommission bietet lediglich die Grundlage für tiefergehende gerichtliche Investigationen, die der Bericht abschließend auch empfiehlt.[13] Die Kommission definierte im Voraus, welche Quellen für sie in Frage kommen und welche Schwierigkeiten es zu beachten gilt. So legte sie unter anderem Interviews mit Augenzeugen und Opfern, Videomaterial, Satellitenaufnahmen, Gesetze und Anordnungen der israelischen Regierung, der palästinensischen Autorität und der Hamas, sowie Statistiken und andere quantitativ erhobenen Daten der Vereinten Nationen als direkte Informationsquellen fest. Daneben galt es auch, Informationen aus öffentlich zugänglichen Berichten und Erklärungen sowohl des israelischen Staates und der palästinensischen Autorität, als auch der Hamas inklusive ihres militärischen Armes und des palästinensischen Islamistischen Jihads und dessen militärischen Armes zu generieren.  Selbstverständlich erfordern solche Informationsquellen für einen Bericht mit entsprechendem Geltungsanspruch und hoher Objektivität, dass man sich mit den Risiken dieser Quellen befasst. Die Kommission stellte die jeweilige Vertrauens- und Glaubwürdigkeit mittels einiger Operatoren fest. Sie prüfte und berücksichtigte die jeweilige potentielle Voreingenommenheit, die politischen und persönlichen Eigeninteressen, die Fähigkeiten zur objektiven und detaillierten Berichterstattung trotz zeitlicher Differenzen sowie auch die Gründe der Aussagebereitschaft und die Beziehungen zum Befragungssubjekt jedes Zeugen und jeder Quelle.[14] Bezüglich des methodischen Vorgehens ist ebenso erwähnenswert, dass Einschränkungen der Informationsgenerierung beispielsweise durch die fehlende Kooperation mit der israelischen Regierung und durch die Verweigerung des Zutritts zu Israel, dem Gaza-Streifen oder der Westbank gegenüber der Kommission entstanden. Durch diese von Israel und Ägypten hervorgerufene Einschränkung war es der Untersuchungskommission in vielen Fällen nicht möglich, Befragungen vor Ort und aus erster Hand durchzuführen, was den Erkenntnisumfang der Untersuchung sicherlich beeinträchtigte.[15]

2.      Inhalte des Reports

2.1.   Hintergründe der Demonstrationen und des Konflikts

Bereits seit tausend vor Christus, als Kanaanäer*innen, Philister*innen, Israelit*innen und Araber*innen sich dort ansiedelten, handelte es sich bei dem Gebiet des Nahen Ostens um eines vieler Völker, Kulturen und Religionen.[16] In ihrem Bericht vom 18. März 2019 gibt die „Commission of Inquiry“ (COI) auf über vierzig Seiten Aufschluss über die historischen Hintergründe, die letztlich zum an späterer Stelle definierten „Great March of Return and Breaking of the Siege“ beigetragen haben. Dabei werden sowohl die Entstehung des israelischen Staates und die des Israelisch-Palästinensischen Konflikts seit dem Ersten Weltkrieg, als auch die aktuelle Situation Gazas, die Blockade des Gaza-Streifens durch Israel, die damit verbundenen Forderungen der Demonstrationsbewegung und die Reaktionen Israels auf diese palästinensische Bewegung in den Blick genommen. Verdeutlicht man sich die Relevanz der genannten historischen Faktoren, sowie die Komplexität des Konflikts zwischen Israelis und Palästinenser*innen, wird einmal mehr sichtbar, dass stets beide beteiligten Konfliktparteien einen zu berücksichtigenden Zugang zu dem Thema haben, der sich nur dann analysieren und verstehen lässt, wenn man die Argumente beider Seiten objektiv wahrnimmt und prüft.

Seit der Übernahme der Kontrolle Gazas durch die Hamas im Jahr 2007 gilt der Gaza-Streifen für Israel als feindliches Gebiet, weshalb der israelische Staat aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor Terror und Gewalt entsprechende Maßnahmen ergriff.[17] Darunter fallen erhebliche Einschränkungen im Personen- und Güterverkehr und Sanktionen, die Israel laut eigenen Angaben veranlasste, jedoch unter Rücksichtnahme, dass eine humanitäre Krise im Gaza-Streifen zu verhindern sei.[18] Hinzu kam eine Luft-, See- und Landblockade, die letztendlich eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und der Wahrung der Menschenrechte in Gaza verursachte, wie die Untersuchungskommission analysiert.[19] Sowohl der UN-Generalsekretär, als auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz stellen fest, dass die Blockade über Gaza gegen das humanitäre Völkerrecht verstoße.[20] Besonders die Versorgung mit Elektrizität sowie der Zugang zu Wasser, die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung, soziale und kulturelle Rechte als auch das Bildungs- und Gesundheitswesen sind durch die Blockade, aber eben auch durch die innere Spaltung der palästinensischen Politik in Hamas und Fatah und durch die damit verbundenen Beeinträchtigungen der dortigen Infrastruktur verstärkt zu humanitären Problemfeldern geworden.[21] Der „Great March of Return and Breaking of the Siege“ hatte demnach zwei zentrale Forderungen inne. Zum einen wollte er die Antwort auf anhaltende Menschenrechtsverletzungen an der Bevölkerung in den palästinensischen Gebieten sein. Zum anderen sollte er eine, die Debatte über ein Rückkehrrecht der Palästinenser*innen in das heutige Israel an die Wohnorte ihrer Vorfahren, betonende Protestaktion sein.[22] Aktuell sind ca. 75 Prozent der Palästinenser*innen im Gaza-Streifen anerkannte Flüchtlinge, die sich auf acht Flüchtlingscamps verteilen.[23] Bezüglich des eingeforderten Rückkehrrechts berufen sich die Palästinenser*innen auf die Resolution 194 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die 1948 verabschiedet wurde und der auch Israel zustimmte.[24] Paragraph 11 sieht vor, dass den palästinensischen Flüchtlingen und ihren Familien eine Rückkehr in ihre ehemalige Heimat zum „frühesten möglichen Zeitpunkt“[25] oder gegebenenfalls eine Entschädigung zugestanden werden soll, sofern man in der Absicht friedvoller Nachbarschaft komme.[26] An der friedlichen Absicht der potentiellen Rückkehrer zweifelt Israel aus Sicherheitsgründen und angesichts der angespannten Lage des bewaffneten Konflikts seit der Resolution jedoch weiterhin. Auch dass die Hamas Israels Existenzrecht in Frage stellt, verschärft die Konfliktsituation ungemein. In einem Bericht von Mitgliedern der Auslandsbüros der KAS in Israel und in den palästinensischen Gebieten heißt es: „Im Gespräch betonen zwei der Organisatoren [des Great March of Return], dass das Rückkehrrecht genutzt wird, um Druck auf Israel auszuüben: Man erwarte die Einhaltung des Völkerrechts und eine Verbesserung der Lebensbedingungen. Deshalb gelte auch die internationale Staatengemeinschaft als Adressatin des Protests.“[27]

