Menschenrechte und Entwicklungspolitik Allgemeine Tendenzen und Sichtweisen
18. Oktober 2003 | Von Redaktionvon Michael Krennerich
Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine Querschnittsaufgabe der Politik. Dazu bekennt sich – zumindest deklaratorisch – auch die deutsche Bundesregierung. Demnach sind in Bezug auf die Menschenrechte alle Politikbereiche gefordert: von der Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Auswärtigen Kulturpolitik bis hin zu der Innen-, Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik (Auswärtiges Amt 2002: 18). Der vorliegende Beitrag widmet sich der Förderung der Menschenrechte nur in einem dieser Politikfelder, namentlich der Entwicklungspolitik. Ich habe diesen Bereich herausgegriffen, weil sich anhand der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) einige fortschrittliche, vielleicht auch ermutigende Tendenzen der Menschenrechtsentwicklung aufzeigen lassen, die in Zeiten von Krieg und internationaler Terrorismusbekämpfung allzu leicht in den Hintergrund rücken. […]