Gewalt gegen Frauen und die staatliche Verpflichtung zum Menschenrechtsschutz

9. Juni 2005 | Von | Kategorie: Menschenrechte verstehen

von Moira Fisher

Im Vergleich zu Männern werden Frauen viel häufiger Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen durch Privatpersonen, oft innerhalb der Familie. Häusliche Gewalt ist ein Verbrechen, das definitionsgemäß von Privatpersonen und nicht von staatlichen Funktionsträgern begangen wird. In letzter Zeit haben internationale und regionale Organisationen sowie die Regierungen vieler Länder auf das Problem der Gewalt gegen Frauen in seinen verschiedenen Formen, einschließlich häuslicher Gewalt, aufmerksam gemacht. Darüber hinaus wird Gewalt gegen Frauen seit der UN-Weltkonferenz für Menschenrechte im Jahre 1993 als eine Menschenrechtsverletzung anerkannt, die gegen das Recht auf menschenwürdige Behandlung verstößt.

Obwohl inzwischen weithin anerkannt ist, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung darstellt, ist noch unklar, inwieweit ein Staat verpflichtet ist, solche Gewalt zu verhindern. Das ursprüngliche Ziel des internationalen Menschenrechtsschutzes hebt darauf ab, das Individuum in erster Linie vor willkürlichen Eingriffen des Staates zu schützen. Nach dem Wortlaut verschiedener Menschenrechtskonventionen sowie der Spruchpraxis ihrer Überwachungsorgane sind Staaten jedoch verpflichtet, nicht nur Eingriffe zu unterlassen, sondern auch die Menschenrechte durch positive Maßnahmen zu schützen.

Gewalt gegen Frauen (PDF)

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