Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei der UN-Antirassismus-Konvention und muss als solche regelmäßig Staatenberichte über die Umsetzung des völkerrechtlich verbindlichen Abkommens in Deutschland abgeben. In seinen „Abschließenden Bemerkungen“ zum jüngsten Staatenbericht der Bundesregierung stellte der UN-Antirassimus-Ausschuss erhebliche Mängel bei der Umsetzung und Prävention von Rassismus hierzulande fest. Die Schlussfolgerungen des UN-Ausschusses in inoffizieller deutscher Übersetzung, die vom Forum Menschenrechte erstellt wurde, können Sie hier nachlesen: Schlussbemerkungen CERD 2015 deutsch
Der Schattenbericht zivilgesellschaftlicher Gruppen findet sich unter: www.rassismusbericht.de.