Internationaler Tag der Verschwundenen
28. August 2017 | Von NMRZDer 30. August erinnert jedes Jahr an das Schicksal der Zehntausenden von Verschwundenen in aller Welt und damit auch an das andauernde Leid der Angehörigen.
Der 30. August erinnert jedes Jahr an das Schicksal der Zehntausenden von Verschwundenen in aller Welt und damit auch an das andauernde Leid der Angehörigen.
Zur Eröffnung der Ausstellung im “Fenster zur Stadt” in Nürnberg waren zahlreiche Menschen gekommen und hörten vom Initiator der Ausstellung, dem mexikanischen Künstler Alfredo López, Genaueres über die vielen schrecklichen Fälle von Verschwindenlassen in Mexiko. Die Ausstellung fand so große Resonanz, dass die Veranstalter spontan beschlossen, sie bis zum 17. August zu verlängern. Anschließend geht sie weiter nach Barcelona.
Die deutschsprachige rechtswissenschaftliche Literatur zu dem komplexen Verbrechen des „Verschwindenlassens“ ist noch immer spärlich. Mit „Das Verschwindenlassen von Personen in der Rechtsprechung internationaler Menschenrechtsgerichtshöfe“ leistet Nina Schniederjahn einen wichtigen Beitrag zum Thema, indem sie sich einem systematischen Vergleich der Rechtsprechung in den beiden effektiv existierenden regionalen Menschenrechtsschutzsystemen, dem europäischen (EMRG) und dem interamerikanischen (IAGMR), annimmt.
Schuhe stehen nicht nur für Mode. In seinem Kunstprojekt „Huellas de la Memoria” widmet sich der mexikanische Künstler Alfredo López den Opfern von Verschwindenlassen in Mexiko und anderen Staaten Lateinamerikas. Die Schuhe bezeugen, welchen Weg Mütter, Väter oder Geschwister bereits zurücklegten, um ihre Angehörigen zu finden. Die Ausstellung ist vom 24. Juli bis zum 4. August 2017 im Tagescafé „Fenster zur Stadt“ zu sehen. Der Kümstler ist bei der Vernissage anwesend.
Am 30. August ist Internationaler Tag der Opfer des Verschwindenlassens. Aus Anlass dieses Tages bringen wir, in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, ein Interview mit Rainer Huhle, Mitglied im UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen und Vorstandsmitglied des NMRZ. Außerdem einen Artikel von Christiane Schulz, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Im Mittelpunkt steht eine wichtige Entscheidung des UN-Ausschusses, in der es um die Verpflichtungen eines Staates gegenüber inhaftierten Personen geht, die als Häftlinge in seiner Obhut sind.
Im Zentrum dieser anthropologischen Arbeit über das „Verschwindenlassen“ und den Kampf der Angehörigen der „Verschwundenen“ in Mexiko steht die heute allgemein als „Schmutziger Krieg“ bezeichnete Repression sozialer Kämpfe im südlichen Bundesstaat Guerrero in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Sylvia Karl nähert sich dieser bisher vor allem von Historikern und Politologen untersuchten Phase mit einem Forschungsansatz der „anthropologischen Konfliktforschung“.
Der 30. August ist seit 2010 der offizielle Gedenktag der Vereinten Nationen für die Opfer des „Verschwindenlassens“. Das Nürnberger Menschenrechtszentrum begleitet seit langem die unermüdliche Suche der Angehörigen von „Verschwundenen“ und den mutigen Einsatz unzähliger Menschen, diesem Verbrechen ein Ende zu setzen.
Am 13. Februar hat der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen seine Empfehlungen an Mexiko veröffentlicht. Darin räumen die UN-Experten drei ihrer Empfehlungen besondere Priorität ein. Diese betreffen die Datenerhebung und Datenabgleich, den Schutz der Migrantinnen und Migranten sowie die Suche und der Lokalisierung von verschwundenen Personen.
Peru gehört heute nicht mehr zu den Ländern, in denen zahlreiche Menschen „verschwunden werden.“ Die vielen Tausend Verschwundenen aus den achtzigern und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts belasten die peruanische Gesellschaft aber immer noch schwer. Zu viele Schicksale sind noch immer nicht aufgeklärt, zu viele Opfer rufen noch immer vergeblich nach Gerechtigkeit und Anerkennung. Carmen Rosa Cardoza war als forensische Expertin und Aktivistin von Amnesty International intensiv an der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit in Peru beteiligt. Sie berichtet hier von den großenSchwierigkeiten bei der Suche und Identifizierung von „Verschwundenen“.
Am 21. Dezember 2010 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 30. August zum weltweiten Tag der Opfer des Verschwindenlassens. Anlass war die Verabschiedung am gleichen Tag des jüngsten der 10 großen Menschenrechtsverträge, des „Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“. Dieser Vertrag, dem bis heute 43 Staaten beigetreten sind, ist der vorläufige Schlussstein eines Schutzsystems, mit dem die UNO seit den siebziger Jahren versucht, dieses Verbrechen zu verhüten und zu bekämpfen.