»Transitional Justice« – Wege und Sonderwege

14. April 2022 | Von | Kategorie: Aktuelles, Vergangenheitspolitik

Am 4. März 2022 setzte der UN-Sicherheitsrat eine internationale Untersuchungskommission über die im Rahmen des Kriegs in der Ukraine ein, nachdem die eigentlich notwendigen Sanktionen wie so oft am Veto der betroffenen gescheitert waren. Doch dank der Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Ukraine ist dort inzwischen eine Ermittlung eingeleitet worden. Beides, Ermittlungen der internationalen Strafjustiz und unabhängige Untersuchungen sind Elemente im Rahmen von „Transitional Justice“, also Teil von Maßnahmen, die beim Übergang von Krieg oder Unrechtsregimen zu Friedenszeiten und demokratischen Verhältnissen helfen sollen.

Das Konzept von Transitional Justice ist heute überwiegend mit Lateinamerika und Teilen von Afrika verbunden. In seinem Aufsatz »Transitional Justice« – Wege und Sonderwege zeigt Rainer Huhle jedoch, dass es in seiner Anfangszeit auch in Osteuropa erhebliche Bemühungen gab, Transitional Justice für die Aufarbeitung der kommunistischen Diktaturen fruchtbar zu machen. Wie schwierig das war, erwies sich bei einer Reihe internationaler Konferenzen Anfang der 90er Jahre, darunter auch der vom Nürnberger Menschenrechtszentrum (damals noch Dokumentations- und Informationszentrum Menschenrechte in Lateinamerika – DIML) konzipierte und organisierte „Trialog“ im Dezember 1991, an den Rainer Huhle in seinem Text erinnert und ihn in den Kontext der Frühgeschichte von Transitional Justice stellt.

Der Aufsatz geht auf einen Vortrag bei der Tagung „Dealing with the Past – Erinnerung und Aufarbeitung nach Systemumbrüchen im späten 20. Jahrhundert“, die im Juni 2021 von der Bundesstiftung Aufarbeitung veranstaltet wurde. Die erweiterte schriftliche Fassung ist im von der Stiftung herausgegebenen „Jahrbuch für historische Kommunismusforschung 2022“ erschienen. Wir danken der Stiftung Aufarbeitung, der Redaktion des Jahrbuchs und dem Metropol-Verlag für die Genehmigung, den Text auch auf www.menschenrechte.org zugänglich zu machen.

Der vollständige Aufsatz kann hier aufgerufen werden. 

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