Behindertenrechtskonvention: Umsetzung und Herausforderung der inklusiven Bildung

3. Dezember 2020 | Von | Kategorie: Soziale Menschenrechte

Der 3. Dezember wurde von den Vereinten Nationen als internationaler Tag für Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Er soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Herausforderung von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, die Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern. Vor elf Jahren, am 29. Februar 2009, ratifizierte die deutsche Bundesregierung die Behindertenrechtskonvention. Damit wurden viele Rechte für Menschen mit Behinderung verbindlich festgehalten, unter anderem auch das Recht auf inklusive Bildung. Das bedeutet, dass jedem Kind die Teilnahme am Regelschulbetrieb eröffnet werden muss. Daraus ergeben sich viele Unsicherheiten, wie etwa die Umsetzung einer inklusiven Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder die Frage, wie dann mit dem Förderschulsystem umgegangen werden soll. Über zehn Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention sollten bereits deutliche Fortschritte erkennbar geworden sein. Daher widmet sich der Artikel von Lisa Halbig vor allem folgenden Fragestellungen: Inwieweit ist der Prozess der inklusiven Bildung tatsächlich gelungen und an welchen Stellen gibt es noch Herausforderungen und Verbesserungsbedarf für Deutschland und im Speziellen für Bayern?

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