Und wer schützt die Opfer aufständischer Gruppen?
17. August 2002 | Von Redaktionvon Rainer Huhle
Überlegungen zur staatlichen Schutzpflicht vor Menschenrechtsverletzungen und zum Staatsmonopol auf Menschenrechtsverletzungen [1]
“Nun stellte sich plötzlich heraus, daß in dem Augenblick, in dem Menschen sich nicht mehr des Schutzes einer Regierung erfreuen, keine Staatsbürgerrechte mehr genießen und daher auf ein Minimum an Recht verwiesen sind, das ihnen angeblich eingeboren ist, es niemanden gab, der ihnen dies Recht garantieren konnte, und keine staatliche oder zwischenstaatliche Autorität bereit war, es zu beschützen.“
Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen, kann durchaus spannend sein. Worauf bezieht sich wohl diese beredte Klage? Auf die Menschen, die unter warlords in Sierra Leone oder im Kongo massakriert werden, ohne daß ein Weltpolizist einschritte? Auf die indigenen Völker, die jahrelang in entlegenen Urwaldgebieten Perus vom “Leuchtenden Pfad“ versklavt wurden, ohne daß ihr Schicksal groß kümmerte? Auf die indischen Bauern, die in weiten Teilen des Subkontinents von kriminellen Banden ausgesaugt oder von nationalistischen Geheimbünden gemordet werden, ohne daß sich ein Richter dafür interessierte? […]