Was als zivile und friedliche Demonstrationsbewegung vom Initiator des GMR in den sozialen Medien angeregt wurde, sahen die israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) bereits zu Beginn als Deckmantel terroristischer Taten und Provokationen der Hamas, die nach Einschätzung des IDF dem internationalen politischen und diplomatischen Druck auf Israel dienen sollten.[28] Mit Blick auf das obige Zitat aus dem Interview der KAS mit zwei der palästinensischen Organisatoren und auf deren Motivation wird einmal mehr deutlich, wie verwoben die Äußerungen und Einschätzungen beider Seiten in diesem Konflikt sind. Dabei stellt es ein großes Problem dar, zu ergründen, inwiefern und zu welchem Zeitpunkt die Hamas die zivilen, friedlichen Protestpläne im Rahmen des GMR zu eigenen Zwecken und mit Bereitschaft zur Gewalt instrumentalisierte. Für die Untersuchungskommission ergeben sich drei Phasen des Einflusses der Hamas auf die Demonstrationen. Die erste Phase umfasst den Zeitraum vom 30. März 2018 bis zum 14. Mai 2018. Zu dieser Zeit seien Akteure aller sozialen Bevölkerungsgruppen der Öffentlichkeit der friedlichen Initiative gefolgt und gestalteten die Proteste mittels Konzerten, Sportevents und ähnlichen Kulturaktivitäten in unmittelbarer Nähe zum Grenzzaun. Die Hamas unterstützte in dieser Phase laut Untersuchungskommission jedoch maßgeblich die Koordination und Organisation. Durch die große Zahl an Toten und Verletzten auf palästinensischer Seite veränderte sich die Stimmung der Proteste am 14. Mai 2018. Von da an bis Anfang Oktober 2018 nahmen vermehrt gewaltbereite junge Palästinenser*innen und dagegen weniger Familien am Protest teil. Es kam zum Einsatz brennender Drachen und Ballons gegen israelische Zivilbevölkerung. In der dritten Phase schließlich spricht die Untersuchungskommission der Hamas eine entscheidende Rolle zu. Von Anfang Oktober bis Ende des Jahres 2018 habe die Hamas versucht, die Proteste als Druckmittel gegen Israel zu instrumentalisieren, um seinen Machtstatus in den Verhandlungen mit Israel um Öllieferungen aus Qatar und um die Versorgung mit Elektrizität im Gaza-Streifen durchsetzen zu können.[29] Nach dieser Einteilung in Phasen des Einflusses der Hamas und anknüpfend an die vorangegangene Analyse der Motivation der Demonstranten, ist vor allem zu bemerken, dass bereits vor der verstärkten Instrumentalisierung der Proteste durch die Hamas zivile Palästinenser*innen und zahlreiche friedliche Demonstrant*innen Opfer der israelischen militärischen Gewalt wurden. Im Folgenden werden daher die genauen Befunde der Untersuchungskommission zu Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten analysiert.

2.2. Befunde zu Menschenrechtsverletzungen

Zunächst scheint ein Überblick über die Zahl der Verletzten und Toten auf beiden Seiten notwendig, um das Ausmaß der Ereignisse verstehen zu können.

Bei den Protesten 2018 kamen im Demonstrationsgelände während des Gesamtzeitraumes vom 30. März 2018 bis zum 31. Dezember 2018 auf palästinensischer Seite insgesamt 189 Menschen ums Leben. 183 von ihnen starben aufgrund des Gebrauchs von scharfer Munition durch die israelischen Streitkräfte, vier weitere wurden durch Tränengaskanister getötet, die von israelischen Sicherheitskräften eingesetzt wurden. Bei zwei Opfern blieb unklar, ob das israelische Militär für ihren Tod verantwortlich ist. Insgesamt verzeichnete die Untersuchungskommission 9.204 Verletzungen an Palästinenser*innen, wovon 6.106 auf scharfe Munition zurückzuführen sind. Die weiteren Verletzungen entstanden durch gummibeschichtete Metallkugeln, Tränengaskanister und Artilleriegranaten. Auf israelischer Seite ist ein toter Soldat zu verzeichnen, der von einem palästinensischen Scharfschützen getroffen wurde. Vier weitere israelische Soldaten wurden durch Steine oder Explosionen verletzt.[30]

Die Untersuchungskommission konzentrierte sich bei der Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen eingehend auf die einzelnen Tatvorgänge und die Fragen nach rechtmäßigem Einsatz von Gewalt und dessen Ausmaß. Neben einem legitimen Ziel der Strafverfolgung müssen dabei grundsätzlich auch eine entsprechende Notwendigkeit und eine angemessene Proportionalität des Vorgehens gegen die Demonstranten bestehen. Deshalb widmet sich der Bericht der COI diesen drei Dimensionen ausführlich, um damit einhergehende Menschenrechtsverletzungen exakt definieren zu können.

