Pressemitteilung: Nürnberger Menschenrechtszentrum begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Allianz gegen Rechtsextremismus

27. März 2026 | Von | Kategorie: Aktuelles

Das Nürnberger Menschenrechtszentrum begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich, wonach die Stadt Nürnberg erstmal weiterhin Mitglied der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ bleiben darf. Das Gericht hat damit klargestellt, dass eine solche Mitgliedschaft nicht automatisch einen unzulässigen Eingriff in die parteipolitische Chancengleichheit darstellt.

Die Revision der Stadt Nürnberg war erfolgreich, das Verfahren wurde zur weiteren Klärung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Entscheidend ist laut Gericht insbesondere, ob Äußerungen der Allianz der Stadt Nürnberg überhaupt zugerechnet werden können und ob ein tatsächlicher Einfluss der Stadt auf politische Wettbewerbsbedingungen vorliegt.

Aus Sicht des Nürnberger Menschenrechtszentrums, selbst langjähriges Mitglied der Allianz, hat das Urteil eine bedeutende Signalwirkung für eine wehrhafte Demokratie. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen: Demokratie bedeutet nicht Neutralität gegenüber Menschenfeindlichkeit, sondern aktives Eintreten für die Menschenrechte“, erklärt Felix Krauß als Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums. “Das Urteil macht deutlich, dass sich staatliche und kommunale Akteure weiterhin in parteiunabhängigen Bündnissen engagieren dürfen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen!”

Die Stadt Nürnberg handelt richtig, wenn sie an ihrer Mitgliedschaft in der Allianz festhält und sich weiterhin klar gegen Rechtsextremismus positioniert. Gerade vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Nürnbergs ist dieses Engagement von besonderer Bedeutung.

Zugleich betont das Nürnberger Menschenrechtszentrum, dass die parteiunabhängige Arbeit der Allianz gegen Rechtsextremismus weiterhin konsequent fortgeführt werden muss. Es bleibt entscheidend, dass sich das Bündnis gegen jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus richtet und die demokratische Zivilgesellschaft stärkt. Gerade in Zeiten von zunehmenden, demokratiezersetzenden Entwicklungen ist ein solches Engagement unverzichtbar. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestärkt alle demokratischen Kräfte und Kommunen darin, sich entschlossen und sichtbar für Menschenrechte und gegen Menschenfeindlichkeit einzusetzen.

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