von Katya Salazar
Einleitung
Die rechtliche Relevanz der sogenannten “Wahrheitskommissionen” ist evident. Denn ihre Aufgaben und Befugnisse überschneiden sich teilweise mit denjenigen, die herkömmlicherweise staatlichen Einrichtungen wie der Staatsanwaltschaft und der Justiz vorbehalten sind. Die Wahrheitskommissionen haben aber – was anhand dieser Arbeit noch aufgezeigt werden wird – besondere Merkmale, die sie von den vorgenannten Institutionen erheblich unterscheiden.
Die vorliegende Arbeit stellt eine vergleichende Studie zwischen drei lateinamerikanischen Wahrheitskommissionen – Argentinien, El Salvador und Guatemala – dar. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis der Wahrheitskommissionen zueinander sowie dem Verhältnis zur Strafverfolgung aus dem Blickwinkel des Völkerrechts. Das erste Kapitel führt in das Thema der Wahrheitskommissionen ein und stellt deren Hauptmerkmale (einschließlich der Rechtsgrundlagen, des Mandats und der Struktur) dar. Im zweiten Kapitel wird das Verhältnis zwischen Wahrheitskommissionen und Strafverfolgung eingehend untersucht. In erster Linie wird hierbei die sich aus dem Völkerrecht ableitende Verpflichtung der Staaten, schwere Menschenrechtsverletzungen – insbesondere Folter, extralegale Hinrichtungen und “Verschwindenlassen” – zu ermitteln, zu richten und zu bestrafen im Einzelnen dargestellt. Im Anschluss daran wird die Position der internationalen Rechtsprechung zu dieser staatlichen Verpflichtung sowie zur Schaffung von Wahrheitskommission aufgezeigt. Abschließend findet eine Darstellung der Positionen der drei untersuchten Wahrheitskommissionen statt.
Im letzten Teil werden einige Einzelfragen – wie die Veröffentlichung der Namen der Täter in den Schlussberichten, die Weiterleitung der gesammelten Informationen und des Berichts an die Justiz zur Einleitung der entsprechenden Untersuchungen sowie die Bedeutung der Berichte und der gesammelten Information für die Gerichte – untersucht und in Zusammenhang mit der Strafverfolgung gebracht. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung sowie Schlussfolgerungen aus der vorliegenden Untersuchung.
Zum Artikel: Die Wahrheitskommissionen in Argentinien, El Salvador und Guatemala