Die israelischen Streitkräfte erstellten laut Untersuchungskommission im Februar 2019 einen Katalog, der die Identifikation der von ihnen als „Schlüsselrandalierer und -anstifter“ charakterisierten palästinensischen Demonstrant*innen nachvollziehbar machen soll. Darin angeführte Verhaltensbeispiele für „Schlüsselrandalierer und -anstifter“ sind laut israelischen Streitkräften unter anderem das Anstiften und Beeinflussen der Masse um sie herum sowie die Koordination der Versuche, die Sicherheitsinfrastruktur der israelischen Verteidigungskräfte am Grenzzaun zu beschädigen. Diese Handlungsmuster legitimierten für das israelische Militär den Beschuss der von ihm sogenannten „Schlüsselrandalierer und -anstifter“.[31] Die Untersuchungskommission erkennt durchaus an, dass die Verteidigung von israelischen Soldat*innen und Zivilist*innen zum Schutz ihres Lebens ebenso ein legitimes Ziel der Strafverfolgung ist, wie die des Grenzzauns und des israelischen Gebiets gegen Beschädigung und Vandalismus.[32]

Allerdings betont die Untersuchungskommission, dass die angeführten Aktivitäten palästinensischer Demonstrant*innen nach dem Paradigma der Strafverfolgung nicht Grund genug für den Einsatz tödlicher Gewalt seien, weil die als „Schlüsselrandalierer und -anstifter“ definierten Personen nur durch das oben genannte Handeln noch keine unmittelbare Lebensbedrohung für ihr Gegenüber darstellten, indem sie weder bewaffnet sein mussten, noch die israelischen Streitkräfte attackierten. Die Untersuchungskommission spricht aus diesen Gründen von einem willkürlichen Lebensentzug durch die zu vagen Definitionen, die den israelischen Streitkräften als Basis für ihren Einsatz tödlicher Gewalt dienten.[33] Dadurch sei nicht nach dem Prinzip gehandelt worden, dass die Anwendung tödlicher Gewalt ausschließlich als tatsächlich letzter Ausweg zur Lebensrettung dienen darf, und dass willkürliches Zielen auf eine Menschenmenge nie erlaubt ist.[34]

Dieses Vorgehen führte auch zu einem weiteren Problem, das die Kommission in ihrem Bericht analysiert. Unter den palästinensischen zivilen Opfern befanden sich auch zahlreiche Menschen, die durch internationales Recht zu besonders geschützten Gruppen gehören. Hierunter fallen Kinder, medizinisches Personal, Journalist*innen und Personen mit Behinderung. Von den insgesamt verzeichneten Verletzungen mit und ohne Todesfolge auf palästinensischer Seite fallen mehr als 1.980 auf Mitglieder der eben genannten geschützten Gruppen. Im Rahmen der GMR-Proteste starben 34 Kinder, drei Menschen des medizinischen Personals und zwei Journalisten sowie mindestens fünf Menschen mit Behinderung. Zu diesen Opfern kam es laut Kommission, obwohl in etlichen Fällen eine ausreichende Kenntlichmachung ihrer Zugehörigkeit, beispielsweise durch entsprechende Bekleidung bei Sanitätern und Pressemitgliedern oder wegen der Offensichtlichkeit einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, vorhanden war. Das jüngste Opfer war vier Jahre alt und erlag seinen Verletzungen, nachdem israelische Streitkräfte aus 250 Meter Entfernung mit scharfer Munition in eine Menschengruppe palästinensischer Demonstrant*innen zielten, wobei der Junge verwundet wurde.[35] Bezüglich der Opfer mit Behinderung schreibt die Untersuchungskommission beispielsweise in einem ihrer Berichte, dass Grund zu der Annahme bestehe, dass die israelischen Scharfschützen diese Demonstrant*innen bewusst erschossen haben, obwohl sie sahen, dass sie sichtbare Behinderungen hatten.[36]

Bezüglich der Notwenigkeit des Einsatzes tödlicher Gewalt ist außerdem hinzuzufügen, dass das israelische Militär dieser auch dadurch zuwiderhandelte, als dass der Einsatz aufgrund bloßer Mitgliedschaft eines unbewaffneten Opfers in einer bewaffneten palästinensischen Gruppe und nicht nur ausschließlich aufgrund akuten Verhaltens erfolgen konnte.[37] Dies kritisiert die Untersuchungskommission deshalb – obwohl nach internationalem humanitärem Recht das Zielen auf Mitglieder bewaffneter Organisationen unter weiteren Voraussetzungen in bewaffneten Konflikten jederzeit möglich ist – weil die israelischen Streitkräfte dadurch bewusst das Risiko eingingen, unbeabsichtigte zivile Opfer im Umfeld der Zielperson herbeizuführen. Anlässlich dieses Kritikpunktes stellt die Kommission auch eine falsch kalkulierte Proportionalität beim Einsatz tödlicher Gewalt durch das israelische Militär fest. Experten bestätigten der Kommission, dass auf eine Distanz von über 250 Metern, auf die die israelischen Scharfschützen Demonstrant*innen zum Teil anvisierten und beschossen, das verwendete größere Kaliber der Projektile effektiver sei. Dies wirft allerdings zwei Probleme auf. Zum einen verursacht das verwendete Kaliber am Körper der Opfer gleichzeitig erhöhten Schaden, gerade, weil es auch bei Demonstrant*innen näherer Distanz angewandt wurde, bei denen es verheerende, lebensverändernde Verletzungen verursachte. Zum anderen könne man laut Untersuchungskommission nicht von einer ausschließlich durch tödliche Gewalt abzuwehrenden, unmittelbaren Lebensgefahr durch die Demonstrant*innen sprechen, wenn sich diese in einem so großen Abstand befinden, dass sie durch ihr Verhalten keinen unmittelbaren Angriff auf das Leben ihres Gegenübers durchführen können.[38]

