Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 stellt sich die Frage, ob jemand die AfD wählen und trotzdem für die Einhaltung und Achtung der Menschenrechte sein kann. Für uns, dem Nürnberger Menschenrechtszentrum, ist klar, dass dies ein Widerspruch ist und die AfD durch ihre menschenrechtsfeindlichen Positionen eine Gefahr für unsere Demokratie sowie unsere Gesellschaft ist. In diversen Publikationen wurde dies bereits hinlänglich mit fundierten Begründungen herausgearbeitet. Gerade vor dem Hintergrund der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 möchten wir deswegen Hinweise auf aktuelle, frei zugängliche Publikationen geben, die detailliert den Widerspruch zwischen AfD-Programm und Menschenrechtspolitik zeigen.
Hinweis: Im Rahmen des Forums Menschenrechte haben wir zur Bundestagswahl 2025 zusammen mit rund 50 anderen Menschenrechtsorganisationen ganz konkrete politische Forderungen aufgestellt, die für eine menschenrechtsgeleitete Politik stehen. Die Forderungen können hier im Detail nachgelesen werden. Wir ermutigen alle Wählenden, sich bei der kommenden Bundestagswahl für eine Gesellschaft zu entscheiden, in der Menschenrechte für alle gelten.
Die AfD und ihre Menschenrechtsfeindlichkeit
Zur Sache! Was die AfD wirklich will und was wir entgegnen
Eine Publikation, die sich kritisch mit dem Programm der AfD auseinandersetzt und überzeugend beleuchtet, warum diese Partei nicht mit dem Rechtsstaat und den universellen Menschenrechten vereinbar ist. Insbesondere werden die Themenfelder Gleichberechtigung, Frauenrechte, Umwelt, Demokratie, Asyl und Integration als auch soziale Ungleichheit adressiert.
Herausgegeben von der Fachstelle Bildungsallianzen gegen rechte Ideologien der Heinrich-Böll-Landesstiftungen und der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen.
Warum die AfD verboten werden könnte
Diese Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte untersucht die Gefahr, die die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, am rechtlichen Maßstab für das Verbot einer Partei nach Art. 21 GG. Das Fazit der Analyse lautet, dass die AfD in zentralen Aspekten mit der Verfassungsordnung unvereinbar ist und dies juristisch eine Basis für ein Parteienverbot darstellen könnte. In einer anderen Studie „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ wurde bereits überzeugend dargelegt, warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist.
Für Kinderrechte! Eine kritische Auseinandersetzung mit der Kinderpolitik der AfD
In der von Terre des Homes veröffentlichten Analyse wird aufgezeigt, dass Positionen der AfD in wesentlichen Punkten der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen. Hier wird übersichtlich und leicht verständlich herausgearbeitet, inwiefern sich etliche Maßnahmen, für die sich die AfD bisher ausgesprochen hat, gegen das Kindeswohl richten, wie zum Beispiel strafrechtliche Verfolgung von Kindern bereits ab 12 Jahren und die Einführung eines autoritären Schulsystems.