Gabriela Heinrich zu Gast beim NMRZ

12. September 2022 | Von | Kategorie: Aktuelles

von Felix Reiter

 

Was die Zeitenwende bedeutet, ob ihre Dimension überhaupt schon greifbar ist und ob durch den Krieg in der Ukraine tatsächlich das Ende einer Ära des Friedens und der Verständigung eingeleitet wurde, waren nur einige der Fragen, die an dem dies-monatigen ‚Menschenrechtsmontag‘ am NMRZ aufgestoßen wurden. Dieses Mal zu Gast: Gabriela Heinrich.

Heinrich ist seit 2013 SPD-Bundestagsabgeordnete und seit 2019 stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Außen-, Verteidigungs-, Entwicklungs-, und Menschenrechtspolitik. Die vier Themengebiete passen ganz gut zusammen. Schließlich müssen Menschenrechte auch in der Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik mitgedacht werden. Und darum geht es Heinrich zufolge auch in ihrer Funktion: Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen ist sie in der Regel nicht selbst in den Ausschusssitzungen vertreten, sondern koordiniert die vier Arbeitsbereiche. So erklärte sie zum Beispiel, dass in den Sitzungswochen regelmäßig der sogenannte AK Eins zusammenkomme. Dabei handelt es sich um einen Arbeitskreis, der sich aus den SPD-Abgeordneten aller vier Ausschüsse zusammensetzt. Im Gegensatz zur Arbeit der einzelnen Arbeitsgruppen, die auf einen speziellen Zuständigkeitsbereich beschränkt ist, wird in dieser Zusammenführung der Blickwinkel geweitet. Auf diese Weise soll eine ganzheitliche Politik ermöglicht werden, bei der unterschiedliche Schwerpunkte – unter anderem auch die Menschenrechte – in das politisches Bewusstseins- und Bewertungsspektrum einfließen.

Daneben – so schilderte Heinrich – werden innerhalb der jeweiligen Ausschüsse die Schwerpunktthemen vertieft. So beschäftigt sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit halbjährlichen Schwerpunktthemen. Bislang wurden diese im Rotationsverfahren festgelegt: Jede Fraktion hatte die Möglichkeit, den Schwerpunkt für ein halbes Jahr zu bestimmen. Erst kürzlich hat sich der Ausschuss nun auf ein neues Vorgehen geeinigt. Die Schwerpunktthemen werden nun gemeinsam im Ausschuss erarbeitet und können von einer Mehrheit beschlossen oder abgeändert werden. Das sei Heinrich zufolge auch insofern ein Vorteil, als es damit der AfD nicht mehr möglich sei, Schwerpunkte in Eigenregie zu bestimmen, mit denen sich der Ausschuss dann gezwungenermaßen für einen langen Zeitraum beschäftigen müsse.

Das erste Schwerpunktthema in 2022 war anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar sowie der Olympischen und Paralympischen Spiele in China „Sport und Menschenrechte“. Dafür führte der Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch, bei der Menschenrechtler:innen aber auch Vertreter:innen von Sportverbänden geladen waren. Diskutiert wurde unter anderem die Frage, ob die Vergabe internationaler Sportgroßereignisse an menschenrechtlich kritische Länder, wie die Vergabe der Fußball-WM an Katar, die Situation der Arbeiter:innen verbessern und zu einer generellen Aufwertung der Menschenrechtslage führen kann. Nicht selten kann ein solcher Anhörungs- und Arbeitsprozess in Anträgen münden, über die dann im Bundestag abgestimmt werden soll.

In einer weiteren öffentlichen Anhörung beschäftigte sich der Ausschuss mit der Frage, ob es sich bei den Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden um einen Völkermord handle. Diese Frage bejahten die Sachverständigen einstimmig. Heinrich zufolge sei es mit einer bloßen Anerkennung des Völkermords durch den Deutschen Bundestag jedoch nicht getan. Wichtig sei eine weitere Unterstützung der Opfer, zum Beispiel in Form eines Sonderkontingents für die Aufnahme schutzbedürftiger Frauen und Kinder.