Konzentriert man sich auf die Verletzungen, die Opfer während der Proteste erlitten, steht ebenso die Versorgungslage in palästinensischen Krankenhäusern im Fokus des Interesses. Diese war nicht nur aufgrund der Blockade und der erschwerten Einfuhr medizinischer Güter in den Gaza-Streifen besorgniserregend, sondern auch wegen starker Auslastung durch die hohe Zahl an Verletzten und durch die eingeschränkte Möglichkeit, palästinensische Verletzte von Gaza aus in Krankenhäuser der Westbank oder Ostjerusalems zu verlegen, wenn sie andere medizinische Versorgung oder Operationen benötigten, um beispielsweise lebensverändernde Behinderungen oder etwaige Lebensgefahr abzuwenden. Die Kommission bezieht sich hierbei auf Aussagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ihr zufolge habe die israelische Institution „Koordination für Regierungsaktivitäten in den Territorien“ (COGAT) in Relation zur insgesamten Verlegungsrate auffällig weniger Verlegungen derjenigen Palästinenser*innen in Krankenhäuser außerhalb des Gaza-Streifens genehmigt, die an den Demonstrationen am Grenzzaun im Rahmen des GMR teilgenommen hatten und dabei verwundet wurden.[39] Diese israelische Einheit ist dem Verteidigungsministerium untergeordnet und sieht ihre Aufgabe in der Koordination ziviler Angelegenheiten zwischen der Regierung Israels, den israelischen Streitkräften und der palästinensischen Behörde und Bevölkerung, um den Lebensstandard der Palästinenser*innen unter anderem in Gaza zu verbessern.[40] Die Kommission stellt dagegen eher fest, dass sie dieser Aufgabe nicht ausreichend und nicht in allen Fällen gerecht wurde, indem nicht immer zum Wohle der verletzten Demonstrant*innen entschieden wurde.

Insgesamt stellt die Kommission einen unproportional exzessiven Einsatz von Gewalt seitens der israelischen Streitkräfte fest.

Gleichzeitig befindet die COI aber auch, dass solche Handlungen auf palästinensischer Seite, wie sie durch die israelischen Streitkräfte zum Anlass für den Einsatz tödlicher Gewalt genommen wurden, keinesfalls friedvoll sind.[41] Durch die von Palästinenser*innen eingesetzten brennenden Drachen und Ballons, die sie auf die israelische Seite des Grenzzauns treiben ließen, wurden große Teile israelischen (Agrar-)Landes und zivilen Eigentums beschädigt. Zirka 30 Quadratkilometer Land verbrannten, dabei entstand ein Schaden von mehreren Millionen Dollar, der für viele Israelit*innen massive Auswirkungen auf ihren Lebensunterhalt bedeutete. Auch Öffentliche Gebäude wie Schulen nahmen dabei Schaden und die Kommission berichtet, dass sich die israelische Bevölkerung nahe des Grenzzauns besonders um ihre Kinder sorgte, da sie die Gefahr brennender Ballons und Drachen möglicherweise nicht einschätzen konnten.[42] Zu Personenschäden kam es in der israelischen Zivilbevölkerung wie bereits erwähnt nicht, jedoch war sie erheblichem psychischem Stress und Ängsten vor Bränden und Demonstrant*innen ausgesetzt, was nachfolgend häufig zu ernstzunehmenden Traumata führte. Vielerorts kam es außerdem zu erheblichen Luftverschmutzungen durch den Rauch der Feuer, sodass die Lebensqualität während des Untersuchungszeitraums auch auf israelischer Seite unverkennbar beeinträchtigt war.[43]

2.3. Empfehlungen der Kommission

An ihre Analysen anschließend formulierten die Experten der Kommission Empfehlungen in vier Bereichen, sowohl an die Regierung Israels als auch an die sogenannten „de facto Behörden“ in Gaza und den besetzten Palästinensischen Gebieten sowie ebenfalls an die internationale Staatengemeinschaft. Entsprechend vorangegangener Befunde durch UN-Fact-Finding Missionen gilt es insbesondere, die Einhaltung der Menschenrechte der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten zu realisieren und das Humanitäre Völkerrecht in den sogenannten besetzten Palästinensischen Gebieten zu respektieren.[44] Des Weiteren wird konkret an beide Konfliktparteien appelliert, zukünftigen Verletzungen der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts während Demonstrationen zum Schutz der Zivilbevölkerung vorzubeugen. Die israelische Regierung solle zu diesem Zwecke die Anwendung tödlicher Gewalt gegen Zivilist*innen und vor allem gegen Angehörige der besonders geschützten Gruppen unterlassen, wenn keine unmittelbare Lebensgefahr auf israelischer Seite vorherrscht. Ein besonders wichtiges Anliegen sind die Einsatzregeln des israelischen Militärs, welche die Kommission empfiehlt zu überdenken, da sie den Status besagter „Schlüsselrandalierer und -anstifter“ einräumten, der der Kommission zufolge zu unrechtmäßigem Einsatz von Gewalt führte. Die palästinensischen Behörden werden dazu angehalten, die Versammlungsfreiheit ihrer Bevölkerung zu gewährleisten und den Einsatz brennender Ballons zu unterbinden.

Weitere Empfehlungen sprach die Kommission bezüglich der medizinischen Versorgung aus. So müsse den Verletzten der Zugang zum Sanitätswesen im Sinne des Rechts auf Gesundheit gewährleistet werden. Hierfür spricht sich die Kommission für die sofortige Aufhebung der israelischen Blockade über Gaza aus, damit besonders medizinische Verbrauchsgüter nicht länger vom Einfuhrverbot betroffen sind. Diesbezüglich ist auch Gaza angehalten, für eine besser koordinierte Einfuhr zu sorgen. Im Zweifelsfall und nach Bedarf solle Israel die Behandlung Verletzter in anderen Teilen der sogenannten besetzten Palästinensischen Gebiete, in Israel oder im Ausland ermöglichen, um der Verantwortung gerecht zu werden. Um Verantwortung und Entschädigung geht es den Kommissionsexperten auch in ihrer letzten Empfehlung. An Israel richten sie die Aufforderung, jeden Todesfall und jede Verletzung, die in Verbindung mit den Protesten zu sehen sind, gründlich und unabhängig zu untersuchen. Dadurch sollen eindeutig festgestellt werden, inwiefern und durch wen es zu Kriegsverbrechen und zu solchen gegen die Menschlichkeit kam. Für jene Menschen, die zum Opfer unrechtmäßiger israelischer Gewalt wurden, sei anschließend eine Entschädigung vorzunehmen, die eine Wiederholung solcher Taten ausschließt und Schadensersatz an die betroffene palästinensische Bevölkerung vorsieht. Dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte wird nahegelegt, er habe nun die Aufgabe, die Befunde über mutmaßliche Täter auch der Prüfung durch internationale Rechtsmechanismen wie beispielsweise durch den internationalen Strafgerichtshof zu unterziehen und Mitgliedstaaten der Vereinte Nationen wird empfohlen, individuelle Sanktionen gegenüber denjenigen in Betracht zu ziehen, die die Kommission für verantwortlich hält.

