Archiv für Januar 2018

,„Free Gao!“ Bericht über den „Tag des verfolgten Anwalts“ am 24. Januar 2018 in Nürnberg

31. Januar 2018 | Von

Zum Internationalen Tag des verfolgten Anwalts am 24. Januar 2018 zeigte Amnesty International e.V. in Nürnberg einen bewegenden Dokumentarfilm über Gao Zhisheng, einen der bekanntesten Menschenrechtsanwälte Chinas.



Sicherheitspolitik im Rechtsstaat. Die Rolle der Freiheitsrechte

29. Januar 2018 | Von

Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält am 1. Februar 2018 in Erlangen einen Vortrag zum Thema “Sicherheitspolitik im Rechtsstaat. Die Rolle der Freiheitsrechte”. Der Vortrag ist Bestandteil einer Veranstaltung, die unter dem gleichen Titel in Kooperation zwischen dem “Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg” der FAU und “Bildung Evangelisch” stattfindet.



41. Lateinamerikawoche in der Villa Leon

25. Januar 2018 | Von

Noch bis 28. Januar 2018 findet zum 41. Mal die Lateinamerikawoche in Nürnberg statt. In Vorträgen und Diskussionen werden politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen der Länder Lateinamerikas beleuchtet. Im Programm stehen diesmal vor allem die Themen Populismus in Südamerika, die Situation Mexikos angesichts des geplanten Mauerbaus der USA, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Lateinamerika und China sowie die Situation der lateinamerikanischen Linken.



Das Recht, Rechte zu haben

22. Januar 2018 | Von

Artikel 15 Absatz 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.“ Wie kann es sein, dass trotz dieses klar formulierten Artikels der AEMR weltweit 10-15 Millionen Menschen im 21. Jahrhundert staatenlos sind? Was ist Staatenlosigkeit überhaupt und wie wird ein Mensch staatenlos?
Staatenlose besitzen schlicht und ergreifend keine Staatsangehörigkeit. Sie sind wie jeder andere Mensch auf diese Welt gekommen. Demzufolge sind auch sie Träger von Rechten und Pflichten, die sich aus den verschiedensten Rechtsquellen ergeben.

„Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

Rechtlich gesehen wird zwischen de facto und de jure Staatenlosen unterschieden.
De facto Staatenlose besitzen formell gesehen eine Staatsangehörigkeit, diese wird ihnen jedoch durch ihren Heimatstaat verwehrt.
De jure Staatenlose besitzen tatsächlich keine Staatsangehörigkeit, weil die in Betracht kommenden Staaten eine solche aufgrund ihrer nationalen Gesetzgebungen oder anderer Faktoren verneinen.



Alternativer Menschenrechtsbericht 2017

12. Januar 2018 | Von

Seit 2007 veröffentlicht das Bündnis Aktiv für Menschenrechte Nürnberg im Zweijahresrhythmus einen Alternativen Menschenrechtsbericht. Er stellt ein Gegenstück zu offiziellen Berichten deutscher Behörden dar, da er aus den Reihen der Zivilgesellschaft kommt. Der Alternative Menschenrechtsbericht 2017 übt scharfe Kritik an der Bundesregierung sowie der Europäischen Union. Das immer wiederkehrende Thema dabei ist die Abkehr der Politik von fundamentalen Werten wie der Menschenwürde und Menschenrechtsnormen innerhalb Deutschlands und auch EU-weit. Mithilfe von individuellen Fallschilderungen und persönlichen Erfahrungen von Geflüchteten und HelferInnen wird vor allem die menschliche Seite der Flüchtlingskrise betont.