Kinderrechte in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte
19. Dezember 2011 | Von NMRZvon Sophia Brostean-Kaiser
Kinderrechte sind Menschenrechte und deshalb universelle, unteilbare und unveräußerliche Rechte. Diese Rechte sind in der UN-Kinder- rechtskonvention niedergeschrieben, die 1992 von der Bundesregierung ratifiziert wurde. Jedoch wurden damals fünf Vorbehalte geltend gemacht, die sich teils erheblich auf die Rechte der Kinder ausgewirkt haben. […]