3.      Problematiken im Zusammenhang mit der Untersuchungskommission und deren Report

3.1.   Gegenwärtige Kritik am Report der Untersuchungskommission

Die Berichte solcher Untersuchungskommissionen – wie auch in diesem Falle – müssen und sollen sich auch der Rezeption durch die Staatengemeinschaft und die Öffentlichkeit stellen. Gerade in Bezug auf den Nahost-Konflikt scheint die Kritik an ihnen sehr ausgeprägt und dichotom, was sich wiederum dadurch erklären lässt, dass dieser Konflikt ein so tiefgreifender und fundamentaler ist, der von Anfang an die internationale Staatengemeinschaft und nicht nur die unmittelbar betroffenen Regionen anbelangte.

Bereits seit Längerem sieht sich Israel im Menschenrechtsrat benachteiligt und im Vergleich zu anderen Staaten und deren Verbrechen überproportional thematisiert. Dies hängt damit zusammen, dass Israel angesichts seiner Menschenrechtsverletzungen bei Konferenzen des Rates eine eigene Agenda (Agenda 7) auf der Liste der Tagesordnungspunkte erhält, obwohl die Menschenrechtsverletzungen aller anderen Staaten unter dem Tagesordnungspunkt 4 besprochen werden. In die Kritik ging dies bereits unter dem Begriff „Anti-Israel-Agenda“ ein.[45] Unverhältnismäßig viele Resolutionen gegen Israel seien außerdem bisher verabschiedet worden, während man gegen andere Mitgliedsstaaten des Rates nicht ausreichend vorgehe. Daraus schließen manche eine Parteilichkeit zum Nachteil Israels, darunter auch die USA, die 2018 aus dem Menschenrechtsrat austrat.[46]

Aber nicht nur Bündnispartner Israels oder die israelische Regierung, sondern auch Nichtregierungsorganisationen sehen die Entwicklung des Menschenrechtsrates kritisch, unter ihnen beispielsweise MENA-Watch und NGO-Monitor. Sie verfassten Kommentare als Antwort auf bisherige Berichterstattungen bzw. konkret auf den hier analysierten Report der Untersuchungskommission, in denen sie einzelne Kritikpunkte ausführen. Wichtig ist bei der Rezeption solcher Schriften jedoch auch, dass manche der über den Israelisch-Palästinensischen Konflikt publizierenden Organisationen selbst in der Kritik stehen, nicht objektiv genug zu sein. Beispielsweise ist umstritten, ob NGO-Monitor aufgrund der Organisationsfinanzierung, mangelnder Transparenz und möglicherweise einseitiger Kritik tatsächlich als unabhängige Quelle für Berichtserstattung gelten kann. Im November 2018 verfasste Anne Herzberg von NGO-Monitor einen Artikel zur Arbeit der zu diesem Zeitpunkt noch operierenden „Commission of Inquiry“ zu den Protesten und versuchte so dem Aufruf der Kommission zu Submissionen nachzukommen und auf mutmaßliche Unstimmigkeiten und Fehler hinzuweisen, die in früheren Untersuchungen passierten und die es angesichts dieser Untersuchungskommission zu vermeiden gelte. Die Autorin konzentriert sich hierbei auf das Mandat der Untersuchungskommission, auf den Vorwurf mangelnder Transparenz und fehlender militärischer und kriegsvölkerrechtlicher Kenntnis der Experten sowie das Stützen auf stark politisierte oder dem Terrorismus nahestehende NGOs als Informationsquelle. Nach Herzberg sei diesen Kritikpunkten entgegenzuwirken, wenn man am Ende einen glaubwürdigen und objektiven Kommissionsbericht präsentieren und Annahmen über eine anti-israelische Haltung nicht erneut bestätigen möchte.[47] Von einem voreingenommenen Mandat geht die Autorin deshalb aus, weil die Kommission – so Herzberg – die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte als unproportionale und willkürliche Reaktion auf die friedlichen und zivilen Großproteste im Gaza-Streifen bezeichne.[48] In den Fassungen vom Februar und März 2019 zumindest beinhaltet das Mandat jedoch an keiner Stelle den Begriff „friedlich“ und auch Herzbergs Vorwurf, die Kommission spreche Israel vorab schuldig und garantiere der Hamas gleichzeitig Straflosigkeit, findet angesichts dieses Zitats aus dem Bericht keinen Halt: „The Commission hopes that its report will assist future accountability mechanisms to end impunity for human rights violations committed in the OPT and Israel.“[49] Diesen Vorwurf berücksichtigend, ist es auch aufschlussreich, die schlussfolgernden Empfehlungen der Kommission am Ende des Berichts heranzuziehen. In drei von vier Empfehlungspunkten werden explizit beide Konfliktseiten angesprochen und die Kommission übt wie im gesamten Bericht auch eindeutige Kritik an den palästinensischen Autonomiebehörden. Im Punkt Rechenschaft und Entschädigung werden Israel und die internationale Staatengemeinschaft dazu aufgefordert, Untersuchungen zu Fällen von Gewalt einzuleiten. Tatsächlich findet hier nicht noch einmal eine Auseinandersetzung mit den Taten der Palästinenser*innen gegen israelische Zivilbevölkerung und Soldat*innen statt. Man muss jedoch bedenken, dass in der Frage der Rechenschaftspflicht der Fokus doch eher auf der Ebene der „staatlichen“ Akteure als auf Individuen liegt, auf israelischer Seite kann die Ebene des Militärs des Staates deutlich abgegrenzt werden. Daran anschließend ließe sich wiederum die Frage nach dem Maß des involviert-Seins der Hamas, weiterer terroristischer Organisationen und der palästinensischen Autonomiebehörden in die Vorkommnisse im Rahmen der palästinensischen Proteste stellen, die die Kommission zwar nicht mehr abschließend, wie erwähnt jedoch an anderer Stelle des Berichts aufgegriffen hat. Diesem Anspruch von NGO-Monitor an den Bericht, sich mit etwaigen militärischen Strategien der bewaffneten Gruppen hinter den Protesten auseinanderzusetzen,[50] wurde der Bericht insofern gerecht.

