Der Begriff und das Verständnis von Entwicklung sind seit Beginn der Entwicklungspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umstritten, schon deswegen, weil es sich nicht nur um einen beschreibenden, sondern auch um einen wertenden Begriff handelt. Die Rede von „Entwicklung” legt nahe, dass es „unterentwickelte” Länder gibt, denen es gelingen soll, einen Entwicklungsprozess nachzuholen oder selbstständig zu vollziehen. Damit sind zwangsläufig normative Annahmen darüber verbunden, welche Zustände in einer Gesellschaft überwunden werden und wohin gesellschaftliche Veränderungen führen sollen. Zwar wurde der ursprünglich stark ökonomisch geprägte Entwicklungsbegriff im Laufe der Zeit um soziale, kulturelle, politische und ökologische Dimensionen erweitert. Doch sind das Primat der Wirtschaft und das Leitbild des Globalen Nordens nach wie vor wirkkräftig.
Welche Rolle spiel(t)en Menschenrechte in der Entwicklungspolitik? Inwieweit haben Menschenrechte ihre historische Verengung auf weiße, wohlhabende, europäische Männer völlig überwunden und blinde Flecken in Bezug auf Gender, Klasse, Rassifizierung und Behinderungen umfänglich aufgedeckt? Welche Bedeutung kommt neben den bürgerlichen und politischen mittlerweile den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu und welche den Rechten auf Entwicklung und eine gesunde Umwelt? Und inwieweit spiegelt sich dies auch in der Politik allgemein und in der Entwicklungspolitik im Besonderen wider?
Die Beiträge
dieser Ausgabe greifen einzelne Aspekte heraus, die im engeren oder weiteren Sinne den Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Entwicklung” betreffen.