UN-Ausschuss veröffentlicht „Leitlinien für die Suche nach Verschwundenen“

2. Mai 2019 | Von | Kategorie: Menschenrechte verstehen, Verschwindenlassen

Auch 2019 suchen Familien in vielen Ländern nach Angehörigen die „verschwunden“ sind, verschleppt von staatlichen Sicherheitskräften oder von kriminellen Organisationen, die oft mit ersteren unter einer Decke stecken. Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, der über das internationale Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen wacht, hat auf seiner 16. Sitzung im April 2019 jetzt „Leitlinien zur Suche nach verschwundenen Personen“ beschlossen.

Der Ausschuss besteht mittlerweile acht Jahre, so lange wie das Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen in Kraft ist, dem sich bisher (Stand April 2019) 59 Staaten  angeschlossen haben. Seither hat der Ausschuss 30 Berichte von Vertragsstaaten angehört, mit den Regierungen diskutiert und anschließend Empfehlungen verfasst. Er hat außerdem nahezu 600 „Eilaktionen“ bearbeitet, um die ihn Angehörige oder andere den Verschwundenen nahestehende Personen gebeten haben. Rainer Huhle vom Nürnberger Menschenrechtszentrum, Mitglied des Ausschusses seit seinem Bestehen bis 2019, der fast alle diese Eilaktionen betreut hat, betont: „Aus jedem dieser Fälle haben wir gelernt, wie viel schief läuft, wenn es darum geht, diese Personen zu suchen, wie es das Übereinkommen von den Staaten verlangt.“ Vor etwa drei Jahren haben er und seine kolumbianische Kollegin Maria Clara Galvis im Ausschuss begonnen, diese Erfahrungen zu sammeln und ein Dokument zu erarbeiten, in dem genauer dargelegt wird, was die Staaten und ihre zuständigen Behörden tun sollen, um schnell, effektiv und zugleich rücksichtsvoll für die Angehörigen nach den Verschwundenen zu suchen.

Die Suche nach den Verschwundenen ist eine der zentralen Verpflichtungen, die die Staaten mit der Unterzeichnung des Übereinkommens eingehen. Trotzdem suchen auch in Mitgliedstaaten des Übereinkommens Zehntausende von Menschen nach verschwundenen Angehörigen, meist vergeblich, auch weil sie kaum Unterstützung erfahren. Maria Clara Galvis und Rainer Huhle haben als Berichterstatter in vielen Ländern ausgiebige Konsultationen mit Familienangehörigen, Menschenrechtsorganisationen, Mitarbeitern von Regierung, Justiz, Ermittlungsbehörden und Gesetzgebern sowie zahlreichen Sachverständigen geführt. Der Ausschuss hat zudem eine Umfrage organisiert, die fast fünfzig schriftliche Stellungnahmen brachte.  Auf seiner Sitzung im April 2019 hat der Ausschuss selbst den daraus hervorgegangen Entwurf der Berichterstatter noch einmal diskutiert und das Ergebnis nun in Form von insgesamt 16 „Leitlinien für die Suchen nach Verschwundenen“ veröffentlicht.[1] Die Leitlinien, hofft Rainer Huhle, „sollen die zuständigen Behörden bei der Suche nach Verschwundenen orientieren und zugleich den Angehörigen und allen Menschenrechtsverteidigern ein Instrument in die Hand geben, an dem sie das Verhalten der Behörden messen können.“

Die 16 Leitlinien decken alle Problembereiche der Suche nach Verschwundenen ab. Besonderes Augenmerk legen sie darauf, wie die Suche schnell und effektiv beginnen sollte, sobald eine Person als Verschwunden gemeldet wird. Wie ein roter Faden zieht sich das Recht und die Notwendigkeit durch die Leitlinien, dass die Angehörigen und ihre Mitarbeiter an allen Schritten beteiligt werden. Dies ist nicht nur ihr verbrieftes Recht aus dem Übereinkommen, sondern auch unerlässlich für eine erfolgreiche Suche. Neben vielen eher technischen Hinweisen für eine erfolgreiche Organisation der Suche betonen die Leitlinien auch die Pflicht der Behörden, die Angehörigen bei ihrer Suche mit Respekt und Würde, und unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lage zu behandeln. Gerade dies ist eine der häufigsten Klagen, die dem Ausschuss vorgetragen werden. Da Verschwindenlassen immer häufiger im Zusammenhang mit Flucht und Migration berichtet wird, hat der Ausschuss diese Problematik in einer eigenen Leitlinie behandelt.

Bei den Angehörigen von Verschwundenen, aber auch bei vielen Institutionen und Behörden haben die Leitlinien großes Interesse hervorgerufen. Nach der Verabschiedung geht es nun darum, sie noch breiter bekannt zu machen, „durchaus auch in Staaten, die der Konvention noch nicht beigetreten sind. Denn alle verschwundenen Personen überall auf der Welt haben das Recht, dass alles unternommen wird, sie zu finden,“ betont Rainer Huhle.

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[1] CED/C/7, abrufbar auf https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CED/C/7&Lang=en, bisher nur im spanischen Original (Principios rectores para la búsqueda depersonas desaparecidas), demnächst auch auf Englisch, Spanisch und Arabisch.

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