Des Weiteren kritisiert der Artikel von NGO-Monitor, dass die Kommission unzureichend transparent arbeite, weil sie die Identität von UN-Sekretariatsangestellten und Expert*innen, die an der Untersuchung mitwirkten – entgegen internationaler Standards – nicht veröffentliche. Hier ist zu erwähnen, dass es üblich ist, die Staff-Mitglieder der UN in solchen Angelegenheiten nicht explizit kenntlich zu machen und dass die Lund-London-Guideline – an der sich auch NGO-Monitor bezüglich der Kritik orientiert – nur eine Benennung der Delegationsmitglieder einer Mission empfiehlt,[51] was mit der ausführlichen Information über die drei Expert*innen der Kommission erfüllt scheint. Zudem bezieht sich Herzberg mit ihrer Kritik auch auf die Kenntnisse der Kommissionsmitglieder. Ihrer Einschätzung nach verfügen diese über zu wenig Erfahrung im Bereich des Humanitären Völkerrechts und militärischer Angelegenheiten, weshalb glaubwürdige externe Expert*innen für dieses Fachwissen unbedingt herangezogen werden sollen.[52]

Zuletzt übte NGO-Monitor Kritik an dem Heranziehen von Informationen, die angeblich von stark politisierten NGOs zur Verfügung gestellt und nicht von der UN verifiziert wurden. Den Organisationen wirft NGO-Monitor ebenso vor, viele oder sogar alle Informationen von der Hamas zu beziehen.[53] Anfang 2018 hatten NGOs zwei Petitionen veranlasst, die zum Zweck hatten, den Einsatz von tödlicher Gewalt der israelischen Streitkräfte am Grenzzaun durch den Gerichtshof verbieten zu lassen.[54] Die Antwort des Gerichtshofs und der Regierung auf einige dieser Organisationen war, dass sie die Situation am Grenzzaun verfälschten und den geltenden internationalen Rechtsrahmen falsch darstellten.[55] Hierunter fallen nach Herzberg Yesh Din, ACRI, Gisha, HaMoked, Adalah, und Al-Mezan, die sich im Bericht der Kommission zum Teil auch als Quellen wiederfinden lassen. Die israelische Regierung selbst hatte hingegen trotz der Anfragen durch die Kommission die Bereitstellung von Informationen, den Zugang zu bestimmten Gebieten und generell die Kooperation hinsichtlich der Untersuchung abgelehnt.[56] In der von NGO-Monitor ins Englische übersetzten Antwort der israelischen Regierung auf die Petitionen teilt diese interessante Standpunkte zu weiteren von der Kommission später ebenfalls thematisierten Themen mit. Israel rechtfertigt das Maß an Gewalt der eigenen Streitkräfte beispielsweise mit der Annahme einer Distanz von 20 bis 80 Metern, die dem Abstand der beiden Grenzzaunreihen entspreche. Weil man mit dem stellenweisen Durchbruch des Grenzzauns durch palästinensische Demonstrant*innen rechnen müsse, sei auf eine solche kurze Distanz die unmittelbare Lebensgefahr für Soldat*innen und israelische Zivilist*innen durchaus präsent und entsprechender Gewalteinsatz mit dem israelischen und internationalem Recht vereinbar.[57]

Alan Baker, ehemaliger israelischer Botschafter in Kanada und einstiger stellvertretender Generaldirektor des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Israel, übte als Mitglied des „Jerusalem Center for Public Affairs“ im März 2019 Kritik am vollendeten Report der Kommission des UN-Menschenrechtsrates. Manche seiner Kritikpunkte entsprechen den oben genannten und scheinen somit für Kritiker des Reports auch einige Monate später weiterhin aktuell und von der Kommission nicht genug berücksichtigt. Eines seiner zentralen Anliegen jedoch ist ein bisher unerwähnter Streitpunkt des Israelisch-Palästinensischen Konflikts, nämlich die Betitelung der Palästinensischen Gebiete und Gazas. Baker stört sich an dem Ausdruck „OPT“, der „besetzte Palästinensische Gebiete“ bedeutet und welcher von der Kommission in ihrem Bericht verwendet wird, obwohl Gaza nicht Teil der besetzten Gebiete sei. Mit den Osloer Verträgen kam es in den 90er Jahren zu einer friedlichen Annäherung der israelischen Regierung und der Vertreter der PLO, bei der man erste Schritte hin zu einer „Zwei-Staaten-Lösung“ gehen wollte. Dabei erhielten die Palästinenser*innen das Recht auf vorrübergehende Selbstverwaltung in Gaza und im Westjordanland. Im Gegenzug unterzeichnete man die Anerkennung des Existenzrechts Israels und die Akzeptanz einer friedlichen Koexistenz. Nachdem die Wirkung der Osloer Verträge durch verschiedenste Entwicklungen in beiden Gesellschaften über die letzten Jahre beeinträchtigt wurde und wir heute – durch palästinensische terroristische Anschläge, die israelische Blockade und gewaltsame Auseinandersetzungen – erneut eine stark zugespitzte Situation des Israel-Palästina-Konflikts vorfinden, sehen manche den Gaza-Streifen und die Westbank nicht mehr als unbesetzte Gebiete, unter ihnen auch die Vereinten Nationen. Festzuhalten ist, dass man von den Prinzipien der Osloer Verträge auf beiden Seiten wieder Distanz gewonnen hat und dass faktisch keine israelischen Streitkräfte im Sinne einer Besatzungsmacht in Gaza sind. Der Standpunkt zum Thema „besetzte Gebiete“ variiert aber selbstverständlich je nach Staat.

Anschließend kritisiert Baker, ebenso wie der vorangegangene Artikel, dass die Kommission die „Great March of Return“-Proteste als durchweg friedlich charakterisiere. Gegen die Bezeichnung stellt er sich, weil für ihn ganz eindeutig terroristische und bewaffnete Organisationen der Palästinenser*innen beteiligt waren. Sein Zitat bezieht sich im Bericht der Kommission jedoch auf Aussagen des palästinensischen Komitees, das an dem Leitbild des zivilen palästinensischen Initiators, welches er über soziale Netzwerke verbreitete, festhalten wollte und welches die Demonstrant*innen einen sollte. Die Kommission bestätigt nicht, dass die Proteste zu jedem Zeitpunkt entsprechend dieses Leitbildes abliefen.

