Menschenrechtsschutz auf kommunaler Ebene – Die Problematik des Verbots der Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderarbeit am Beispiel Nürnberg
19. August 2013 | Von NMRZInternationale Menschenrechtsnormen sollten für Alle gelten. Menschenrechtsverträge verpflichten Staaten, deren Bestimmungen auf ihrem Gebiet umzusetzen und ihre Ziele durchzusetzen.
Was einfach klingt, ist im juristischen Alltag oft kompliziert. Die Stadt Nürnberg wollte, entsprechend zwei von Deutschland unterzeichneten Abkommen, einen Beitrag zur Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit leisten. Sie schrieb daher in ihre Friedhofssatzung einen Passus, der nachzuweisen vorschrieb, dass bei der Produktion der auf den städtischen Friedhöfen aufgestellten Grabsteine keine verbotene Kinderarbeit eingeflossen sei. Denn in den letzten Jahren waren immer wieder Berichte über ausbeuterische Kinderarbeit in Steinbrüchen verschiedener Länder bekannt geworden, die auch nach Deutschland lieferten.