Weitere Vorhaben der Bundesregierung seien Heinrich zufolge ein humanitäres Aufnahmeprogramm für Afghanistan, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung nationaler Menschenrechtsorganisationen wie des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Bundesstelle zur Verhütung von Folter und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Außerdem sei ein neuer Hilfsfonds in Planung, der deutsche Staatsbürger:innen unterstützen solle, die aus politischen Gründen im Ausland in Haft geraten. So könne man künftig in Fällen wie dem des Erlanger Ingenieurs Wilfried Siewe, der monatelang unrechtmäßig in einem Kameruner Gefängnis festsaß, mehr Unterstützung für die Inhaftierten und ihre Familien ermöglichen. Ein Thema, das Heinrich bei den Koalitionsverhandlungen besonders am Herzen lag und das nun im Koalitionsvertrag beschlossen ist, sei zudem die Schaffung weiterer Stellen für Menschenrechtsarbeit in Auslandsvertretungen.

Kritische Nachfragen stellte das NMRZ bezüglich des Umgangs mit autokratischen Staaten im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik. Darüber hinaus kamen die Problemfelder in Libyen rund um die menschenverachtenden Internierungslager für Geflüchtete, aber auch die Lage im Jemen und Äthiopien kurz zur Sprache. Ebenso wurde gefordert, dass Deutschland einer zentralen Verpflichtung bezüglich der Internationalen Konvention gegen das Verschwindenlassen nachkommen solle: nämlich, dass gewaltsames Verschwindenlassen endlich als eigener Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Bislang argumentierte die Bundesregierung, dass dies aufgrund bestehender Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Geiselnahme oder erpresserischer Menschenraub rechtlich nicht erforderlich sei. Diese Einzelstraftatbestände können jedoch nicht dem Unrechtsgehalt der Menschenrechtsverletzung des gewaltsamen Verschwindenlassens gerecht werden. Hier besteht aus Sicht des NMRZ daher dringend Handlungsbedarf.

Danach wurde das große Thema der Zeitenwende eröffnet. In den Medien war sie bereits allseits angesprochen worden. Bundeskanzler Olaf Scholz beschrieb, dass sie mit dem Krieg in der Ukraine eingeleitet wurde. Die Welt danach sei nicht mehr die Welt davor. Gabriela Heinrich spannte die Problematik weiter: Die Zeitenwende sei nicht nur auf den Krieg in der Ukraine beschränkt, es handele sich hierbei nicht nur um die Frage, ob Deutschland an die Ukraine Waffen liefert oder mit 100 Milliarden Euro die Bundeswehr aufrüstet. Vielmehr habe die Zeitenwende Dimensionen, die weit über sicherheits- und verteidigungspolitische Fragestellungen hinausgingen. Hier sei ein vernetzter Ansatz notwendig. Grundlage dafür sei ein Beharren auf unseren Werten: Frieden, Freiheit, internationale Gerechtigkeit und Solidarität. Im Bereich der Entwicklungspolitik müsse man beispielsweise einen besonderen Schwerpunkt auf einen partnerschaftlichen Umgang mit Ländern des sogenannten „Globalen Südens“ legen. Sie stünden andernfalls in der Gefahr, sich China oder Russland zuzuwenden und sich so in Abhängigkeiten zu begeben.

Mit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine stelle sich im Allgemeinen die Frage, was zu tun sei, wenn sich Staaten nicht mehr an Verträge halten und was das für unsere Friedensordnung bedeutet. In ihrer ganzen Dimension ist diese Problematik noch nicht zu erfassen.

Zum Schluss gab Frau Heinrich die Einschätzung, dass im Ukraine-Krieg eine diplomatische Lösung ergriffen werden würde, wenn es sie gäbe. Derzeit sei Putin jedoch nicht daran interessiert. Eine große Sorge sei gerade eine Atomkatastrophe im AKW Saporischschja. Danach widmete sie ihre abschließenden Worte ihrer Koalition, innerhalb der durch den Ukraine-Krieg vieles anders gekommen sei als gedacht. Mit ihren Partnern wolle sie weiter vorankommen und sich für Soziales, das Klima, Menschenrechte und eine friedliche Welt einsetzen.

Damit endete ein aufschlussreicher und diskussionsfreudiger ‚Menschenrechtsmontag‘ am NMRZ.

Vielen Dank Gabriela Heinrich!

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