Anschließend an die Beteiligung der palästinensischen Behörden und bewaffneter Organisationen lässt sich auch Bakers Kritik zur Teilnahme von Frauen und Kindern analysieren. Er wirft der Kommission vor, blind zu sein, für die Strategie, geschützte Gruppen vermehrt zum Protest aufzurufen, um ein „Schutzschild“ für die gewaltsamen Demonstrant*innen zu ermöglichen. So eindeutig sieht und formuliert das die Kommission nicht, sie berichtet jedoch darüber, dass ein expliziter Aufruf an Frauen und Mädchen stattfand.[58] Im Bericht wird aber auch immer wieder deutlich, dass es zu verurteilen ist, dass zivile, friedlich demonstrierende Opfer geschützter Gruppen mit dem Beschuss anderer in ihrem Umfeld in Kauf genommen wurden.

3.2.   UN-Menschenrechtsrat in der Kritik wegen Vorwürfen eines „anti-Israel-bias“

Zu der Kritik einzelner NGOs und Regierungen kommt wie bereits erwähnt hinzu, dass sich der UN-Menschenrechtsrat seit Langem schon mit allgemeinerer Kritik wegen scheinbarer Voreingenommenheit gegenüber Israel konfrontiert sieht. Vorherige Berichte wie der „Goldstone“ – Report und das Agenda-Setting des Rates, das den Menschenrechtsverletzungen Israels einen eigenen Tagesordnungspunkt zukommen lässt, sowie eine Vielzahl an Resolutionen, die im Menschenrechtsrat zu Israel verabschiedet wurden provozierten bislang Israel und manche politisch eng Verbündeten des Staates, wie die USA es ist. Aus diesen Gründen scheint nun auch die Wirkungsmacht des Berichts der Untersuchungskommission erheblich gemindert und das Vertrauen in die Institution des Menschenrechtsrates als solchen scheint bei etlichen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vermehrt zu sinken. Dies gipfelte beispielsweise im Austritt der USA aus dem Menschenrechtsrat im Juni 2018, den sie offiziell damit begründeten, dass zu viele schwere Menschenrechtsverletzer im Rat sitzen, die an Verhandlungen bezüglich der Verbrechen anderer Staaten beteiligt sind, obwohl sie selbst erhebliche Mängel der Menschenrechtssituation aufweisen. Beobachter schlossen jedoch auch auf einen Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung gegen Israel.[59] Klar ist in jedem Fall, dass dieser Austritt bedeutende, negative Konsequenzen für die internationale Staatengemeinschaft haben wird, weil einer der wichtigsten „global players“ nicht mehr mit am „Verhandlungstisch“ sitzt und die Institution durch das entgegengebrachte Misstrauen vor ganz neuen Herausforderungen steht, während die Beendigung von Menschenrechtsverletzungen in der Welt immer anspruchsvoller und mehrdimensionaler wird.

4.      Fazit

Angesichts der zuvor analysierten Kritik wird deutlich, dass der Bericht und die Arbeit dieser Kommission des Menschenrechtsrates für viele eine schwierige Kontroverse bleiben wird. Trotz seiner fundierten Analyse und der zahlreichen Empfehlungen an beide Konfliktparteien und an die internationale Staatengemeinschaft, scheint der UN-Report der Untersuchungskommission seinem Wirkungsanspruch und dem Ziel der weiterführenden rechtlichen Verfolgung nicht umfassend gerecht werden zu können.

Allgemein lässt sich feststellen, dass der Frieden, eine politische Lösung und somit auch die Einhaltung und Achtung der Menschenrechte in der Israelisch-Palästinensischen Konfliktregion noch weiter entfernt sind, als man ersehnen würde und dass die internationale Staatengemeinschaft auch in Zukunft ein Interesse an der Kritik gegenüber bestehenden Menschenrechtsverletzungen und dem diesbezüglichen Entgegenwirken in der Region zeigen sollte.

 

[1] Der Begriff „Nahostkonflikt“ spiegelt die eurozentrische Sichtweise auf den Israelisch-Palästinensischen Konflikt wider, weshalb in diesem Artikel bewusst diese Betitelung verwendet wird, im Bewusstsein, dass der thematisierte Konflikt einer unter weiteren Konfliktherden des Nahen Ostens – wie beispielsweise Syrien – ist und dass er zahlreiche Auswirkungen auf die gesamte Region um Israel und die Palästinensischen Gebiete hat und deren Nachbarländer auf verschiedenste Weise tangiert. Der Artikel konzentriert sich jedoch auf den Israelisch-Palästinensischen Konflikt, was durch die gewählte Begrifflichkeit unmissverständlich ausgedrückt werden soll.

[2] Vgl. Zeit-Online, Israel. Raketen aus Gaza auf Tel Aviv abgeschossen, https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-03/israel-tel-aviv-raketen-angriff-gaza, 14. März 2019 [Zuletzt zugegriffen am 01.06.2019].

[3] Vgl. Gehlen, Martin, US Friedensplan. Der 50-Milliarden-Dollar-Deal, http://www.zeit.de/amp/politik/ausland/2019-06/us-friedensplan-nahostkonflikt-israel-palästina-donald-trump-bahrain, 25. Juni 2019 [Zuletzt zugegriffen am 26.09.2019].

[4] Vgl. Gehlen, US Friedensplan. Der 50-Milliarden-Dollar-Deal.

[5] Vgl. Föderl-Schmid, Alexandra/ Kolb, Matthias, USA stellen Friedensplan für Nahostkonflikt vor, https://www.sueddeutsche.de/politik/nahostkonflikt-israel-friedensplan-1.4454329, 20. Mai 2019 [Zuletzt zugegriffen am 01.06.2019].

[6] Vgl. United Nations Human Rights Council, International Commissions of Inquiry, Commissions on Human Rights, Fact-Finding missions and other Investigations, https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/Pages/COIs.aspx [Zuletzt zugegriffen am 07.05.2019].

[7] Vgl. United Nations, Human Rights Council, Twenty-eighth special session, Resolution adopted by the Human Rights Council on 18 May 2018: Violations of international law in the context of large-scale civilian protests in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, A/HRC/RES/S-28/1 (22. Mai 2018).

