von Wolfgang S. Heinz (1),
Als eines der wenigen Kernabkommen des universellen Menschenrechtsschutzes sieht der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz: Sozialpakt – kein Individualbeschwerdeverfahren vor, das es einzelnen Personen oder Gruppen ermöglichen würde, gegen die Verletzung ihrer in dem Pakt verankerten Rechte vor einem Gremium der Vereinten Nationen Beschwerde einzulegen. Dr. Wolfgang Heinz, Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), legt in dem nachstehend abgedruckten Vortrag den Sinn und Nutzen eines solchen Individualbeschwerdeverfahrens dar.
Der Vortrag wurde auf einem Parlamentarischen Abend gehalten, den das Forum Menschenrechte (in dem das Nürnberger Menschenrechtszentrum mitarbeitet) gemeinsam mit dem DIMR am 29. Januar 2004 in Berlin veranstaltete. Der Parlamentarische Abend fand in Vorbereitung der ersten Sitzung (Genf, 23. Februar bis 5. März 2004) der sog. Open Ended Working Group statt, die 2003 auf Beschluss der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen gebildet worden war, um über ein mögliches Fakultativprotokoll zum Sozialpakt zu beraten. Bei dem Parlamentarische Abend diskutierten Vertreter verschiedener Nichtregierungsorganisationen (NROs) und der deutschen Regierung über den Nutzen eines Individualbeschwerdeverfahrens zum Sozialpakt. […]