[8] Vgl. United Nations, Twenty-eighth special session, A/HRC/RES/S-28/1 (22. Mai 2018), S. 2.

[9] Vgl. United Nations, Human Rights Council, Human rights situation in Palestine and other occupied Arab territories: Report of the detailed findings of the independent international Commission of inquiry on the protests in the Occupied Palestinian Territory, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 11.

[10] Vgl. United Nations, Twenty-eighth special session, A/HRC/RES/S-28/1 (22. Mai 2018), S. 2.

[11] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 11.

[12] Vgl. United Nations Human Rights Council, The United Nations Commission of Inquiry on the 2018 protests in the Occupied Palestinian Territory, https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIOPT/Pages/Members.aspx#canton [Zuletzt zugegriffen am 11.05.2019].

[13] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 11.

[14] Vgl United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 12.

[15] Vgl. ebd., S. 13.

[16] Vgl. Johannsen, M., Der Nahost-Konflikt, 3. akt. Auflage, Wiesbaden 2011, S. 7 f..

[17] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 45.

[18] Vgl. Israel Ministry Of Foreign Affairs, Security Cabinet declares Gaza hostile territory, https://mfa.gov.il/mfa/pressroom/2007/pages/security%20cabinet%20declares%20gaza%20hostile%20territory%2019-sep-2007.aspx, 19. September 2007 [Zuletzt zugegriffen am 28.03.2019].

[19] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 45.

[20] Vgl. ebd., S. 56.

[21] Vgl. ebd., S. 54 ff..

[22] Vgl. ebd., S. 59.

[23] Vgl. United Nations, Report of the independent international Commission of inquiry, A/HRC/40/74 (25. Februar 2019), S. 3.

[24] Vgl. Frings, Marc/ Brakel, Alexander/ Rother, Joachim, Länderbericht. Zur Lage in Gaza, Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., April 2018, S. 1.

[25] United Nations, General Assembly, 194 (III). Palästina: Zwischenbericht des Vermittlers der Vereinten Nationen, A/RES/194 (III) (11. Dezember 1948), S. 2.

[26] Vgl. United Nations, General Assembly, 194 (III). Palästina: Zwischenbericht des Vermittlers der Vereinten Nationen, A/RES/194 (III) (11. Dezember 1948), S. 2.

[27] Frings, Marc/ Brakel, Alexander/ Rother, Joachim, Länderbericht. Zur Lage in Gaza, Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., April 2018, S. 1.

[28] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 66.

[29] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 68.

[30] Vgl. ebd., S. 104 f. sowie S. 182.

[31] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 86 f..

[32] Vgl. ebd., S. 100.

[33] Vgl. ebd., S. 87.

[34] Vgl. ebd., S. 99.

[35] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 143.

[36] Vgl. United Nations, Report of the independent international Commission of inquiry, A/HRC/40/74 (25. Februar 2019), S. 15.

[37] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 103.

[38] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 101

[39] Vgl. ebd., S. 172 f..

[40] Vgl. http://www.cogat.mod.gov.il/en/about/Pages/default.aspx [Zuletzt zugegriffen am 11.04.2019].

[41] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 98.

[42] Vgl. ebd., S. 183 f..

[43] Vgl. ebd., S. 181 ff..

[44] Vgl. ebd., S. 226.

[45] Vgl. Mena-Watch, Dänischer Außenminister: UN-Menschenrechtsrat soll Anti-Israel-Agenda beenden, https://www.mena-watch.com/daenischer-aussenminister-un-menschenrechtsrat-soll-anti-israel-agenda-beenden/, 28. Februar 2019 [Zuletzt zugegriffen am 11.05.2019] sowie Tagesschau, Kritik an UN-Gremium: US-Botschafterin Haley im Menschenrechtsrat, https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-295873.html, 06. Juni 2017 [Zuletzt zugegriffen am 15.10.2019].

[46] Vgl. Fuchs, Timo, Austritt aus UN-Menschenrechtsrat. USA brechen mit weiterem Bündnis, https://www.tagesschau.de/ausland/usa-menschenrechtsrat-107.html [Zuletzt zugegriffen am 11.05.2019].

[47] Vgl. Herzberg, Anne, NGO Monitor Submission to the United Nations Human Rights Council Commission of Inquiry on the 2018 Protests in the “Occupied Palestinian Territory”, 15. November 2018, S. 31.

[48] Vgl. ebd., S. 2.

[49] United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 11.

[50] Vgl. Herzberg, Anne, NGO Monitor Submission to the United Nations Human Rights Council Commission of Inquiry on the 2018 Protests in the “Occupied Palestinian Territory”, 15. November 2018, S. 30 f..

[51] Vgl. Guidelines on International Human Rights Fact-Finding Visits and Reports by Non-Governmental Organisations (The Lund-London Guidelines), https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwjSlr-w-pXiAhWNr6QKHTIyCWAQFjAAegQIBBAC&url=http%3A%2F%2Fwww.ibanet.org%2FDocument%2FDefault.aspx%3FDocumentUid%3DD7BFB4EA-8EB6-474F-B221-62F9A5E302AE&usg=AOvVaw3jMwdayXl39rjcGqQAI6cR [Zuletzt zugegriffen am 12.05.2019].

[52] Vgl. Herzberg, Anne, NGO Monitor Submission to the United Nations Human Rights Council Commission of Inquiry on the 2018 Protests in the “Occupied Palestinian Territory”, 15. November 2018, S. 4.

[53] Vgl. ebd., S. 7.

[54] Vgl. ebd., S. 8.

[55] Vgl. ebd., S. 8.

[56] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 13 f..

[57] Vgl. Herzberg, Anne, NGO Monitor Submission to the United Nations Human Rights Council Commission of Inquiry on the 2018 Protests in the “Occupied Palestinian Territory”, 15. November 2018, S. 8 f..

[58] Vgl. United Nations, Report of the detailed findings, A/HRC/40/CRP.2 (18. März 2019), S. 60 f..

[59] Vgl. Fuchs, Timo, Austritt aus UN-Menschenrechtsrat. USA brechen mit weiterem Bündnis, https://www.tagesschau.de/ausland/usa-menschenrechtsrat-107.html [Zuletzt zugegriffen am 03.06.2019].

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